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Preis für Arbeitsmedizin ausgelobt

Der „Bayerische Preis für Arbeitsmedizin“ wird im zweijährlichen Rhythmus an eine Ärztin / einen Arzt vergeben, die / der in Deutschland in den zwei Jahren seit der letzten Preisvergabe (aktuell 2018) eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin veröffentlicht hat. Ins Leben gerufen wurde die Auszeichnung 1976 vom damaligen Bayerischen Staatsminister für Arbeit und Sozialordnung anlässlich des 100. Geburtstages von Franz Koelsch, dem ersten bayerischen Landesgewerbearzt.

Die Höhe des Preisgeldes beträgt 5.000 Euro. Es können ausnahmsweise auch zwei Arbeiten zu gleichen hälftigen Teilen ausgezeichnet werden. Von der Preisträgerin / dem Preisträger wird erwartet, dass die wissenschaftliche Arbeit in einem Vortrag vorgestellt wird.

Bewerbungen für den „Bayerischen Preis für Arbeitsmedizin 2020“ sind bis zum 30. Juni 2020 an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Adresse s.u.) zu richten. Die Preisverleihung erfolgt am
25. November 2020.


Hinweise zur Form und Einreichung

Die Arbeit ist als pdf-Datei einzureichen. Der Eingang der Arbeit wird bestätigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Kontaktadresse

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit / AGL
z.Hd. Frau Dr. Heike Niedermeier
Akademie für Arbeits -, Sozial – und Umweltmedizin (ASUME)
Pfarrstraße 3, 80538 München

Tel. +49(0)9131/6808–4288,
Fax: +49(0)9131/6808–4338
heike.niedermeier@lgl.bayern.de

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