17_Beleuchtung

Sicherheitsrelevante Beleuchtung muss eingeschaltet bleiben

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

„Maßnahmen zur Energieeinsparung, die zurzeit in vielen Bereichen umgesetzt werden, dürfen nicht dazu führen, dass Arbeitswege unsicher werden“, darauf weist Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin. „Sicherheitsrelevante Beleuchtung“, so Tichi, „muss eingeschaltet bleiben, das ist in der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung auch explizit so festgehalten.“

Tichi sorgt sich insbesondere um Zeitungszustellerinnen und -zusteller. Diese tragen Zeitungen in der Regel zwischen zwei und sechs Uhr in der Nacht aus. Für sie, aber auch für viele andere Berufstätige, die nachts unterwegs sind, ist die ausreichende Beleuchtung von Grundstücken und Wegen unerlässlich, argumentiert Tichi. Im Jahr 2021 ereigneten sich knapp 3.000 Unfälle von Zeitungszustellerinnen und -zustellern. Bei jedem vierten Unfall verletzten sich die Zusteller an Hüfte oder Bein. Bei einem weiteren Viertel wurden Fuß oder Knöchel verletzt.

Reflektierende Kleidung und Trillerpfeifen

Die Sicherheit der Zustellerinnen und Zusteller hängt nicht nur von der Beleuchtung von Straßen und Grundstücken ab. Verlage und Zustellunternehmen können viel zur Sicherheit ihrer Beschäftigten beitragen. Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung, zu der alle Unternehmen verpflichtet sind, statten die Unternehmen ihre Zeitungszustellerinnen und -zusteller etwa mit reflektierenden Warnwesten, zusätzlichen Reflektoren, Stirnlampen oder Trillerpfeifen zur Alarmierung bei Bedrohungen aus. Zustellerinnen und Zusteller schützen sich, indem sie festes – möglichst knöchelhohes – Schuhwerk tragen.

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