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Dokumentation statt Meldepflicht

DGUV

Bei einer COVID-19-Erkrankung kann es sich um einen Arbeitsunfall, Schulunfall oder eine Berufskrankheit (BK) handeln. Sind Beschäftigte an COVID-19 erkrankt und gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sie sich bei der Arbeit infiziert haben, sollten sie ihren Arbeitgeber informieren. Verläuft die Infektion symptomlos oder milde, handelt es sich um keinen meldepflichtigen Versicherungsfall. Sie sollte aber im Verbandbuch dokumentiert werden. Alle Tatsachen, die mit der Infektion zusammenhängen, sollten im Verbandbuch des Unternehmens oder der Einrichtung dokumentiert werden. Kommt es nach einiger Zeit doch zu einer schweren Erkrankung, helfen diese Daten der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft bei ihren Ermittlungen. Eine spätere Meldung steht der Anerkennung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nicht entgegen.

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