Anlässlich des Jahrestags des Anschlags auf dem Berliner Breitscheidplatz berichteten einige Medien über die Absicherung von Menschen, die anderen in einer akuten Notlage helfen. Hierzu erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: „Wer anderen Menschen in einer Notlage hilft, ist dabei umfassend abgesichert. Diese Menschen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wird die Person, die hilft, bei der Hilfeleistung verletzt, so hat sie Anspruch auf Leistungen nach Sozialgesetzbuch VII. Diese umfassen neben der Heilbehandlung und Rehabilitation auch finanzielle Unterstützung, zum Beispiel Verletztengeld für die Dauer einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit. Als Verletzung gelten Körperschäden, aber auch unfallbedingte Störungen der psychischen Gesundheit, zum Beispiel posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS). Speziell
für ihre Versicherten, die in Folge eines Unfalls psychisch traumatisiert sind, haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Netzwerke zur psychotherapeutischen Behandlung aufgebaut.