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GDA und Nationale Präventionsstrategie – Zwei Seiten einer Medaille?

Zwei Kürzel, zwei Strategien

GDA und Nationale Präventionsstrategie – Zwei Seiten einer Medaille?

GDA und NPS – zwei Kürzel, zwei Strategien, zwei Seiten derselben Medaille? Beide Strategien werden aus dem Blickwinkel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beleuchtet. Auf der betrieblichen Ebene können GDA und Nationale Präventionsstrategie (NPS) sich ideal ergänzen, wenn sie – auch von den Fachkräften für Arbeitssicherheit – richtig verzahnt werden.

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde im Jahr 2008 durch Änderungen im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII geschaffen. Mit der GDA erfüllt Deutschland eine zentrale Forderung der EU-Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die GDA ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung. Dementsprechend wird die mit der GDA gegründete Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) von Vertretern dieser drei Organisationen sowie den Sozialpartnern besetzt. Bei der Ausgestaltung und Fortentwicklung der GDA wird die NAK durch ein jährlich tagendes Arbeitsschutzforum beraten, das den fachlichen Austausch mit den Expertinnen und Experten der Verbände, Wissenschaft und Fachöffentlichkeit sichert. Organisatorisch wird die NAK durch die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelte NAK-Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle kümmert sich vor allem um die Analyse und Aufbereitung von Daten und Fakten zur GDA, die Koordinierung der GDA-Gremien und die übergreifende Kommunikation.

Das Präventionsgesetz (PrävG) hat eine sehr lange Historie mit mehreren gescheiterten Anläufen in verschiedenen Legislaturperioden. Im Herbst 2014 wurde erneut ein Referentenentwurf vorgelegt, der recht rasch bis Juni 2015 beraten und schon am 17. Juli 2015 als PrävG erlassen wurde. Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung wurden verpflichtet, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln, die zusammen mit der privaten Krankenversicherung, Bund, Länder, Kommunen, Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern und weitere Beteiligten in der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) analog zur NAK umgesetzt und fortgeschrieben werden soll. Hierfür gibt es eine Geschäftsstelle der NPK, die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln angesiedelt ist. Diese Geschäftsstelle hat die Aufgabe, die Mitglieder der Präventionskonferenz bei der Entwicklung der Nationalen Präventionsstrategie zu unterstützen. Die BZgA soll darüber hinaus ab 2016 vom GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, krankenkassenübergreifende Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten zu entwickeln. Weiterhin ist es nach dem PrävG die Aufgabe der BZgA, Implementierung, wissenschaftliche Evaluation und Qualitätssicherung dieser Leistungen sicher zu stellen. Auch hinsichtlich eines die NPK beratenden Präventionsforums orientiert sich das PrävG an der GDA. Das Präventionsforum setzt sich aus Vertretern der für die Gesundheitsförderung und Prävention maßgeblichen Organisationen sowie der stimmberechtigten Mitglieder der nationalen Präventionskonferenz zusammen. Organisiert wird das Präventionsforum durch die Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung.

Inhalte
Aufgabe der GDA ist es vor allem, die Präventionsaktivitäten von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern in dem durch das Gesetz definierten Ausschnitt, in dem das Arbeitsschutzgesetz und das SGB VII überlappen, aufeinander abzustimmen. Nach Schätzungen betrifft dies rund zehn Prozent der Präventionsaktivitäten der Unfallversicherungsträger. Dafür werden in der NAK gemeinsame Arbeitsschutzziele und daraus abgeleitete Arbeitsprogramme verabschiedet und mit Hilfe eines Leitlinienpapiers ein praxisgerechtes Vorschriften- und Regelwerk ermöglicht. Für den Zeitraum zwischen 2013 bis 2018 wurden die im Folgenden genannten drei Arbeitsschutzziele mit jeweils einem Arbeitsprogramm beschlossen:

Walter Eichendorf

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