Arbeitsschutz

Jetzt auch für die Altenpflege: Gefährdungsbeurteilung online erstellen

Foto: BGW

Berufsgenossenschaft für

Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Ambulante wie stationäre Einrichtungen der Altenpflege können die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung für ihre Beschäftigten jetzt auch online erstellen. Das Werkzeug dazu finden sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unter www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung- online. In der aktuellen Ausgabe ihres Magazins „BGW mitteilungen“ berichtet die Berufsgenossenschaft ausführlich über das Steuerungsinstrument Gefährdungsbeurteilung.

Alle Schritte im Blick

Die neuen Online-Handlungshilfen, die die BGW mit verschiedenen Kooperationspartnerinnen und -partnern entwickelt hat, führen systematisch durch die einzelnen Schritte der Gefährdungsbeurteilung. Sie helfen beim Festlegen der Arbeitsbereiche und Erfassen der Tätigkeiten, beim systematischen Ermitteln der Gefährdungen und zuverlässigen Beurteilen der Risiken sowie beim Auswählen geeigneter Schutzmaßnahmen. Zu jedem Thema finden sich Links zu Hintergrundinformationen und Verweise auf gesetzliche Grundlagen.

Ambulante und stationäre
Pflege getrennt

In puncto Risiken für die Beschäftigten unterscheidet sich die ambulante Pflege zum Teil von der stationären, etwa durch das Arbeiten im häuslichen Bereich und die Wege dorthin. Deshalb bietet die BGW für beide Bereiche jeweils eine eigene Online-Gefährdungsbeurteilung an. „Typische Arbeitsbereiche und Gefährdungen in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern sind bereits vorgegeben“, erläutert Sigrid Küfner, Expertin der BGW. „Zusätzlich können die Nutzerinnen und Nutzer selbst betriebsspezifische Aspekte hinzufügen, etwa besondere Arbeitsbereiche oder Gefährdungen.“

Ampel zeigt Handlungsbedarf an

Die ermittelten Gefährdungen werden nach dem Ampelsystem in die Farbcodes Rot, Gelb und Grün klassifiziert. „Dadurch erkennt man schnell, was besonders dringlich ist“, so Küfner. Die entsprechenden Maßnahmen werden mit Termin und verantwortlicher Person direkt in das digitale Formular geschrieben. Am Ende der Bearbeitung werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in einem PDF zusammengefasst. Gesetzte Termine lassen sich in den Kalender des eigenen E-Mail-Programms übertragen.

Registrieren und loslegen

Wer mit einem BGW-Instrument zur Online-Gefährdungsbeurteilung arbeiten möchte, wählt unter www.bgw-online.de/ gefaehrdungsbeurteilung-online die passende Branche aus, klickt auf „Jetzt starten“ und registriert sich mit seiner E-Mail-Adresse und einem selbstgewählten Passwort. In dem so erstellten persönlichen Profil, das von außen nicht einsehbar ist, können mehrere Gefährdungsbeurteilungen angelegt, gespeichert und später fortgesetzt werden.

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