25_DGUV_Versicherung Schüler

Gut versichert im Unterricht und auf dem Hinweg

DGUV

Schülerinnen und Schüler sind beim Schulbesuch gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anlässlich des Schuljahresbeginns hin.

Versichert ist nicht nur der Unterricht und der Schulweg, sondern auch Veranstaltungen wie Schulfeiern, Klassenfahrten oder Pausen. Nicht versichert durch die gesetzliche Unfallversicherung sind hingegen beispielsweise Unfälle während der Hausaufgabenzeit zu Hause oder private Aufenthalte auf dem Schulhof. Geschieht ein Unfall im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule, kümmert sich der zuständige Unfallversicherungsträger um die optimale medizinische Versorgung des betroffenen Kindes und übernimmt die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Die Leistungen können zum Beispiel auch Einzelunterricht, Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung oder Kinderpflege-Verletztengeld umfassen, wenn die berufstätigen Eltern zur Betreuung oder Pflege eines Kindes zu Hause bleiben müssen. Die Kosten trägt allein die Unfallversicherung. Im Fall von bleibenden Beeinträchtigungen infolge eines Schulunfalls kann es auch zu einer Rentenzahlung durch die gesetzliche Unfallversicherung kommen.

Hintergrund

Die Zahl der Schulunfälle ist im Jahr 2024 um 1,4 Prozent zurück gegangen, aber immer noch erlitten mehr als eine Million Schüler und Schülerinnen einen Unfall beim Besuch ihrer jeweiligen Bildungseinrichtung. Der Großteil der Unfälle ereignete sich in allgemeinbildenden Schulen. Auch auf dem Weg von und zur Schule, Kita oder Uni verunglückten weniger Kinder und Jugendliche: Es waren 87.345 Versicherte, fünf Prozent weniger als im Jahr zuvor.

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