Zur Informationsveranstaltung „Akustische Kenngrößen zum Lärm bei der Arbeit“ lädt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 14. Juni 2018 nach Dortmund ein. Dabei stehen akustische Kenngrößen und ihre Anwendung in der Arbeitsschutzpraxis im Mittelpunkt. So hören sich beispielsweise Schalldruckpegel und Schallleistungspegel zwar ähnlich an, haben jedoch andere Bedeutungen. Deshalb gibt die Veranstaltung einen Überblick über die Definitionen und technischen Zusammenhänge.
Lärm am Arbeitsplatz kann nicht nur das Gehör schädigen. Unerwünschte Geräusche verursachen auch extra-aurale Wirkungen, die letztlich die Gesundheit, die Leistung oder die Sicherheit von Beschäftigten beeinträchtigen können. Um die physikalischen Eigenschaften des Schalls zu beschreiben, werden verschiedene technische Kenngrößen verwendet, die sich beispielsweise im Technischen Regelwerk oder in den Unterlagen von Geräten und Maschinen finden. Oft klingen die Kenngrößen zwar ähnlich, beschreiben jedoch andere Sachverhalte. Zudem verwenden alle das energetische Maß Dezibel (dB). Dies kann zu Missverständnissen oder zu Fehlern führen, beispielsweise wenn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird oder leise Maschinen beschafft werden sollen.
Deshalb gibt die Veranstaltung einen Überblick über die wichtigsten Definitionen und technischen Zusammenhänge der akustischen Kenngrößen, die im aktuellen Regelwerk verankert sind. Darüber hinaus zeigt sie, wie diese in der Praxis des Arbeitsschutzes anzuwenden sind.
Die Informationsveranstaltung „Akustische Kenngrößen zum Lärm bei der Arbeit“ richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Aufsichtspersonen, Marktüberwacher, Maschinenhersteller und -betreiber. Für die Veranstaltung wird ein Teilnahmeentgelt von 60 Euro erhoben. Das gesamte Programm gibt es unter www.baua.de/termine. Hier ist auch eine Anmeldung möglich, die aufgrund der begrenzten Plätze erforderlich ist.