01 Messen und Kongresse

A+A 2021 – Interview mit Birgit Horn und Markus Leukert

B. Horn: Lieber Markus, wir sind bestens vorbereitet, was die A+A 2021 angeht, auch dank der Arbeit von Dir, den zahlreichen Kollegen aus dem Bereich Arbeitssicherheit und den Kollegen, die an der Erstellung der Materialien, wie zum Beispiel der Videos, den FAQs und kurzen Factsheets beteiligt waren. Trotz dieser Maßnahmen erreichen uns bei den unterschiedlichen Messeformaten immer wieder individuelle Anfragen.

M. Leuker: Dankeschön Birgit. Am Ende zählt der Erfolg einer Messe wie der A+A. Und mittlerweile gehört dazu eben auch ein auf die Messen angepasstes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept. Dafür geben wir hier alle zusammen unser Bestes. Ich werde sehr gerne dabei helfen, um alle offenen Fragen zu beantworten.

B. Horn: Auf wie viele Besucher ist die Messe limitiert?

M. Leuker: Die A+A 2021 wird täglich ein Maximum an 22.000 Personen gleichzeitig auf dem Gelände zulassen. Damit hätten insgesamt, an vier Laufzeittagen 88.000 Personen die Möglichkeit die Messe entweder als Besucher, Aussteller oder als Servicemitarbeiter zu erleben.

B. Horn: Wie komme ich zur Messe?

M. Leuker: Die Anreise zur Messe erfolgt im Individualverkehr und anteilig über den ÖPNV. In Abhängigkeit des zu erwartenden Anreiseverhaltens werden, in Absprache mit der Rheinbahn als Betreiber des ÖPNV, ergänzende Transportmittel eingesetzt und je nach Notwendigkeit die Verbindungshäufigkeit erhöht. Als zusätzliche Maßnahme erfolgt die Entzerrung des Anreiseverkehrs zu den Veranstaltungen vom Berufs- und Pendlerverkehr durch Anpassung der Veranstaltungszeiten auf frühere/spätere Öffnungszeiten.

Die Messe Düsseldorf wird die Besucher von den Parkplätzen wie bisher über Busse auf die Eingänge verteilen. Die Busse werden analog der Hygienevorgaben des ÖPNV entsprechend betrieben.

Der Einstieg beginnt erst nach dem Ausstieg. Aussteigende Fahrgäste werden an den wartenden Fahrgästen in einem Abstand von wenigstens 1,5 m vorbeigeführt.

An Haltestellen, an denen das Platzangebot dies nicht ermöglicht, hält der Bus bereits ein erstes Mal vor der Haltstelle, um den Fahrgästen den Ausstieg zu ermöglichen. Ein zweiter Halt folgt am eigentlichen Haltepunkt. Hier findet der reguläre Zustieg statt.

Bei jedem Fahrzeughalt werden alle Fahrzeugtüren zu Lüftungszwecken zentral geöffnet.

Die eingesetzten Busse werden in engen Zeitabschnitten gereinigt. Zusätzlich werden die Fahrzeuge und insbesondere Einrichtungen wie Haltestangen und Taster, mit denen Fahrgäste in Berührung kommen, an den Endhaltestellen verstärkt gereinigt.

Es werden bevorzugt veranstaltungsnahe Parkflächen belegt. Weiter entfernt gelegene Flächen werden nachrangig belegt. Von den Parkflächen werden Laufrouten für Fußgänger mit Entfernungsangaben ausgeschildert.

B. Horn: Und wer darf auf das Messe-Gelände?

M. Leuker: Im Zeitraum vom 26.10. – 29.10.2021 dürfen nur Menschen mit einem Nachweis, dass sie negativ getestet oder immunisiert sind, auf das Messegelände. Gleiches gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten auf dem Messegelände. Es wird eine tägliche Zugangskontrolle geben, ob ein entsprechender Nachweis vorhanden ist. Dabei wenden wir das 3G-Prinzip (getestet, geimpft, genesen) an:

Getestet: Geprüft wird ein negatives Testergebnis (PCR- oder Schnelltest) einer offiziellen Teststelle, dass nicht älter als 48 h ist. Mitgebrachte Selbsttests werden nicht akzeptiert.

Geimpft: Digitaler Impfnachweis bzw. Impfpass müssen mitgebracht werden. Die Impfung muss seit mehr als 14 Tagen abgeschlossen sein.

Genesen: Der Teilnehmer kann ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Die Testung muss zwischen 28 Tagen und 6 Monaten zurückliegen.

Die Impfnachweise bzw. Testnachweise müssen als digitaler Nachweis (Corona-Warn App oder CovPass-App) oder als Ausdruck mit QR-Code mit sich geführt werden. Ebenso ist ein Personalausweis zur Identifikation mitzuführen.

B. Horn: Wird es Testzentren geben? Und wo sind die? Muss ich mich vorher anmelden oder gehe ich da einfach hin?

M. Leuker: Ohne die oben genannten Nachweise kann kein Zutritt zum Gelände erfolgen. Eventuell notwendige Tests können kostenpflichtig in einem Testzentrum im Congress Center Düsseldorf (CCD) Süd oder im Eingang Nord durchgeführt werden. Besucher sollten beachten, dass wir zur Messelaufzeit mit einer hohen Auslastung verbunden mit langen Wartezeiten rechnen. Um diese zu vermeiden und ihnen möglichst viel Zeit auf der A+A zu garantieren, empfehlen wir, unbedingt schon vor der Anreise die Testmöglichkeiten am jeweiligen Wohnort oder der Stadt Düsseldorf zu nutzen: https://corona.duesseldorf.de/schnelltest

Aussteller können sich bezüglich der Beauftragung von Tests für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig direkt mit dem Betreiber in Verbindung setzen, damit dieser entsprechende Slots für alle Teilnehmer der A+A einplanen kann. Je eher Sie sich bei Bedarf mit dem Ansprechpartner in Verbindung setzen, desto besser ist eine Planung der benötigten Kapazitäten möglich.

B. Horn: Welche Impfstoffe werden akzeptiert?

M. Leuker: Alle Impfstoffe die von der Ständigen Impfkommission (STIKO), dem RKI und der Europäischen Arzneimittel-Agentur der EU empfohlen wurden beziehungsweise eine nationale oder EU-Zulassung haben, werden für den Zutritt zum Gelände akzeptiert. Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht eine aktuelle Liste:
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html

B. Horn: Gilt eine Maskenpflicht in den Hallen?

M. Leuker: Ja, während der Laufzeit besteht Maskenpflicht in den Hallen und Räumen. Zugelassen sind medizinische Masken, FFP2- oder KN95/N95-Masken – keine Face Shields oder Stoffmasken. Beim Auf- und Abbau besteht die Maskenpflicht immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Das Gleiche gilt im Freigelände. Auf dem gesamten Messegelände gelten die offiziellen Hygieneregeln wie 1,5 m Abstand, Mundnasenschutz, Niesetikette und angepasste Begrüßungsrituale. Funktionsstarke Lüftungsanlagen und die natürliche Luftdurchströmung stellen eine mehr als ausreichende Belüftung sicher. Um eine Anreicherung oder Verteilung von virenbelasteten Aerosolen zu vermeiden, betreiben wir die Lüftungsanlagen mit 100 % Außenluft und erhöhter Luftwechselrate. Offene Türanlagen zwischen den Hallen ermöglichen kontaktloses Eintreten.

B. Horn: Wann kann die Maske abgenommen werden?

M. Leuker: Grundsätzlich kann die Maske im Freigelände sowie bei der Bewirtung an Ständen sowie in der Gastronomie abgenommen werden. Auch an anderen Sitzplätzen darf sie abgenommen werden, wenn ein Hygieneabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Beim Auf- und Abbau kann die Maske abgenommen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

B. Horn: Was machen Personen, die durch Masken gesundheitlich beeinträchtigt werden?

M. Leuker: Grundsätzlich können Personen auf dem Düsseldorfer Messegelände auf eine Maske verzichten, wenn Sie hierfür ein ärztliches Attest vorweisen können. Dieses ist während der Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ganz auf eine Gesichtsbedeckung verzichten, können sie dennoch nicht: Sie müssen stattdessen ein Vollgesichtsvisier tragen, welches das ganze Gesicht bedeckt und an der Stirn geschlossen ist. Alle Varianten der handelsüblichen Halbschalen-Visiere sind nicht zulässig!). Alle anderen Personen können darauf nicht zurückgreifen.

B. Horn: Wie viele Personen dürfen in eine Halle?

M. Leuker: Unser Konzept basiert auf den Landesvorgaben und einer sehr konservativen, d.h. vorsichtig abschätzenden Gegenrechnung. Eine exakte Bemessung einzelner Hallen ist daher nicht erforderlich geworden. Wir haben damit Freiräume bewahrt, um die normalen Besucherschwankungen zulassen zu können. Wesentlicher Schlüssel dabei ist das ausreichende Raumangebot, um die gebotenen Hygieneabstände jenseits der Ausnahmen von Kontaktverboten einhalten zu können. In der Praxis bedeutet das, das wir die Personenfrequenzen abschätzend beobachten können, ohne das geforderte Sicherheitsniveau zu verfehlen. Wir werden den Betrieb daher technisch und personell beobachten und je nach Bedarf gegensteuern.

B. Horn: Gibt es ein Einbahnstraßensystem?

M. Leuker: Bodenmarkierungen sorgen für eine Wegeführung wie im Straßenverkehr. Alle Türanlagen im Wegeverlauf werden, sofern es sich nicht um Brandschutztüren handelt, aufgestellt und sind berührungslos passierbar. Der Zutritt ist jeweils über die rechte Hälfte der Türanlage freigegeben, der Ausgang erfolgt über die gegenüberliegende Türhälfte.

B. Horn: Welche Maßnahmen trifft die Messe Düsseldorf zur Vermeidung von Menschenansammlungen (in den Hallen)?

M. Leuker: Überall, wo sich Warteschlangen bilden – unter anderem an den Eingängen, vor Serviceschaltern, Aufzügen etc. – erinnern Bodenmarkierungen an die Einhaltung des Mindestabstands. Hier und auf allen Allgemeinflächen achten Mitarbeiter der Messe Düsseldorf und der Ordnungsdienst darauf, dass dieser eingehalten wird. Dies geschieht vor Ort und über vorhandene Videosysteme.

B. Horn: Wie wird die Einhaltung der 1,5m-Abstandsregel kontrolliert?

M. Leuker: Zum einen eigenverantwortlich durch das Standpersonal und durch unsere Corona-Guides, die in den Hallen und auf dem Gelände unterwegs sein werden. Sie werden die Teilnehmer der A+A freundlich auf die geltenden Regeln aufmerksam machen, sobald ihnen etwas auffällt.

B. Horn: Oft wird die Frage gestellt, wie viele Besucher gleichzeitig auf einen Stand dürfen? Könntest Du hier noch mal unsere Definition von einer Person/4m² erörtern?

M. Leuker: Die Messe Düsseldorf gibt keine maximalen Personenzahlen für Stände vor. Maßgeblich ist, dass die anwesenden Personen den Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten können. Je mehr frei begehbare Fläche eingeplant wird, desto mehr Besuchern wird der Zugang auf dem Messestand ermöglicht. Daraus ergibt sich die Maßgabe von einer Person je 4 qm frei zugänglicher Fläche. Darüber hinaus können Hygieneabstände durch Abtrennungen wie z.B. transparente Abtrennungen oder Wände reduziert werden.

B. Horn: Ist z.B. eine Fläche mit Tischen auch „frei zugänglich“?

M. Leuker: Ja.

B. Horn: Muss ein Aussteller selber die Personenanzahl auf einem Stand limitieren – und wenn ja, wie genau?

M. Leuker: Die Aussteller sind dafür verantwortlich, dass alle Hygiene- und Infektionsschutzstandards auf den Ständen umgesetzt werden und dass alle Besucher und Mitarbeiter den Mindestabstand von 1,50 Meter zueinander einhalten. Je mehr freier Raum eingeplant wurde, desto mehr Besucher können unter Einhaltung der Abstandsregel auf den Stand. Darüber hinaus müssen sie den Besuchern Handdesinfektionsmittel und ggf. bei Bedarf Mund-Nase-Schutzmasken anbieten.

B. Horn: Ist der Messestand eine Arbeitsstätte oder woran orientieren wir uns bei den Standvorgaben?

M. Leuker: Auch vor Corona tauchte die Frage nach dem anzuwendenden Regelwerk bereits auf. Die Antwort bleibt unverändert sowohl als auch, also beides. Mitarbeiter auf den Ständen haben einen Anspruch auf einen angemessenen Schutz bei ihrer Tätigkeit, also nach den Regeln des Arbeitsschutzes. Das Veranstaltungsrecht und jetzt auch die Coronaschutzverordnung kommen oben drauf und sind in der Regel weitreichender. Der Aussteller ist als Arbeitgeber also zusätzlich gefordert. Die von uns beschriebenen Rahmenbedingungen berücksichtigen den allgemeinen Betrieb. Je nach Art der Stände und deren Betrieb, müssen Aussteller Schutzmaßnahmen für die durch sie verursachten Gefährdungen vorsehen. Das greift häufig beim Vorführbetrieb von Exponaten, die unter Umständen auch zu Demonstrationszwecken auf übliche Schutzeinrichtungen verzichten müssen. Das kann sehr weitreichend sein und ist von den Entscheidungen des Betreibers/Ausstellers stark abhängig. Wir geben einen Rahmen und beobachten den Betrieb.

B. Horn: Darf ich Catering anbieten und was muss dafür berücksichtigt werden?

M. Leuker: Für die einfache gesprächsbegleitende Bewirtung auf Messeständen mit Getränken müssen für alle Gäste Sitzplätze vorhanden sein. Für die max. Anzahl an Gästen empfehlen wir, die Anzahl je Tisch auf maximal zehn Sitzplätze zu begrenzen; gleiches gilt für Sitzbänke. Zwischen den Sitzplätzen benachbarter Tische, den Arbeitsbereichen von Personal oder Warteflächen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern (gemessen ab Stuhllehne) vorliegen. Unmittelbar vor der Theke sind Sitzplätze nur mit zusätzlichen Barrieren zulässig (zum Beispiel mit transparenten Abtrennungen wie im Einzelhandel).

Am Tisch dürfen die Gäste ihre Mund-Nase-Bedeckung nur während der Bewirtung abnehmen. Vor einer Bewirtung müssen sich die Gäste die Hände waschen beziehungsweise auf Wunsch desinfizieren können.

Vorzugsweise sollten einzeln verpackte Speisen angeboten werden, die vom Aussteller nicht weiter zubereitet werden müssen, sondern nur vom Kunden geöffnet und verzehrt werden.

Gebrauchsgegenstände wie Zuckerspender oder Zahnstocher dürfen nicht offen auf den Tischen stehen; Selbstbedienungsbuffets sind nicht zulässig.

Nach jedem Gebrauch müssen alle Kontaktflächen wie Arbeitsflächen, Polster, Stühle, Tische, mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger geputzt werden. Tischdecken und Servietten sind nach jedem Gästewechsel auszutauschen. Vor einer erneuten Verwendung müssen diese bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden. Auch das Geschirr und die Gläser sollten möglichst maschinell mit mindestens 60 Grad Celsius gespült werden.

Das Personal wäscht beziehungsweise desinfiziert nach jedem Kundenkontakt – mindestens jede halbe Stunde – die Hände. Dafür müssen ausreichend Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher verfügbar sein.

B. Horn: Und wenn ich nun einen „Coffee to Go“ anbiete – Was muss dafür berücksichtigt werden? Darf man als Aussteller dem Besucher ein Gastropaket in die Hand geben und dieser kann es dann auf dem Gang verzehren?

M. Leuker: To Go Angebote sind nur im Freigelände mit den dort möglichen Erleichterungen der Coronaschutzverordnung sinnvoll umsetzbar. Im Innenraum, also auch in den großen Hallen, widersprechen Sie der allgemeinen Maskenpflicht, bzw. den Rahmenbedingungen, die für Catering in der Gastronomie zugelassen sind. Im Wesentlichen ist das ein festes Platzangebot.

B. Horn: Dürfen Besucher die präsentierten Produkte anfassen? Testen? Muss der Aussteller die Produkte danach desinfizieren?

M. Leuker: Der Besucherfrequenz angemessen, mindestens zweimal täglich, müssen sämtliche Kontaktflächen inkl. Exponate mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gesäubert werden. Bei Gegenständen, die besonders häufig berührt werden, wie beispielsweise Touchscreens, muss die Reinigung in kurzen Zeitabständen erfolgen. Die Aussteller sollten sich vorab anhand der Gerätebeschreibungen der Verträglichkeit der Oberflächen mit dem zu verwendenden Reinigungsmittel versichern. Eine Reinigung von gastronomisch genutzten Kontaktflächen (wie Stühlen, Tischen, Speisekarten) muss nach jedem Gästewechsel durchgeführt werden.

Bei der Verteilung von Materialien wie Give-Aways empfehlen wir das Tragen von Handschuhen. Dies ist jedoch keine Vorschrift. Wichtig: Ein 1x angefasstes Produkt, darf nicht ungereinigt zurückgelegt oder zurückgegeben werden. Für eine entsprechende Entsorgungsmöglichkeit ist zu sorgen. Produkte, die hygienisch aufgearbeitet werden können, dürfen hiernach erneut ausgegeben werden.

B. Horn: Vielen Dank Markus für die Beantwortung der Fragen.

M. Leuker: Aber gerne doch. Sollten noch offene Fragen bestehen, möchte ich gerne nochmals auf unser ausführliches Sicherheits- und Hygienekonzept und unser allgemeines Factsheet verweisen. Entsprechend der zukünftigen Entwicklungen und gesetzlichen Vorgaben werden wir das Konzept sowie unsere Informationsangebote kontinuierlich aktualisieren und somit auf dem aktuellsten Stand halten.

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