Vorbemerkung der Fragesteller
Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind das personifizierte Rückgrat unseres Staates. Egal ob im Bereich der öffentlichen Sicherheit, der Bundesverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit oder in vielen weiteren Bereichen: Jeden Tag sorgen über 5 Millionen Männer und Frauen in Bund und Ländern dafür, dass wir alle sicher und harmonisch in einem funktionierenden Staat zusammenleben können. Umso wichtiger ist es aus Sicht der fragestellenden Fraktion, dass für diese Beamten und Beschäftigten ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen wird – ist dies nicht möglich, hat der Staat in seiner Fürsorgepflicht versagt.
Bedauerlicherweise häufen sich Fälle, in denen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes während des beruflichen Alltags Opfer von Gewalt werden – eine beunruhigende Tendenz, die durch Untersuchungen bestätigt wird (zum Beispiel die Studie „Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst – Ergebnisse der Behörden- und Beschäftigtenbefragung“; dopus.uni-speyer.de/frontd oor/deliver/index/docId/5769/file/FB303.pdf).
Besonders besorgniserregend ist aus Sicht der fragestellenden Fraktion die Dunkelziffer an Übergriffen, die mit knapp 70 Prozent alarmierend hoch ist. Der Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, sprach 2022 von nicht weniger als einem „Skandal“, weil die Gründe weniger bei einem Schamgefühl der Betroffenen, sondern vielmehr bei einem Empfinden der mangelnden Unterstützung oder gar einem Misstrauen in Justizbehörden lägen (www.dbb.de/fileadmin/user_upload/dbb/epaper/dbb_magazin_22_ 07/2/). Trotz zahlreicher Studien und besorgniserregender Studienergebnisse zu diesem Thema erkennt die fragestellende Fraktion bislang keine konkrete Reaktion seitens der Bundesregierung.
Diese Entwicklungen sind nicht nur für die Betroffenen und ihre Familien tragisch, sondern beeinträchtigen auch die Funktionsfähigkeit und Effizienz unseres öffentlichen Dienstes erheblich. Vor diesem Hintergrund und angesichts zunehmender Berichte über Gewaltvorfälle muss es nach Ansicht der Fragesteller selbstverständlich sein, wirksame Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, die den Schutz und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Gewalt an Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist ein wachsendes gesellschaftliches Problem, das von der Bundesregierung sehr ernst genommen wird. Hauptbetroffene sind Länder und Kommunen, die fast 90 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst stellen. Zudem sind Verwaltungsdienstleistungen in den Ländern und Kommunen wesentlich stärker durch Bürger-Behörde-Kontakt geprägt, als in der Bundesverwaltung. Die Bundesregierung nimmt ihre Verantwortung vor diesem Hintergrund in erster Linie durch Studien und Untersuchungen sowie durch Öffentlichkeitsmaßnahmen und Informationsaustausch zu Best Practices mit Bund, Ländern und Kommunen wahr.
So hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bereits im Jahr 2020 eine umfassende Studie an das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung der Universität Speyer zum „Ausmaß der Gewalt an Beschäftigten des öffentlichen Dienstes“ in Auftrag gegeben. Ziel dieser Untersuchung war es, eine belastbare Datengrundlage für Maßnahmen gegen die Gewalt an Beschäftigen des öffentlichen Dienstes zu schaffen und mögliche Handlungsalternativen aufzuzeigen.
In enger Kooperation mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) wurde eine in Art und Umfang bisher einmalige Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt. Die Studie umfasst dabei nicht nur einen Überblick über sämtliche vorhandenen Studien zum Thema Gewalt sowie eine sehr breit angelegte Behörden- und Beschäftigtenbefragung, sondern stellt auch zahlreiche konkrete Maßnahmen zur Gewaltprävention für die verschiedenen Verwaltungsbereiche mit einer differenzierten Bewertung ihrer Eignung in den jeweiligen Bereichen zur Verfügung. Die Ergebnisse wurden im Sommer 2022 auf einem Kongress sowohl der Öffentlichkeit als auch der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Das BMI wirbt dafür, dass Gewaltpräventionsmaßnahmen breitflächig Anwendung finden und gemeinsam an Lösungen gearbeitet wird.
Seit 2017 wirbt das BMI mit Öffentlichkeitskampagnen mit dem Ziel, das gesellschaftliche Klima gegenüber uniformierten Polizei- und Rettungskräften zu verbessern sowie den Respekt und die Anerkennung gegenüber diesen zu stärken.
Zuletzt wurde im Jahr 2023 die Kampagne „Schutz geht nur gemeinsam“ zur Situation von Polizei- und Rettungskräften gestartet.
Aktuell finanziert das BMI bezogen auf die Gruppe der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB) eine von der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) durchgeführte Studie „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten“. Diese Studie umfasst insbesondere auch den Themenkomplex Gewalt gegen PVBs. Es soll detailliert erhoben werden, wie Polizistinnen und Polizisten ihren beruflichen Alltag erleben. Im Fokus stehen dabei auch Gewalterfahrungen und deren Folgen für das dienstliche und auch private Leben. Die DHPol wird Best-Practice-Modelle und Handlungsempfehlungen entwickeln, die sich positiv auf die Arbeitszufriedenheit und Motivation von PVBs auswirken sollen. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse weitere Anhaltspunkte für Maßnahmen liefern, um das Gewaltrisiko für Polizistinnen und Polizisten künftig zu minimieren. Der Abschlussbericht soll im Herbst 2024 veröffentlicht werden.
1. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß der Gewalt in den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Angaben zum Opfer grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) registriert. Als Opfergruppen werden u. a. Lehrkräfte sowie Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte und Rettungsdienstkräfte erfasst. Eine Differenzierung nach einer Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst findet nicht statt. Die Daten werden jährlich auf der Homepage des Bundeskriminalamtes veröffentlicht: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html.
Das Bundeskriminalamt veröffentlicht zudem jährlich das Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“. Dieses enthält umfangreiche Informationen zu den Fall-, Tatverdächtigen- und Opferzahlen für die PVBs.
Auch die im Rahmen des in der Vorbemerkung erwähnten Forschungsprojekts des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung herausgegebenen Speyerer Forschungsberichte enthalten umfassende Daten zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Deutschland (https://do pus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5741/file/FB302.pdf und https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5769/file/FB303.pdf und https://dopus.uni-speyer.de/frontdoor/deliver/index/docId/5744/file/Gewalt_oeD_Praevention.pdf).
2. Wie viele Krankheitstage gehen in Bundesbehörden auf Gewalt gegen Beschäftigte zurück (bitte jährlich seit 2020 beziffern)?
3. Wie hoch sind die jährlichen Kosten des Bundes zur Behebung von Gewalt gegen Beschäftigte (Lohnfortzahlung, Beihilfe) seit 2020?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Ursachen von Krankmeldungen werden statistisch nicht erfasst, so dass hierzu keine Angaben vorliegen. Gleiches gilt für die entsprechenden jährlichen Kosten des Bundes.
4. Hat die Bundesregierung bereits konkrete Schlussfolgerungen aus der Studie „Gewalt gegen Beschäftigte“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) gezogen, und wenn ja, welche?
5. In welchen Bereichen wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um die Beschäftigten besser vor Gewalt und Aggression zu schützen?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, hat in ihrer Erklärung am 24. Juni 2022 darauf hingewiesen, dass es gilt, bei Gewalt an Beschäftigten im öffentlichen Dienst noch genauer hinzuschauen und die Öffentlichkeit für dieses Thema noch stärker zu sensibilisieren.
Zugleich hat sie die Problematik der hohen Dunkelziffer bei den Gewaltvorkommnissen hervorgehoben (siehe hierzu auch die Presseerklärung des BMI zu diesem Termin: www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/0 6/studie-gewalt-im-oed.html). Die Speyerer Studie hat zudem ergeben, dass unterschiedliche, auf die jeweilige konkrete Gefährdungslage ausgerichtete Gewaltpräventionskonzepte sinnvoll sind. Präventionskonzepte müssen kontextgebunden betrachtet werden und sollen behördenspezifisch ausgelegt sein. Daher ist es naheliegend, dass die Entwicklung konkreter Präventionskonzepte und deren Umsetzung vor allem in den Landes- und Kommunalbehörden erfolgt. Die Bundesregierung sieht daher ihre vorrangige Aufgabe darin, ebenenübergreifend Informationen zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen, durch Öffentlichkeitsarbeit eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu erreichen und den Informationsaustausch zu Best Practices mit den hauptbetroffenen Ländern und Kommunen auszubauen. So enthält die Speyerer Studie, wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, konkrete Präventionsmaßnahmen, die Behörden vor Ort bei ihrer Arbeit an entsprechenden Konzepten unterstützen. Um eine möglichst große Öffentlichkeit bei diesem Thema zu erreichen, arbeitet das BMI auch weiterhin eng mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften dbb und DGB zusammen. Nach dem Kongress des BMI im Juni 2022 folgten eine Reihe von entsprechenden Veranstaltungen des dbb und des DGB. Das BMI hat diese Thematik in die entsprechenden Bund-Länder-Gremien eingebracht und dort die Ergebnisse der Speyerer Studie vorgestellt. Für das Frühjahr 2024 plant das BMI einen Workshop mit Personalverantwortlichen aus Bund und Ländern, in dem insbesondere auch niedrigschwellige Meldewege und die Verbesserung des Meldeverhaltens diskutiert werden sollen.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die hohe Dunkelziffer bei der Meldung von Gewaltfällen, und wie plant die Bundesregierung, diese zu verringern?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um eine bessere Erfassung und Meldung zu erreichen?
8. Wie wird in den Bundesbehörden sichergestellt, dass Betroffene gewalttätige Übergriffe melden, sodass die zugrunde liegende Aufwand-Nutzen-Abwägung einer Meldung für die Betroffenen positiv ausfällt?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine wichtige Erkenntnis der Speyerer Studie ist die hohe Dunkelziffer bei diesen Gewalttaten. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet es, dass der öffentliche Dienst seine Beschäftigten schützt, spezifische Gefährdungslagen für einzelne Beschäftigungsbereiche frühzeitig erkennt und diesen entgegenwirkt. Hier legt die Studie u. a. niedrigschwellige Meldewege und vertrauensbildende Maßnahmen zur Verbesserung des Meldeverhaltens nahe. So wird erreicht, dass die Führungskräfte konkret und zügig über Vorfälle informiert sind, und sie dann ihrer Fürsorgepflicht noch besser nachkommen können. Auch hier gilt, wie bereits in der Antwort zu den Fragen 4 und 5 ausgeführt, dass entsprechende Konzepte kontextgebunden betrachtet werden müssen und die spezifischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Behörden zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund ist eine passgenaue Ausgestaltung der Meldewege sorgfältig zu prüfen. Entscheidend wird sein, dass diese Meldewege nutzerfreundlich und mit Blick auf mögliche Strafanzeigen konzipiert werden. Diese Thematik wird daher auch vom BMI im Frühjahr 2024 bei dem genannten Workshop mit Personalverantwortlichen aus Bund und Ländern diskutiert.
9. Welche Nachsorgemaßnahmen erhalten Betroffene, die nach einem Übergriff gesundheitliche (physische oder auch psychische) Einschränkungen entwickeln?
10. Gibt es Pläne zur Verbesserung der Nachsorge für Betroffene, und wenn ja, welche?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Den Beschäftigten des Bundes stehen mit dem Ärztlichen und Sozialen Dienst der oberen und obersten Bundesverwaltung Ansprechpersonen für kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen, Nachsorgen nach kritischen Ereignissen sowie weiteren psychischen Belastungsfaktoren zur Verfügung. Darüber hinaus haben einige Ressorts mit besonderer Struktur und spezifischem Aufgabenzuschnitt eigene Programme. Die Angebote zur Sozialberatung wie auch zur Nachsorge für Betroffene werden laufend weiterentwickelt, um eine noch bessere Wirksamkeit zu erreichen. Die in erster Linie betroffenen Länder und Kommunen sind sich der Problematik bewusst und sind bestrebt, bessere und angemessene Nachsorgemaßnahmen vorzuhalten und vorhandene Maßnahmen zu verbessern.
11. Gibt es Bestrebungen des Bundes, ein einheitliches und niederschwelliges Meldesystem in allen Bundesbehörden einzuführen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 verwiesen.
12. Sorgt der Bund in besonders gefährdeten Bereichen dafür, dass mehr Personal und eine moderne – besser schützende – Arbeitsumgebung organisiert wird?
Gewaltpräventionskonzepte sollen auf die jeweilige konkrete Gefährdungslage ausgerichtet sein. Sie müssen kontextgebunden betrachtet werden und sollen dementsprechend möglichst behördenspezifisch ausgelegt sein. Ob im spezifischen Fall personelle oder Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitsumgebung geeignet sind, ist daher in der konkreten Situation der jeweiligen Behörde zu entscheiden. Hier bietet die ausführliche Darstellung der entsprechenden Maßnahmen in der Speyerer Studie eine Hilfestellung und eine Unterstützung.
13. Gibt es besondere Vorsorge- oder Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte im öffentlichen Dienst, und erfolgen diese auch speziell hinsichtlich des Umgangs mit Gewalt gegen sie oder ihre Mitarbeiter, und wenn ja, welche?
Informationen über entsprechende spezifische Schulungen außerhalb des Polizeibereichs durch die Bundesverwaltung liegen nicht vor. Jedoch gehört zur Führungskräfteschulung immer auch der Umgang mit Konfliktsituationen.
14. Erwägt die Bundesregierung, durch Einbringen eines Gesetzentwurfs entsprechende Maßnahmen zu treffen, die die Fälle von Gewalt gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spürbar verringern können, und wenn ja, wie weit ist dieses Vorhaben fortgeschritten?
Bei den in diesem Zusammenhang relevanten Maßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um solche, die auf der untergesetzlichen Ebene liegen, so dass entsprechende gesetzliche Regelungen nicht weiterführend sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 26. Februar 2024 übermittelt.
Deutscher Bundestag
Drucksache 20/10501 20. Wahlperiode


