Einleitung
Kollegiale Unterstützungsprogramme (Peer Support) werden in Deutschland seit Jahrzehnten im Rahmen der psychosozialen Notfallversorgung nach schwerwiegenden Ereignissen in den unterschiedlichsten Arbeitskontexten umgesetzt. Ziel dieser Programme ist die Prävention von tätigkeits- oder ereignisbedingten Überlastungsreaktionen und Traumafolgestörungen.
Je nach Branche und Auftretenshäufigkeit von schwerwiegenden Ereignissen kommen unterschiedliche Systeme zum Einsatz. Die Spanne reicht von der einmaligen kollegialen Soforthilfe am Ereignistag, beispielsweise nach einem Banküberfall1, bis zu der in ein präventives Gesamtkonzept eingebundenen kollegialen Unterstützung im Rahmen von Peer-Support-Programmen (PSP) zur Prävention von tätigkeitsbedingten Gesundheitsschäden im Gesundheitswesen2. Unabhängig von der Art der Unterstützung sind zwei Aspekte zentral: Ausbildung immer mit Anbindung und die Schnittstellengestaltung zwischen Kollegialer Unterstützung und therapeutischer Behandlung, wenn es zur Entwicklung einer psychischen Erkrankung kommt. Denn diese Schnittstellengestaltung – der Peer als Bindeglied – hat eine zentrale Bedeutung hinsichtlich der Prävention dieser.
Dieser Beitrag soll Interessierte und Entscheidende bei ihrer Orientierung unterstützen, dies mit dem Ziel, für ihre Einrichtung eine sinnvolle bedarfs- und bedürfnisorientierte Struktur aufbauen zu können.
Kollegiale Unterstützung in unterschiedlichen Arbeitskontexten
Kollegiale Unterstützungssysteme benötigen unterschiedliche fachliche, inhaltliche, aber auch zeitliche Schwerpunkte und haben unterschiedliche konzeptuell notwendige Rahmenbedingungen, je nach Arbeitskontext und Organisation, auch wenn es sich um ein ähnliches Ereignis handelt. Wieso dies so ist, sollen die folgenden zwei Gegenüberstellungen von möglichen Ereignissen zeigen:
(1) Ein Mitarbeitender in einem Jobcenter wird von einem Kunden körperlich verletzt. Die Bedingungen dort erlauben es, dass alle Arbeitsvorgänge unterbrochen werden, wenn nötig auch für diesen Tag beendet und sich das System so – im Stillstand – um die Bewältigung des Ereignisses „kümmert“.
Im Unterschied dazu eine Notaufnahme oder Intensivstation auf der ein Mitarbeitender in der Nacht von einem Angehörigen körperlich verletzt wird. Die Bewältigung dieser Gewalterfahrung muss in den laufenden Betrieb integriert werden. Die betroffene Person kann zwar auch hier aus dem Arbeitsprozess genommen werden, das Team aber muss weiterarbeiten, der Betrieb kann nicht angehalten werden.
Hier unterscheiden sich die betrieblichen Rahmenbedingungen fundamental, zuvorderst in der Frage zu welchem Zeitpunkt ein kollegiales Unterstützungsangebot zeitlich untergebracht werden kann.
(2) In einem Sozialbürgerhaus suizidiert sich eine Klientin durch Sprung aus einem Fenster eines Ganges auf dem Weg zu einer Erstberatung. Kein Mitarbeitender hatte im Vorfeld Kontakt zu der Person. Im Unterschied dazu eine psychiatrische Klinik, in der sich ein Patient das Leben nimmt, der von seiner Frau eine Woche vorher in die Klinik gebracht worden ist. Er suizidiert sich durch Aufschneiden der Pulsadern. Eine Mitarbeitende hat übersehen, dass der Patient eine Schere im Kulturbeutel hatte.
Hier unterscheiden sich die fachlichen Rahmenbedingungen stark, die Frage, wer ist für was verantwortlich, wird in den beiden Beispielen persönlich aber auch juristisch unterschiedlich aufgearbeitet und dürfte die emotionale Betroffenheit der Beteiligten und damit ihre Bedürfnisse nach kollegialer Unterstützung mitbestimmen.
Systeme unterscheiden sich also unter anderem in
- der Häufigkeit von schwerwiegenden Ereignissen,
- den Möglichkeiten, Unterstützungsangebote zu platzieren und
- den Verantwortlichkeiten in Bezug auf das Ereignis.
Grundsätzlich gilt also: Je komplexer die Bedingungen, desto komplexer auch die Anforderungen an ein kollegiales Unterstützungssystem.
So ist es folgerichtig, dass sich in Deutschland unterschiedliche kollegiale Unterstützungssysteme entwickelt haben und zur Anwendung kommen. Bevor auf die Besonderheiten einer kollegialen Unterstützung (Peer Support) im Gesundheitswesen eingegangen wird, soll ein kurzer Überblick über kollegiale Unterstützungssysteme im deutschsprachigen Raum erfolgen.
Kollegiale Unterstützungssystem in Deutschland
Maßnahmen der kollegialen Soforthilfe, wie z. B. die seit 20 Jahren umgesetzte kollegiale Erstbetreuung nach Banküberfall3 oder die vor einigen Jahren beschriebene und standardisierte betriebliche psychologische Erstbetreuung (bpE)4 fokussieren auf eine kurzfristige und ereignisnahe einmalige Begleitung nach traumatischen Ereignissen, möglichst am Ereignistag sowie am Ereignisort, manchmal wird bei dieser Form der kollegialen Unterstützung auch von psychischer Erster Hilfe gesprochen. Diese wird überwiegend im Kontext von Gewalterfahrungen an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr empfohlen.
Die eher kurze Ausbildung zur „Kollegialen Erstbetreuung“ (KEB) wie sie zunehmend für Unternehmen angeboten wird, manchmal ist auch von „Psychologischer Soforthilfe“ die Rede, (wobei die Erfahrung zeigt, dass der Begriff „psychologisch“ hier eher ungünstig und vor allem auch irreführend ist) ist insofern gerechtfertigt, weil diese ausschließlich am Tag des Ereignisses tätig werden.
Peer-Support-Programme (PSP) in Arbeitskontexten, in denen schwerwiegende und potentiell traumatisierende Ereignisse mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten, wie z. B. die Stressbearbeitung nach belastenden Einsätzen (SbE) überwiegend in der Präklinik und Bereichen der Gefahrenabwehr (Polizei, Feuerwehren), werden in Deutschland seit Jahrzehnten umgesetzt, man spricht von Psychosozialer Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E). Der Schwerpunkt liegt hier auf der verlässlichen, niederschwelligen und kollegialen Begleitung im Kontext schwerwiegender Ereignisse für helfende Berufsgruppen sowohl in Einzelgesprächen wie in Gruppenmaßnahmen. Im Rahmen von Peer-Support-Programmen können mehrere Gespräche, auch über den Ereignistag hinaus, geführt werden. Wir sprechen hier von sekundärer Prävention.
Im Idealfall führen Peers schon im Rahmen der Ausbildung, der Einarbeitung oder ereignisunabhängig entsprechende Informationsveranstaltungen durch, gesprochen wird dann von primärer Prävention, durch die gewährleistet wird, dass
- sich der Bekanntheitsgrad der Peers erweitert,
- dort vermitteltes Bewältigungswissen die mentale Gesundheit der Mitarbeitenden fördert und
- durch die zur Durchführung von primärpräventiven Maßnahmen notwendige strukturierte Herangehensweise auf das System im Gesamten eingewirkt wird, im Sinne einer Verhältnisprävention.
Für den klinischen Bereich, für das Gesundheitswesen gab es bis vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie nur den gemeinnützigen Verein PSU-Akut e.V., der seit 2013 in München für Helfende im Gesundheitswesen tätig ist. Da schwerwiegende Ereignisse im klinischen Alltag sehr häufig vorkommen, wird hier nicht von einer Notfallversorgung, sondern von Psychosozialer Unterstützung (PSU) gesprochen, die sich aber auch auf Standards der PSNV-Konsensuskonferenzi bezieht.
Ausgebildet werden Peers mindestens vier Tage, ihre Arbeit sollte eingebettet sein in ein Gesamtkonzept der Psychosozialen Unterstützung im Sinn einer Mitarbeiterfürsorge und unter Mitbeachtung der Verantwortung in der weiteren Kommunikation mit Patienten/Angehörigen sowie der fachlich/strukturellen Aufarbeitung von schwerwiegenden Ereignissen.
Grundbedingungen für kollegiale Unterstützungssysteme
Für eine erfolgreiche Etablierung kollegialer Unterstützungssysteme im Arbeitskontext sind besonders zwei Aspekte zu nennen: Zum einen die Einbettung in ein Gesamtkonzept der Psychosozialen Unterstützung bzgl. schwerwiegender Ereignisse. Zum anderen muss das Programm den Mitarbeitenden im Unternehmen bekannt sein und entsprechende Akzeptanz finden.
Das Gesamtkonzept der Psychosozialen Unterstützung kann im System / innerhalb der Organisation selbst aufgebaut werden, für komplexere Einrichtungen wie z. B. Kliniken wird dies auch empfohlen7. Dazu existieren bereits Strukturen, die genutzt bzw. auf die aufgebaut werden kann. Hier sind bereits bestehende Strukturen der Krankenhausseelsorge sowie des Betrieblichen Gesundheitsmanagements als innerbetriebliche Struktur zu nennen. Peer-Support versteht sich hier als Ergänzung und als Bindeglied, so dass Hilfsangebote und Betroffene zueinander finden können. Zudem kommt der Arbeitsmedizin eine wichtige Schlüsselrolle zu.
Da es sich bei einem tätigkeitsbedingten potenziell traumatischen Ereignis um einen Arbeitsunfall handelt, stellt die jeweilige Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft ein außerbetriebliches unterstützendes System dar. Dies ist aber oft weder den Mitarbeitenden noch den Führungskräften bekannt. Auch werden diese Ereignisse nicht als solche gemeldet, weil die psychische Verletzung eher schambesetzt ist, sie die eigene Verletzlichkeit offenlegt oder Sorge und Unsicherheit besteht, dass so ein „Eintrag“ hinderlich sei bezüglich der Karriere oder spätere Einschränkungen im Versicherungsschutz bedeuten kann. Hier kann Arbeitsmedizin ansetzten.
Zum einen kann nach der Erstellung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefährdungen, kollegiale Unterstützung als Schutzmaßnahme im Sinne des Arbeitsschutzes und der Fürsorgeverantwortung des Arbeitgebers implementiert werden. Hier unterstützen ggf. Krankenkassen im Sinne der Gesunderhaltung im Bereich Arbeitswelt. Zum anderen unterstützen Unfallkassen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens in der psychotherapeutischen Nachsorge. Dazu muss der Schnittstellengestaltung zwischen der Unterstützung an der Arbeitsstelle und den Unfallkassen besonderes Augenmerk zukommen.
Zudem muss die fachliche Begleitung der kollegialen Soforthelfer und Peers in den Einrichtungen selbst gewährleistet sein. Diese Aufgabe kann ausgelagert werden so möglich. Empfohlen wird aber die fachliche Führung durch psychosoziale Fachkräfte, die in den Einrichtungen selbst tätig sind. Dabei handelt es sich z. B. um Psychologen, Arbeitsmediziner, Seelsorger, Psychotherapeuten oder Fachärzte für Psychosomatik, die sich einerseits im Rahmen von Peer-Support-Programmen selbst zu Peers ausbilden lassen, anderseits aber auch die fachliche Begleitung der Peer-Teams übernehmen können.
In einer potenziell traumatisierenden tätigkeitsbedingten Situation (bei Einsatzkräften allgemein und in bestimmten Teilbereichen des Gesundheitswesens) stellen alle zur Verfügung stehenden kurz- und mittelfristigen Ressourcen einen wichtigen protektiven Faktor dar8. So greift eine alleinige Ausbildung von Peers oder kollegialen Soforthelfern zu kurz. Zwar ist die Chance für einen hohen Bekanntheitsgrad und Akzeptanz am höchsten, wenn die Kolleginnen und Kollegen im Sinne von Peers das Unterstützungssystem selbst anbieten und leben9, ebenso wichtig ist jedoch ein hausinternes Konzept zur Kommunikation des Angebotes, z. B. durch Vorträge in Personalversammlungen oder Unterweisungen, Kurzschulungen für Führungskräfte und Aushänge. Besonders wichtig ist dies in Einrichtungen, in denen häufig schwerwiegende Ereignisse stattfinden, wie es für helfende und heilende Tätigkeiten der Fall ist. „Ich trage die Karte von unserem Peer immer im Kittel, ich hoffe ich brauche das nie, aber zu wissen, dass es das Angebot gibt, hilft mir sehr“, so eine Ärztin in einer Schulung.
Peer-Support-Programme im Gesundheitswesen
Gerade angesichts der systemischen Auswirkungen schwerwiegender Ereignisse auf die unterschiedlichen Ebenen (Patienten/Mitarbeitende/Institution) bedarf es eines umfassenden Unterstützungssystems. Gegenüber Patienten und Angehörigen besteht die Verpflichtung zur transparenten Kommunikation und Information, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Das Patientenrechtegesetz (§ 603a–h BGB) und die Vorgaben der Haftpflichtversicherer der Krankenhausträger müssen bedacht werden. Seitens des Arbeitgebers wird erwartet, Schaden vom Unternehmen abzuwenden und aus etwaigen Fehlern individuell und institutionell zu lernen. Dementsprechend werden von unterschiedlichen Seiten mit Nachdruck hohe Anforderungen insbesondere an den ärztlichen Bereich gestellt. Eine situative psychosoziale Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen selbst hingegen wird explizit empfohlen, bislang jedoch nur in wenigen Kliniken umgesetzt. Benötigt wird ein Gesamtkonzept einer systematischen Nachbearbeitung, das alle Aspekte berücksichtigt, mit denen die im jeweiligen Gesundheitssystem aktiven Akteure konfrontiert sind9.
Traumatische Ereignisse sind zunächst – per Definition – Arbeitsunfälle, analog beispielsweise zu einer Nadelstichverletzung. Beide Situationen führen eben nicht zur direkten Erkrankung, können aber im Verlauf bei Infektion oder Entwicklung einer Traumafolgestörung einen erheblichen Krankheitswert bekommen. Dies kommt in beiden Fällen nur selten vor, darf aber nicht übersehen werden, weil die Folgen dann schwerwiegend sein können. Der Unfall wird ins Verbandsbuch eingetragen, falls sich daraus eine Krankheit entwickelt, ist dies die Grundlage für die Meldung des Arbeitsunfalls.
PSU-Peers werden nach schwerwiegenden Ereignissen tätig, oft in Arbeitsbereichen in denen erst einmal weitergearbeitet werden muss, häufig nach Situationen, die schambesetzt sind, immer wieder im Kontext multipler Arbeitsbelastungen in denen das Ereignis, nur der „Tropfen“ war, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Anders als kollegiale Soforthelfer (z. B. nach Banküberfall, Gewalterfahrung im Sozialbürgerhaus oder in der Justiz), die ausschließlich am Tag des Ereignisses tätig werden, können Peers bis zu dreimal nach einem Ereignis ein Gespräch anbieten. Dies, zum einen, weil sie ein integraler Bestandteil des Arbeitsprozesses sind und zunehmende Belastung erkennen und begleiten können. Zum anderen, weil ihnen mit der PSU HELPLINE ein 24/7-Unterstützungstool zur Verfügung steht.
Diese niederschwellige und wiederholte Art der Psychosozialen Unterstützung (PSU) ist insbesondere deswegen wichtig, da die Ereignisse, die einen Peer-Einsatz auslösen, bei weitem nicht immer ein traumatisches Ausmaß erreichen, was bedeutet, dass das Psychotherapeutenverfahren der Unfallkassen dann nicht zur Verfügung steht. Hier ist beispielsweise eine Medikamentenverwechslung zu nennen. Selbst wenn diese glücklicherweise keine Auswirkungen auf die Gesundheit des Patienten hat, kann sie seitens der Helfenden massive Auswirkungen auf Konzentrationsfähigkeit, Selbstbewusstsein, Sicherheitsempfinden und damit auch auf die Patientensicherheit haben.
Anders, als z. B. bei Einrichtungen der Kommunen mit Publikumsverkehr, spielen neben traumatischen Gewalterfahrungen im Gesundheitswesen weitere Themen eine wichtige Rolle. Zu nennen sind z. B. sterbende Kinder, sterbende Elternteile, Patientenschädigung, Suizid von Patienten oder Kollegen. Nicht alle diese Ereignisse erfüllen die Kriterien einer Traumatisierung, denn zum Teil sind sie erwartbar und treffen auf Personen mit einer entsprechenden Ausbildung, die in der Regel keine persönliche Beziehung zu den unmittelbar Betroffenen haben. Sie sind tragisch aber nicht zwingend traumatisch. Trotzdem können solche Ereignisse sehr belastend sein und so schwerwiegend, dass sie die momentanen Bewältigungskapazitäten übersteigen, oder sie können sich über Tage oder Wochen ziehen oder sich im Falle von Katastrophen scheinbar unkontrollierbar häufen. Zusätzlich stehen im Gesundheitswesen Tätige in der Regel in der Verantwortung für das Wohlbefinden von anderen. Wenn es durch vermeintliche oder tatsächliche Fehler zur Schädigung von Patienten kommt (und auch, wenn eine Schädigung trotz eines Fehlers abgewendet werden kann), kann das beteiligte Personal sekundär betroffen sein. Wir sprechen hier vom Second-Victim-Phänomen10 11. Second Victims sind (erweiterte Definition nach ERNST – European Researchers’ Network Working on Second Victims): „Any healthcare worker, directly or indirectly involved in an unanticipated adverse patient event, unintentional healthcare error, or patient injury and who becomes victimized in the sense that they are also negatively impacted” (S. 6)12.
Nicht nur im Kontext eines schwerwiegenden Ereignisses stehen PSU-Peers als niederschwellige, vertrauliche und begleitende Ansprechpartner zur Verfügung, sondern auch bei chronischer Überlastung oder weniger schwerwiegenden, aber doch beunruhigenden Vorfällen sowie nach Fehlern, die keine Schädigung nach sich gezogen haben. Dabei können PSU-Peers auf die PSU-Fachstelle und so auf die zur Verfügung stehenden Angebote (z. B. vor Ort Unterstützung, telefonische Beratung, PSU HELPLINE) zurückgreifen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass PSU in Kliniken nicht nur von den Mitarbeitenden gewünscht ist und begrüßt wird13, sondern auch kosteneffektiv ist14.
Hilfsangebote des gemeinnützigen Vereins PSU-Akut
Der gemeinnützige Verein PSU-Akut bietet ein umfassendes Konzept aus Aufklärung, Fortbildung, Akuthilfe und Vernetzung. PSU-Peer-Ausbildungs-Module werden sowohl offen als auch als Inhouse-Format angeboten. PSU unterstützt und berät Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der Implementierung von Peer-Support-Systemen (www.psu-akut.de).2 15
Zudem betreibt der Verein die PSU HELPLINE. Als bundesweit einmaliges, telefonisches Unterstützungsangebot bietet diese, für alle im Gesundheitswesen Tätigen, z. B. auch aus Langzeitpflegeeinrichtungen, für Mitarbeitende in der Verwaltung oder in der Hauswirtschaft, psychosoziale Unterstützung bei besonderen Belastungssituationen und schwerwiegenden Ereignissen.
An der PSU HELPLINE arbeiten in kollegialer Unterstützung ausgebildete Mitarbeitende aus dem Gesundheitswesen sowie psychosoziale Fachkräfte. In die PSU HELPLINE eingebunden ist zudem ein Team von in Traumatherapie erfahrenen approbierten Psychotherapeutinnen. Bei Bedarf können die betroffenen Anrufenden durch die kollegialen Beratenden in eine in die PSU HELPLINE integrierte psychotherapeutische Sprechzeit vermittelt werden. Die PSU HELPLINE ist täglich von 09:00 bis 21:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 0 911 912 erreichbar. Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Unterstützung kann zudem per E-Mail unter beratung@psu-helpline.de angefragt werden (www.psu-helpline.de).
Fazit
Gerade im Gesundheitsbereich bedarf es kollegialer Unterstützung, die sich mit den spezifischen Belastungen der Medizin auskennt. Ein System, bestehend aus entsprechend weitergebildeten Peers, verspricht durch Niederschwelligkeit und Selbstgestaltung eine hohe Akzeptanz bei Kolleginnen und Kollegen, um so bei schwerwiegenden Ereignissen präventiv helfen zu können und Folgeschäden zu reduzieren bzw. bei Risikoverläufen schnelle fachliche Hilfe zu ermöglichen. Hierfür braucht es eine an die Einrichtung angepasste Implementierung, die extern durch im Feld erfahrene Fachstellen unterstützt werden kann, wie das Bespiel PSU-Akut e.V. zeigt. Auch für andere komplexe Organisationen und Arbeitskontexte gilt, dass sich kollegiale Unterstützungsprogramme nur in ein Gesamtkonzept zur psychosozialen Unterstützung und Versorgung einbetten lassen, das den spezifischen Belastungen und Besonderheiten vor Ort Rechnung trägt.
Literatur
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i Psychosoziale Notfallversorgung:
Qualitätsstandards und Leitlinien Teil I und I,
ISBN: 978–3–939347–37–8, 3. Auflage
Peer-Aufgaben im Kontext schwerwiegender Ereignisse
Psychosoziale Unterstützung
- Stabilisierungsgespräche mit betroffenen Kollegen in Akutsituationen
- Nachsorgemaßnahmen für Einzelpersonen und Teams in der Folgezeit
- Vermittlung von Wissen zu Auswirkungen schwerwiegender Ereignisse
- und funktionalen Bewältigungsstrategien
- …
Hilfe und Beratung bei formellen Angelegenheiten
- Unterstützung bei der sog. Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen (DGUV)
- Beratung bei der Erstellung einer Unfallanzeige nach einem psychisch belastenden Ereignis (DGUV)
- Information zu Ablauf und Rahmenbedingungen polizeilicher Befragungen
- …
Vermittlung an weiterführende Unterstützungsangebote
- Kontaktherstellung zu weiteren Peers (z. B. mit spezifischem Fachhintergrund)
- Vermittlung an interne Angebote/Hilfenetzwerke (z. B. Betriebsmedizin, Seelsorge, Klinische Psychologie)
- Vermittlung an externe Angebote/Hilfenetzwerke (z. B. Psychotherapeuten der Unfallversicherungsträger, Opferschutzberatung, Institutsambulanz)

