02_Aktuelles

Weniger neue Ausbildungsverträge in der Pflege im Jahr 2022

Grafik: © Statistisches Bundesamt (Destatis)

Zum Jahresende 2022 befanden sich nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) insgesamt 146 500 Personen in der Ausbildung zum Beruf der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns. Davon hatten 52 300 Auszubildende im Jahr 2022 einen Vertrag zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann unterschrieben. Gegenüber dem Vorjahr waren das 7 % oder 4 000 weniger neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (2021: 56 300 Neuverträge). 

Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass die vorliegenden Zahlen vorläufig sind und für das Jahr 2022 noch Datenlücken bestehen. Endgültige Ergebnisse zu den Auszubildenden in der Pflege zum Stichtag 31. Dezember 2022 und zu weiteren Merkmalen sind voraussichtlich im Juli 2023 verfügbar. 

Ausbildungsberuf wird zu
drei Vierteln von Frauen erlernt 

Ende 2022 befanden sich insgesamt rund 110 800 Pflegefachfrauen und 35 800 Pflegefachmänner in Ausbildung. Das entsprach einem Frauenanteil von 76 %. Auch bei den Neuabschlüssen verzeichnete dieses Berufsbild mit 38 800 neuen Verträgen einen Frauenanteil von rund drei Viertel (74 %) – nur 13 500 Männer schlossen 2022 einen Ausbildungsvertrag als Pflegefachmann ab. 

Seit 2020 sind Ausbildungen nach dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe möglich 

In der Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann, die mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) von 2017 begründet wurde, wurden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sowie Altenpfleger/-in zum Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Der Ausbildungsberuf wird seit 2020 angeboten und die Ausbildung in Vollzeit dauert drei Jahre. 

Datenlage in einzelnen Bundesländern mit großen Unsicherheiten behaftet

Die Datenlage ist in den Bundesländern derzeit sehr unterschiedlich. Während unter anderem Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen davon ausgehen, dass es zu keinen größeren Abweichungen zwischen vorläufigen und endgültigen Ergebnissen kommt, sind die Ergebnisse in einigen anderen Bundesländern derzeit noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.

Weitere Informationen:

Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV).

Weitere Ergebnisse zur Statistik nach der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung bietet die Themenseite „Berufliche Bildung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“.

Pflegevorausberechnung:
1,8 Millionen mehr Pflegebedürftige bis zum Jahr 2055 zu erwarten

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird allein durch die zunehmende Alterung bis 2055 um 37 % zunehmen. Laut den Ergebnissen der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird ihre Zahl von rund 5,0 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen. Dabei werden bereits 2035 etwa 5,6 Millionen (+14 %) erreicht. Nach 2055 sind keine starken Veränderungen mehr zu erwarten, da die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1950er und 1960er Jahren, die sogenannten Babyboomer, dann durch geburtenschwächere Jahrgänge im höheren Alter abgelöst werden. 2070 dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) bei etwa 6,9 Millionen (+38 %) liegen, wie die Pflegevorausberechnung in einer Variante mit konstanten Pflegequoten zeigt. Die Pflegequote berechnet sich als Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht. Sie zeigt das Risiko, in einem bestimmten Alter pflegebedürftig zu sein.

Anstieg der Pflegequoten führt zu stärkerem Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen um 2,6 Millionen bis 2055

Im Rahmen der Vorausberechnung wird eine weitere Variante berechnet, die nicht nur den reinen Alterungseffekt bei konstanter Pflegequote betrachtet, sondern auch sich ändernde Pflegequoten in Erwägung zieht. Dieses zweite Modell baut darauf auf, dass seit 2017 im Zuge der Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein deutlicher Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen und der Pflegequoten in den einzelnen Altersgruppen zu beobachten ist. Daher wird in dieser zusätzlichen Modellrechnung angenommen, dass sich der Anstieg der Pflegequoten bis 2027 gedämpft fortsetzt. Im Ergebnis zeigen sich deutlich höhere Anstiege der Zahl der Pflegebedürftigen als bei den Status quo-Varianten. Die so vorausberechnete Zahl der Pflegebedürftigen liegt dann 2035 bereits bei 6,3 Millionen Pflegebedürftigen (+27 % gegenüber 2021) und 2055 bei 7,6 Millionen (+53 %), 2070 schließlich bei 7,7 Millionen (+55 %). 

Starker Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen ab 80 Jahren zwischen 2035 und 2055

Die Alterung der Bevölkerung dürfte zukünftig auch zu einer deutlich höheren Zahl und einem deutlich höheren Anteil älterer Pflegebedürftiger führen: Während Ende 2021 etwa 2,7 Millionen oder 55 % der gesamten Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter waren, können es bei konstanten Pflegequoten im Jahr 2055 rund 4,4 Millionen oder 65 % sein. Dieser Anstieg wird sich vor allem zwischen 2035 (3,0 Millionen) und 2055 vollziehen. Damit ist die Zunahme der Pflegebedürftigen insgesamt in diesem Zeitraum stark durch die ab 80-Jährigen bestimmt. 

Geringster relativer Anstieg in Sachsen-Anhalt und Thüringen, höchste Zuwächse in Bayern und Baden-Württemberg

Die Ergebnisse der Vorausberechnung zeigen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Bei konstanten Pflegequoten ist bis Ende 2055 der geringste relative Anstieg der Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt um 7 % und in Thüringen um 9 % zu erwarten. Demgegenüber stehen die stärksten relativen Anstiege durch die Alterung bis Ende 2055 um 56 % in Bayern und 51 % in Baden-Württemberg. Der Durchschnittswert für Deutschland beträgt +37 %.

Methodische Hinweise

In der Pflegevorausberechnung 2023 werden Annahmen über die zukünftige Bevölkerungsentwicklung und Annahmen zur Pflegequote der nächsten Jahrzehnte kombiniert. Dazu werden Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung mit Daten der Pflegestatistik 2017–2021 zusammengespielt. Langfristige Bevölkerungsvorausberechnungen sind keine Prognosen. Sie liefern „Wenn-Dann-Aussagen“ und zeigen, wie sich die Bevölkerung und deren Struktur unter bestimmten Annahmen verändern würden. Der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung liegen jeweils drei Annahmen zu Geburtenhäufigkeit, Lebenserwartung und zum Außenwanderungssaldo zugrunde. Die Varianten und Modellrechnungen zeigen die Spannbreite der möglichen Entwicklungen auf. Der Pflegevorausberechnung für Deutschland liegen Daten der Varianten mit moderater demografischer Entwicklung bei unterschiedlichen Wanderungsannahmen sowie geringem und starkem Anstieg der Lebenserwartung zugrunde, der Pflegevorausberechnung der einzelnen Bundesländer die Variante mit moderater demografischer Entwicklung und Wanderung. In dieser Pressemitteilung werden Ergebnisse der Variante mit moderater demografischer Entwicklung und Wanderung dargestellt.

Darüber hinaus gibt es zwei Varianten zur zukünftigen Entwicklung der Pflegequoten: Die Status quo-Variante geht davon aus, dass die aktuell beobachtete Situation und Bedingungen in der Pflege in den zukünftigen Jahren gleichbleiben. So wird angenommen, dass die Pflegequoten nach Altersgruppen und Geschlecht des Jahres 2021 auch in den Jahren bis 2070 ein konstantes Niveau beibehalten. Dies ist plausibel für den Fall, dass die zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen und Zulassungsmethoden, die Einflüsse von Lebenserwartung, Medizin und Medizin-Technik, Diagnose-, Therapie-, Versorgungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten wie auch die gesellschaftlichen Anreiz- und die individuellen Entscheidungsstrukturen unverändert bleiben. Dieses Modell zeigt letztendlich den Einfluss der Alterung der Bevölkerung auf das Pflegesystem.

Seit 2017 ist im Zuge der Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein deutlicher Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu beobachten. Er liegt über der demografischen Erwartung. Deshalb wird ein weiteres Modell angewendet, das befristet steigende Pflegequoten annimmt. Diese Trends werden als Einführungseffekte der Pflegereform verstanden (Modell „weitere Einführungseffekte des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“). Die Effekte laufen bis 2027 allmählich aus. Ab 2027 werden die Pflegequoten dann ebenfalls als stabil angenommen bis 2070.

Ergänzend wurden auch Modellrechnungen nach Versorgungsarten durchgeführt. Diese sind allerdings mit zusätzlichen Unsicherheiten verbunden. Das Modell geht nicht auf das zukünftige Angebot an Pflegeeinrichtungen und die potenzielle Personalausstattung ein. Auch die zukünftigen Möglichkeiten zur häuslichen Pflege durch Angehörige und weitere Hilfsangebote werden nicht betrachtet. Zudem werden die Effekte durch Änderungen der Leistungsstrukturen der Pflegeversicherung oder der Versorgungspräferenzen nicht berücksichtigt. Die Vorausberechnung schreibt auch hier die Bedarfe in den Strukturen fort.

Insgesamt ist der Verlauf der maßgeblichen Einflussgrößen mit zunehmendem Abstand vom Basiszeitpunkt immer schwerer vorhersehbar, von daher hat insbesondere die langfristige Rechnung bis 2055 beziehungsweise 2070 Modellcharakter.

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