Arbeitsschutz

A+A 2015 mit Top-Thema „Corporate Health“: Flexibel arbeiten – gesund bleiben

Wie werden wir morgen arbeiten? Vor allem flexibler als heute, das ist jetzt schon sicher. Denn die Zukunft hat bereits begonnen: Angestellte klappen fast wie Freiberufler ihren Laptop an unterschiedlichsten Orten auf, wechseln zwischen Office und Home Office. Die veränderte Arbeitswelt, in der sich viele Menschen stets und überall mit ihrem Job konfrontiert sehen, steht ebenso wie ihre Folgen für die Gesundheit im Fokus des Themenbereichs „Corporate Health“, der eine zentrale Rolle im Programm der A+A 2015 in Düsseldorf (27. – 30. Oktober) spielt. Die international führende Fachmesse mit ihrem Kongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wird am 27. Oktober von Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, eröffnet. Mit dem Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ schafft das Bundesarbeitsministerium noch bis Ende 2016 den Rahmen für eine teils öffentliche, teils fachliche Diskussion über die Zukunft der Arbeitswelt, die sich unter anderem um Schwerpunkte wie „Arbeit und Leben“ oder „Freiheit und Sicherheit“ dreht.

Wichtige Aspekte bleiben dabei weiterhin auch physische Belastungen durch Lärm, Gefahrstoffe oder das Heben und Tragen von Lasten. Denn eine Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin belegt: Körperliche Belastungen nehmen in vielen Bereichen zu. „Ungeachtet dessen ist der Bedeutungszuwachs der psychischen Belastungen und Erkrankungen durchaus so etwas wie ein Zeichen für die Zeitenwende, der sich der Arbeits- und Gesundheitsschutz gegenüber sieht“, sagt Bruno Zwingmann, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e. V. (Basi). Die Basi organisiert den internationalen Kongress der A+A.

Diese Zeitenwende zeichnet sich dadurch aus, dass neue Risikofaktoren in der Arbeitswelt entstehen. Sie hängen mit Schlagworten wie „eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Arbeiten“ zusammen. Neben der Freiheit des Handelns, die versprochen wird, steht dahinter ein Anspruch, dem Arbeitnehmer in zunehmendem Maße gerecht werden müssen. Sie werden für den Erfolg des Unternehmens, für das sie tätig sind, mitverantwortlich gemacht. Von ihnen wird immer mehr Engagement gefordert – was wiederum eine Herausforderung für den Arbeitsschutz bedeutet. Denn schnell mündet dies in eine Entgrenzung der Arbeit, die enormen psychischen Druck verursachen kann.

Erreichbarkeit lässt sich auf gesunde Weise regeln
Wie dieser Entwicklung Einhalt geboten werden kann, wird beim A+A Kongress diskutiert. Eine Basis hierfür sind die Ergebnisse einer Studie zur ständigen Erreichbarkeit, die Prof. Dr. Renate Rau vom Institut für Psychologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorstellt. „Die technischen Möglichkeiten führen dazu, dass Mitarbeiter durch Anrufe, Mails und Kurznachrichten in den ihnen zustehenden Ruhezeiten gestört werden können. Die Klagen über daraus resultierende Beeinträchtigungen der Erholung, Stress sowie damit zusammenhängende Krankheiten häufen sich. Bisher gibt es im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst für Rufbereitschaft oder ständige Erreichbarkeit keine arbeitszeitrechtlichen Regelungen. Dabei bedeutet es eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebenszeit, wenn jemand außerhalb seiner Arbeitszeit bereit stehen muss“, sagt Psychologin Renate Rau. „Diese Beanspruchung schlägt auch bei Partnern und Freunden auf die Stimmung.“ 60 Prozent der rund 126 Teilnehmer an ihrer einjährigen Studie wünschten sich gesetzliche Richtlinien. Für Betriebe bedeutet dies aus Sicht der Wissenschaftlerin zweierlei: Zunächst sollte es technische Regelungen geben, gefolgt von einer Veränderung des Verhaltens. So könne man etwa Server entsprechend programmieren, dass abends geschriebene, dienstliche Mails erst zu Beginn der Arbeitszeit versendet werden. Dann gelte es festzulegen, wer wie lange erreichbar sein müsse. Professorin Rau: „Anschließend können Mitarbeiter darin geschult werden, mehr Sensibilität für das Privatleben und die Freizeit der Kollegen zu entwickeln.“ Welche Strategien Menschen entfalten können, um sich in dieser Zeit am besten zu erholen, damit beschäftigt sich das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA NRW) in verschiedenen Projekten, die auf der A+A 2015 ebenfalls Thema sein werden. Dazu gehört beispielsweise ein Online-Selbstcheck zur Erholungsfähigkeit mit individuellem Feedback, der vom LIA NRW entwickelt wurde.

Herausforderungen durch das Präventionsgesetz
Das neue Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention – am 19. Juni 2015 in dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet – bringt für Sozialversicherungsträger wie gesetzliche Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften und Unternehmen neue Aufgaben mit sich. Dr. Uwe Prümel-Philippsen, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG), sieht durch das Präventionsgesetz eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten gegeben – nicht nur für die Leistungserbringer und die Kostenträger, sondern auch für die Unternehmen selbst. Vor allem kleine und mittlere Betriebe will der Gesetzgeber in ihrem Bemühen um betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen bzw. ihnen den Weg dahin erleichtern. „Bevor das Gesetz am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, geben Basi und BVPG insbesondere Repräsentanten der wichtigsten Leistungserbringer die Möglichkeit, auf der diesjährigen A+A die neuen Chancen, aber auch die mit diesem Gesetz noch nicht beantworteten Fragen der Praxis untereinander und mit dem Plenum zu diskutieren“, so Prümel-Philippsen.

„Es wird spannend sein, zu erarbeiten, auf welche Weise die betriebliche Gesundheitsförderung von dem neuen Gesetz profitieren kann“, erklärt Nils Langer, Referent für Betriebliches Gesundheitsmanagement bei der B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, die auf der A+A 2015 mit einem Stand im Fachmesse-Bereich „Corporate Health“ vertreten ist. Geplant ist nach seinen Worten, dass sich die jährlichen Ausgaben der Krankenkassen für die Prävention insgesamt verdoppeln und somit ab dem Jahr 2016 pro versicherte Person sieben Euro betragen. „Für die betriebliche Gesundheitsförderung würde dies bedeuten, dass sich alleine in diesem Bereich die Ausgaben um das Vierfache steigern. Künftig sollen alleine dort mindestens zwei Euro pro versicherte Person im Jahr investiert werden. Bisher waren es nur 50 Cent“, sagt Langer.

Interesse an „Corporate Health“ hat zugenommen
Unabhängig von der neuen gesetzlichen Regelung hat sich das Interesse der Firmen am Thema „Corporate Health“ in den letzten Jahren stetig erhöht: Laut dem Präventionsbericht 2014 des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) lassen jetzt bereits 10.000 Unternehmen bei ihren Angeboten von den Krankenkassen unterstützen. „267 Millionen Euro haben die Krankenkassen im Berichtsjahr 2013 in Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ihrer Versicherten investiert. Das sind zwölf Prozent mehr als im Vorjahr“, heißt es in dem Bericht. „Im kommenden Jahr wird man sehen, wie intensiv sich die Krankenkassen im Zuge des Präventionsgesetzes engagieren und mit den Verantwortlichen für den Betrieb sowie den zuständigen Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und anderen Kooperationspartnern gezielte und maßgeschneiderte Maßnahmen für die Unternehmen entwickeln werden“, sagt Experte Nils Langer. Hierfür sei es notwendig, nicht nur die Arbeitsplätze, sondern auch die notwendigen Rahmenbedingungen und Prozesse des jeweiligen Unternehmens zu berücksichtigen. Nach der Analyse des Ist-Zustandes können dann individuelle Ziele definiert werden, um anschließend qualitätsgesicherte Maßnahmen umzusetzen. Deren Erfolg sollte anschließend regelmäßig überprüft werden. Es geht laut Langer nicht darum, ab und zu einen Rückenschul- oder Entspannungs-Kurs zu veranstalten, sondern gezielt aufeinander abgestimmte Maßnahmen anzubieten und somit langfristig Belastungen zu reduzieren. „Diese unterscheiden sich in der Regel zwischen Unternehmen, in denen hauptsächlich am Schreibtisch gearbeitet wird gegenüber denen im gewerblichen Bereich“, sagt Nils Langer. Die B A D GmbH gehört zu den Dienstleistern, die Betriebe zu passenden Strategien berät und die notwendigen Prozesse begleitet.

Ausstellungsbereiche und Bühne „Corporate Health“
Halle 10 der A+A 2015 wird wesentlich dem Themenbereich „Gesundheit bei der Arbeit“ gewidmet. In unmittelbarer räumlicher Nähe zum „Treffpunkt Sicherheit und Gesundheit“ (TPSG) der zentralen Gemeinschaftspräsentation der nicht-kommerziellen Akteure des Handlungsfeldes Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, sind die Ausstellungsbereiche „Corporate Health“ und „Workplace Design“ angesiedelt.

Der Ausstellungsbereich „Corporate Health“ wurde speziell für Anbieter und Organisationen aus dem Gesundheitsbereich geschaffen. Hier finden sich Anbieter aus dem Bereich Arbeitsmedizin ebenso wie die freien Gesundheitsberufe und Angebote für die Suchtprävention.

Für die Ausstellungsbereiche „Workplace Design“ und „Corporate Health“ gibt es ein gemeinsames Bühnenprogramm, das deutsch-englisch gedolmetscht wird. Das Angebot der Corporate Health Aktionsbühne richtet sich an das Publikum der internationalen Fachmesse, aber auch an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des internationalen A+A-Kongresses. Gemäß der Besucherbefragung der A+A-Fachmesse 2013 waren mehr als ein Drittel der Besucher an Gesundheits- und Ergonomie-Themen interessiert.

Darüber hinaus wird es erstmals Führungen über die A+A-Fachmesse geben als Schwerpunktangebot an Betriebs-und Personalräte.

Vorbildliches Gesundheitsmanagement
Psychisch belastende Arbeitsbedingungen sorgen seit Jahren für eine steigende Zahl von Krankschreibungen: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verzeichnete 2008 noch 41 Millionen verpasste Arbeitstage aufgrund psychischer Krankheiten, im Jahr 2011 (letzte Zahlen) waren es bereits 59,2 Millionen. Neben einer Therapie steht auch die Versorgung der Betroffenen bis hin zur Wiedereingliederung im Job im Vordergrund. Ein Unternehmen, in dem die psychische Gesundheit der Mitarbeiter unterschiedlichster Berufsgruppen (vom Lokführer bis zum Techniker) großgeschrieben wird, ist die Deutsche Bahn. „Wir haben uns in einem Pilotprojekt mit diesem Thema beschäftigt und werden auf der A+A 2015 über Erfolgsfaktoren und erste Erfahrungen berichten“, sagt Annett Schlesier, zuständig für Gesundheitsmanagement bei der Deutschen Bahn. Man habe sich innerhalb des Unternehmens dafür entschieden, psychische Belastungen neutral zu sehen – als Gesamtheit der äußeren Einflüsse, die auf einen Menschen einwirken. „Ein Bewertungsteam vor Ort beschäftigt sich nicht mit den Befindlichkeiten der Personen, sondern mit den Arbeitsbedingungen, um festzustellen, ob der Arbeitsplatz stressbelastet ist.“

Dabei gehe man stufenweise vor: Zunächst werde die Tätigkeit, die bewertet werden soll, in den Blick genommen und überlegt, ob es Indizien für Belastungen gebe. Anschließend bekomme das Bewertungsteam (bestehend aus Arbeitgebervertretern, Betriebsärzten, Sicherheitsfachkräften sowie Vertretern des Betriebs- oder Personalrates) eine Schulung in einem auf Bahn-Bedürfnisse angepassten Verfahren, um die jeweiligen Arbeitsbedingungen so objektiv wie möglich beurteilen zu können. „Dabei muss das Team zu einem Konsens kommen – nur so können wir sachlich und unaufgeregt gute Konditionen für die Arbeitskräfte erreichen“, erklärt Annett Schlesier. Erste Resultate hätten gezeigt, dass dies ein sinnvoller Weg sei: „Das Verfahren erlaubt es uns, jede Tätigkeit flexibel zu beurteilen, um spezielle, damit zusammenhängende Probleme zu beheben – egal, ob es sich um einen Arbeitsplatz im Büro oder als Zugbegleiter im Fernverkehr handelt“.

Gesundes Arbeiten im kommunalen Dienst
Die Gesunderhaltung der Mitarbeiter steht nicht nur bei Verantwortlichen in Unternehmen auf der Agenda, sondern auch bei kommunalen Führungskräften wie Oberbürgermeistern und Landräten. Sie sind in diesem Jahr erstmals zur A+A geladen, um sich mit den besonderen Herausforderungen im öffentlichen Dienst im Hinblick auf Gesundheit als Managementaufgabe zu befassen. „In den deutschen Städten und Gemeinden wird sehr viel für die Gesundheit der Beschäftigten getan. Ich weiß aber auch: Gesundheit im Unternehmen ist eine hoch komplexe Management-Aufgabe. Sie wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Deshalb bin ich froh, dass wir bei der diesjährigen A+A zum ersten Mal die Personalverantwortlichen der großen deutschen Kommunen zusammenbringen. Wir wollen uns über sinnvolle Herangehensweisen austauschen“, sagt Professor Dr. Andreas Meyer-Falcke, Personaldezernent der Landeshauptstadt Düsseldorf, der zu den Gastgebern des Treffens gehört.

Inklusion am Arbeitsplatz – Gefährdungen berücksichtigen
Alle sind willkommen – das ist das Motto der Inklusion, auf die Arbeitnehmer mit Beeinträchtigungen laut der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht haben. Doch auf welche Weise lassen sich Gefährdungen am Arbeitsplatz ausschließen, die für Menschen mit einer Behinderung oder körperliche Beeinträchtigung entstehen können? Wie sollte ein Arbeitsplatz aussehen, damit er auch für Menschen mit Einschränkungen geeignet ist? Mit diesen Fragen befasst sich Gerald Wanka, der bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe), das Referat „Gesundheitsschutz“, leitet. Im Rahmen der A+A 2015 erläutert er, was inklusive Gefährdungsbeurteilung bedeutet. Dabei kann es etwa darum gehen, einen Mitarbeiter, der nach einem Schlaganfall im Rollstuhl sitzt, bei der Rückkehr in seinen Job zu unterstützen. „Hat derjenige einen Bürojob, so kann es hilfreich sein, ihm einen Parkplatz nahe der Firma zu verschaffen, von dem aus er seinen Elektrorollstuhl mithilfe eines Joysticks selbst bis zu seinem Schreibtisch steuern kann“, erläutert Gerald Wanka. Auch hat er schon erlebt, dass ein Gabelstapler so umgerüstet wurde, dass er von einem Mitarbeiter gesteuert werden konnte, der durch einen Arbeitsunfall eine Hand verloren hatte und eine Prothese tragen musste. „Spezialisierte Reha-Manager können Unternehmer beraten und mithilfe eines extra entwickelten Leitfadens der DGUV lassen sich barrierefreie Arbeitsstätten planen und gestalten“, sagt der Experte.

Suchterkrankungen in kleinen Betrieben bekämpfen
Der richtige Umgang mit Suchterkrankungen ist vor allem für kleine Betriebe ein schwieriger Aspekt im Zusammenhang mit der Gesunderhaltung von Mitarbeitern. Bei der IKK classic, der Krankenkasse des Handwerks, weiß man, wie hoch die Hemmschwelle ist, einen Mitarbeiter darauf anzusprechen, ob Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen die Ursachen für Fehler oder Unkonzentriertheit sein könnten. Deshalb bietet die Krankenkasse Führungskräften in Betrieben und Handwerksorganisationen Seminare zum Thema Sucht am Arbeitsplatz an. Wie ein planvolles Projektmanagement aussehen kann, mit dessen Hilfe jedes Unternehmen für sich eine passende Lösung findet, das stellt die IKK classic auf der A+A 2015 vor. Dabei geht es nicht nur darum, wie der Umgang mit Suchtmitteln im Unternehmen grundsätzlich geregelt werden kann, sondern auch um ein strukturiertes Vorgehen, falls ein Mitarbeiter auffällig wird.

Umfrage zu Leistung und Gesundheit
Die Basi sammelt bei der A+A 2015 in einer Umfrage Aussagen zu dem Spannungsfeld „Leistung und Gesundheit“. Alle betrieblichen Akteure, gleich welcher Fachrichtung, Qualifikation oder Stellung, können sich mit ihrer persönlichen Einschätzung beteiligen. Die Aktion wird durch Cartoons von Michael Hüter begleitet. Die Befragung wird in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Arbeits- und Organisationspsychologie (Prof. Dr. R. Wieland, Dipl.-Phys. M. Hammes) der Bergischen Universität Wuppertal durchgeführt. Der Fachverband Psychologie für Arbeitssicherheit und Gesundheit (FV PASiG) e. V. unterstützt die Befragung. Mehr Informationen zu der Umfrage online unter http://www.basi.de.

Bruno Zwingmann

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