BsAfB-News

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Die Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer. Sie löst die verschiedenartigen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ab. Die Unternehmensnummer ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 224 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII).

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen setzen sich zusammen aus einer zufälligen Ziffernfolge und werden für die Unternehmerin bzw. den Unternehmer (natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft) vergeben. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen immer das zugehörige Unternehmen. Werden mehrere Unternehmen betrieben, erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bgw-online.de/unternehmensnummer

Ab dem Meldejahr 2023 ist auch im UV-Meldeverfahren (Lohnnachweis digital) die neue Unternehmensnummer zu verwenden. Dies gilt für die Abfrage der Stammdaten, die Übersendung der Lohnnachweise sowie eventuell erforderliche Korrekturen oder Stornierungen. Die Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2023 über das Entgeltabrechnungsprogramm kann wie gewohnt bereits ab dem 01.11.2022 durchgeführt werden. Mit den Stammdaten wird in der Regel auch die neue Unternehmensnummer automatisch in das Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe übermittelt.

Alle Zugangsdaten zum UV-Meldeverfahren bleiben bis auf die Kunden-/ Mitgliedsnummer unverändert. Diese wird durch die neue Unternehmensnummer ersetzt. Die Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen ansonsten keine neuen Zugangsdaten.


Beispiel:

Unternehmensnummer: 1234 1234 1234 001

Unternehmer/-in + zugehöriges Unternehmen

1234 1234 1234 001 – Ambulanter Pflegedienst von Erika Musterfrau

1234 1234 1234 002 – Kiosk von Erika Musterfrau

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