03_Corona

Drastischer Anstieg seit Corona

Mit dem Ausbruch der Pandemie ist die Zahl der Video-Therapiestunden um das Achtfache gestiegen. Während im ersten Quartal des vergangenen Jahres 29.000 Therapiestunden bei den TK-Versicherten abgerechnet wurden, waren es im zweiten Quartal bereits 228.000. Der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas erklärt: „Gerade in der Psychotherapie kann die digitale Technik ihre großen Vorteile zeigen: Therapiegespräche sind dadurch ohne Ansteckungsgefahren, schnell, unkompliziert und auch über größere Entfernungen möglich.“

Ärzte und Patienten profitieren gleichermaßen

Auch wenn die Videotechnik nicht bei allen Störungsbildern und bei allen Patientengruppen eingesetzt werden kann, biete sie in vielen Bereichen deutliche Vorteile. Baas: „Angesichts der Vorzüge bin ich optimistisch, dass die Entwicklung sich weiter fortsetzt.“ Leider lägen den Krankenkassen für das zweite Halbjahr der Pandemie noch nicht die Daten für die ambulante Versorgung vor. 

Neun Monate für Datenübermittlung ist nicht mehr zeitgemäß

Er kritisiert den großen zeitlichen Verzug bei der Abrechnung mit Ärzten und Therapeuten. Baas: „Gerade in Pandemiezeiten brauchen wir einen schnellen Überblick über die Versorgungslage im Gesundheitswesen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Daten der ambulanten Behandlungen acht bis neun Monate für den Weg vom Praxiscomputer bis zu den Rechenzentren der Krankenkassen brauchen. Die Zeiten, in denen die Praxis ihre Behandlungen am Quartalsende per Papier und Hauspost an die Kassenärztliche Vereinigung und von dort an die Kassen geschickt hat, sind lange vorbei. Der Quartalsbezug ist ein Relikt aus dem Vor-Computer-Zeitalter. Deshalb brauchen wir dringend neue, auf das Digitalzeitalter angepasste Fristen.“

Höchste Zeit für tagesaktuelle
Übermittlung der Daten

Beim Bewältigen der Pandemie habe die Bundesregierung für den Versand der Masken an Chroniker unter strengen Datenschutzauflagen die ambulanten Daten der Krankenkassen zur Hilfe gezogen. Baas: „Solche Daten sind für die Bewältigung einer Pandemie ein unersetzlicher Schatz. Aber einige Patientengruppen wie zum Beispiel Risikoschwangere können Sie bei einem zeitlichen Verzug von acht bis neun Monaten kaum ausfindig machen und unterstützen.“ Einzelne Betroffene hätten gestaunt, als sie erfuhren, dass ihre Krankenkasse im Winter noch nichts von ihrem im Spätsommer festgestellten Asthma wusste. „Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber hier die Vorgaben ändert und eine tagesaktuelle Übermittlung der Versorgungsdaten schafft“, so Baas. „Nur so erhalten wir einen Blick über die aktuelle Versorgungslage und können die Betroffenen zügig unterstützen.“

Aktuelle Ausgabe

Partnermagazine

Akademie

Partner