Bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen. Für aufgrund SARS-CoV-2 besonders schutzbedürftige Beschäftigte ermöglicht die vorliegende Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Betriebsärztinnen und Betriebsärzten eine systematische Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten zum Arbeitsschutz in Zeiten der Epidemie. Insbesondere unterstützt sie Ärztinnen und Ärzte dabei, entlang einer fundierten Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese den individuell bestmöglichen Arbeitsschutz zu identifizieren.
Eine generelle Festlegung, wie Vorerkrankungen zu bewerten sind, ist
aufgrund der Komplexität nicht möglich. Für die Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung wird eine Einteilung von Tätigkeiten in vier Gruppen empfohlen und beschrieben. Zudem enthält die AME eine Tabelle von Krankheiten und unterschiedlichen Schweregraden. Diese Tabelle ist eine Hilfestellung für die Ärztin oder den Arzt in der Vorsorge.
Für die arbeitsmedizinische Betrachtung des Einzelfalls ist nicht die Diagnose entscheidend. Maßgeblich ist der Zusammenhang zwischen der individuellen gesundheitlichen Situation und der ausgeübten Tätigkeit; berücksichtigt werden sollten der Schweregrad einer Erkrankung, die Medikation, der Therapieerfolg, mögliche Folgeerkrankungen, die Dauer und der Verlauf der Erkrankung sowie Komorbiditäten.