Hintergrund
Blei und seine anorganischen Verbindungen können schädliche Auswirkungen auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit von Männern und Frauen sowie die Entwicklung des Fötus haben. Eine Bleiexposition kann bei den betroffenen Personen auch das Nervensystem, die Nieren, das Herz und das Blut schädigen. Zur Exposition kommt es beim Abbau und bei der Erstverarbeitung von Blei und seiner anschließenden Verwendung in Produkten wie Batterien. Darüber hinaus können Arbeitskräfte bei Renovierungen, der Abfallsammlung, dem Recycling und der Umweltsanierung Blei aus zurückliegender Verwendung ausgesetzt sein. Diisocyanate zählen zu den wichtigsten Auslösern von Asthma und können auch Hauterkrankungen verursachen. Sie werden bei der Herstellung von Polyurethan, Kunststoffen, Beschichtungen, Lacken, Farben und Klebstoffen verwendet. Diese Materialien werden häufig im Bauwesen, bei der Fahrzeugreparatur, bei allgemeinen Reparaturen sowie bei der Herstellung von Textilien, Möbeln, Kraftfahrzeugen, Haushaltsgeräten, Maschinen und Computern verwendet. Der verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert der EU für Blei wurde seit mehr als 40 Jahren nicht mehr aktualisiert.
Der Vorschlag der Kommission
Die Kommission schlägt vor, die Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit und die Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit zu ändern. Sie schlägt vor, die Expositionsgrenzwerte für Blei von 0,15 mg/m³ auf 0,03 mg/m³ für den Arbeitsplatzgrenzwert und von 70 Mikrogramm pro 100 ml Blut (70 μg/100 ml) auf 15 μg/100 ml für den biologischen Grenzwert zu senken. Ferner schlägt die Kommission vor, zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Diisocyanaten am Arbeitsplatz die folgenden Expositionsgrenzwerte einzuführen: einen Arbeitsplatzgrenzwert von insgesamt 6 μg NCO/m³ (Höchstkonzentration in der Luft, die ein Arbeitnehmer während eines achtstündigen Arbeitstages einatmet) und einen Grenzwert für die Kurzzeitexposition von 12 μg/m³ für einen Zeitraum von 15 Minuten.
Der Standpunkt des Europäischen Parlaments
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments nahm seinen Bericht über den Vorschlag am 7. September 2023 an. Das Mandat für die Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen wurde in der folgenden Woche vom Plenum gebilligt. Am 14. November 2023 gelangten das Parlament und der Rat zu einer vorläufigen Einigung. Aufseiten des Rates wurde die Einigung am 6. Dezember vom AStV gebilligt. Im Parlament wurde die Einigung am 11. Januar 2024 (mit 38 Stimmen und 1 Enthaltung) vom EMPL-Ausschuss gebilligt.
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