1. Gesetzlicher Mutterschutz
Für den Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach einer Entbindung gilt für Frauen in einer Beschäftigung die gesetzliche Mutterschutzfrist nach § 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG)1. In dieser Zeit darf ein Arbeitgeber eine Frau nicht......

