05_Pimpertz-Lohnfortzahlung

Entgeltfortzahlung bei Krankheit kostet 82 Milliarden Euro

Fehlt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt im Betrieb, dann verpflichtet das Entgeltfortzahlungsgesetz den Arbeitgeber zur Fortzahlung des Gehalts. Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen erst ab dem dritten Krankheitstag die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt. Für ein und dieselbe Erkrankung wird das Gehalt im laufenden Kalenderjahr für längstens sechs Wochen weitergezahlt. Erfolgt jedoch eine weitere Krankschreibung aufgrund einer anderen Diagnose, beginnt die Frist von neuem. Bei länger währenden Ausfällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Anschluss das Krankengeld. Bis zum Ende der 72. Woche hat ein langzeiterkrankter Arbeitnehmer Anspruch auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoentgelts. Je nach Genesungsperspektive kann unabhängig davon ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geprüft werden.

Schätzung der Arbeitgeberaufwendungen

In seinem jährlich aktualisierten Sozialbudget weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem die Aufwendungen der Arbeitgeber für die Entgelt-fortzahlung aus – im Jahr 2024 insgesamt 72,3 Milliarden Euro. Davon wurden 69,1 Milliarden Euro für erkrankte Arbeitnehmer gezahlt, weitere 3,2 Milliarden Euro flossen an Beschäftigte während des gesetzlichen Mutterschutzes (BMAS, 2025).

Nicht ausgewiesen werden dabei die Anteile am Sozialversicherungsbeitrag, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt zahlt. Die müssen hinzu geschätzt werden. Allerdings sind Sozialabgaben nur auf Bruttoentgelte bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen. Mithilfe einer Heuristik lassen sich die beitragsfreien Entgeltbestandteile näherungsweise bestimmen. Informationen über die Verteilung der Beitragszahler nach ihrer Entgelthöhe bietet zum Beispiel die Versichertenstatistik der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV, 2023, 73; 76). Errechnet man daraus die Lohnsumme ober- und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen, lassen sich über die Anteilswerte beitragspflichtige Entgeltbestandteile sowie die darauf zu zahlenden Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung berechnen.

Demnach haben Arbeitgeber im Jahr 2024 für ihre erkrankten Beschäftigten (ohne Mutterschutz) zusätzlich zu den Bruttolöhnen 13,0 Milliarden Euro an Sozialabgaben aufbringen müssen. Mit insgesamt 82 Milliarden Euro sind die nominalen Aufwendungen damit binnen drei Jahren um 10 Milliarden Euro gestiegen, seit dem Jahr 2010 sogar um das 2,2-Fache.

Einfache und komplexe Erklärungen

Bei der Summe handelt es sich um eine nominale Größe. Deshalb steigen die Aufwendungen unter anderem auch deshalb kontinuierlich, weil mit jeder Lohn-erhöhung auch die Gehaltszahlung im Krankheitsfall steigt. Die über viele Jahre anhaltend günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hat ebenfalls zu der Entwicklung beigetragen. Denn selbst wenn der Anteil der erkrankten Mitarbeiter konstant geblieben wäre, haben bei steigender Beschäftigtenzahl mehr Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Pimpertz, 2024). Zudem ist aber der Krankenstand seit rund zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen und trägt deshalb ebenfalls zu den höheren Arbeitgeberaufwendungen bei.

Fragt man nach den Ursachen, kommen unterschiedliche Erklärungen in Frage (Pimpertz/Holtmeyer, 2025), wie die Auswahl einiger Befunde verdeutlicht:

  • Bestimmte Krankheitsbilder – zum Beispiel Muskel- und Skeletterkrankungen – treten im höheren Erwerbsalter häufiger auf und ihre Genesung beansprucht mehr Zeit. Wenn mit der demografischen Entwicklung auch die Belegschaften altern, dann liegt es nahe zu vermuten, dass bei altersabhängig höherer Erkrankungswahrscheinlichkeit damit auch die Ausfallzeiten steigen.
  • Zudem haben sich die Krankheitsursachen verändert. So hat der Anteil der Ausfalltage aufgrund einer psychischen Erkrankung an allen Arbeitsunfähigkeitstagen kontinuierlich zugenommen. Auch wenn deren Anteil an allen Fällen bislang weniger als 5 Prozent ausmacht, beansprucht die Genesung in diesen Fällen besonders viel Zeit. Allerdings haben im Gegenzug andere Erkrankungen wie zum Beispiel die des Herz- und Kreislaufsystems an Bedeutung verloren.
  • Für hohe mediale Aufmerksamkeit sorgen regelmäßig Atemwegserkrankungen. Mit der Erkältungssaison im Herbst und Winter sorgen diese regelmäßig für hohe Krankenstände. Deshalb zählen Erkrankungen der Atemwege zu den häufigsten Krankheitsursachen. Weil sie aber in den meisten Fällen relativ schnell auskuriert sind, ist der Anteil an allen Ausfalltagen geringer. Gegen den allgemeinen Trend weisen dabei jüngere Beschäftigte eine atypisch hohe Krankheitslast auf.
  • Schließlich zeigen Auswertungen der Krankenkassenverbände, dass der Krankenstand je nach Branche und beruflicher Tätigkeit unterschiedlich hoch ausfallen kann. Wenn sich mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel auch die Belegschaften und Tätigkeitsprofile verändern, hat auch das Einfluss auf den Krankenstand.

Damit nicht genug, erschwert eine methodische Umstellung die Einordnung der statistischen Auswertungen der Krankenkassen. Denn seit dem Jahr 2022 werden die ärztlichen Atteste elektronisch erfasst. Weil krankgeschriebene Arbeitnehmer zuvor nicht immer den „gelben Schein“ an ihre Kasse weitergeleitet haben, verläuft die Quote seit der Umstellung auf einem höheren Niveau. Selbst wenn man diesen Einfluss schätzt und herausrechnet, verharrt der Krankenstand aber seit dem Jahr 2022 auf einem erhöhten Niveau (Pimpertz/Holtmeyer, 2025, 16 ff.).

Entlastung dringend geboten

Aufgrund der Vielzahl möglicher Einflussfaktoren werden einfache Zuschreibungen von Verantwortlichkeiten dem Sachverhalt nicht gerecht. So führt zum Beispiel der reflexartige Verweis auf die Verantwortung der Arbeitgeber in die Irre, sie könnten durch die Gestaltung der Arbeitsbedingung für eine Reduktion der betrieblichen Fehlzeiten sorgen. Richtig ist, dass zum Beispiel das betriebliche Gesundheitsmanagement positiv auf die Gesundheit von Mitarbeitern wirken kann. Allerdings kostet das und lässt sich deshalb je nach Betriebsgröße nicht in jedem Unternehmen gleichermaßen umsetzen. Richtig ist aber auch, dass die Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bereits für kontinuierliche Verbesserungen der gesundheitsrelevanten Arbeitsbedingungen sorgen. In den öffentlichen Debatten wird dagegen kaum thematisiert, dass auch das Verhalten im privaten Lebensumfeld Einfluss auf den Gesundheitszustand hat. Vermutlich ließe sich zum Beispiel die Ansteckungsgefahr in der Erkältungssaison reduzieren, wenn erkältete Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr eine Maske trügen.

Jenseits der Diskussionen um die Krankenstandentwicklung drohen aber stetig steigende Lohnnebenkosten die Wachstumsperspektiven der Volkswirtschaft zu begrenzen. Dazu zählen auch Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die übertreffen die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Krankengeld um das Vierfache und entsprechen damit gut einem Viertel ihrer Gesamtausgaben im Jahr 2024 (BMG, 2025).

Um diesen Kostenfaktor zu begrenzen, werden deshalb unabhängig von der Krankenstandentwicklung unterschiedliche Vorschläge diskutiert: Im Raum stehen zum einen Karenztage. Die Gehaltszahlung würde zu Beginn einer Erkrankung für einige Tage ausgesetzt. Alternativ ließen sich Karenzzeiten definieren, in denen das Gehalt auf reduziertem Niveau gezahlt wird – ähnlich dem Krankengeld. Zum anderen ließe sich die Dauer der Entgeltfortzahlungsverpflichtung begrenzen. Dies gelänge zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber das Gehalt auch bei wechselnden Diagnosen insgesamt nicht länger als für sechs Wochen pro Jahr weiter zahlen muss.

Literatur

BMG – Bundesministerium für Gesundheit, 2025, Finanzergebnisse der GKV, Vorläufige Rechnungsergebnisse 1. – 4. Quartal, Stand: 25.3.2025, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/zahlen-und-fakten-zur-krankenversicherung/finanzergebnisse.html [17.6.2025]

BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2025, Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Leistungen nach Funktionen und Institutionen, 1991–2024, Referat G b 3 „Demografie, Sozialbudget, Finanzrechnungen zu Sozialleistungen“ [18.7.2005]

DRV – Deutsche Rentenversicherung, 2025, Versicherte 2023, Statistik der Deutschen Rentenversicherung (Hrsg.), Band 232, https://statistik-rente.de/drv/extern/ [3.7.2025]

Pimpertz, Jochen, 2024, Kosten der Entgeltfortzahlung – binnen 14 Jahren verdoppelt, IW-Kurzbericht, Nr. 70, Köln, https://www.iwkoeln.de/studien/jochen-pimpertz-kosten-der-entgeltfortzahlung-binnen-14-jahren-verdoppelt.html [3.7.2025]

Pimpertz, Jochen / Holtmeyer, Lena, 2025, Krankenstand in Deutschland. Entwicklung und Einflussfaktoren, IW-Report, Nr. 26, Köln, https://www.iwkoeln.de/studien/jochen-pimpertz-entwicklung-und-einflussfaktoren.html [3.7.2025]


Autor:Jochen Pimpertz

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