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Mit TOP-Prinzip und Zertifizierung auf Nummer sicher gehen

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Die hohen Unfallzahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeichnen ein ähnliches Bild: Von den 2.312 tödlichen Arbeitsunfällen, welche die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz in Deutschland im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2023 an die BAuA meldeten, sind mit 717 fast ein Drittel auf Ab- und Durchstürze zurückzuführen. In 183 der 717 Fälle stürzten die Betroffenen von oder durch Dachflächen. In 80 Prozent (146 der 183 Fälle) fielen die Verunfallten durch nicht tragfähige und nicht durchsturzsichere Bauteile wie Lichtbänder, -kuppeln oder Dachplatten.

Durchsturzunfälle vermeiden

Wie können Unternehmen ihre Beschäftigten vor den Gefahren des Durchsturzes schützen? In erster Linie sollten Durchsturzgefahren vermieden werden. Daher ist zunächst zu prüfen, ob sich Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen durch Arbeitsverfahren am Boden ersetzen lassen. So können Inspektionsarbeiten beispielsweise mit einer Drohne ausgeführt werden. Das erspart Beschäftigten das Betreten des durchsturzgefährdeten Bereichs der Dachfläche.

Wenn sich das Arbeiten in der Höhe nicht vermeiden lässt, sorgt das TOP-Prinzip für mehr Sicherheit:

  1. T für technische Schutzmaßnahmen: Bei Neubauten sollten grundsätzlich durchsturzsichere Lichtkuppeln und Lichtbänder verbaut werden. Fehlt diese Sicherung in bestehenden Bauwerken, sollten beim nachträglichen Einbau oder beim Austausch von Lichtkuppeln oder -bändern nur durchsturzsichere Elemente verwendet werden. Bei Arbeiten in der Nähe nicht durchtrittssicherer Bauteile sind diese durch Umwehrungen – zum Beispiel durch Geländer – oder auch durch Gitter oder Schutznetze gegen Durchsturz über- oder unterhalb des Elements zu sichern.
  2. O für organisatorische Maßnahmen: Der Zutritt zum Dach wird verhindert und darf nur für Personen, die für Arbeiten auf dem Dach unterwiesen und befugt sind, möglich sein.
  3. P für persönliche Schutzmaßnahmen: Hiermit ist die Verwendung von Persönlicher SchutzAusrüstung gegen Absturz (PSAgA) mit geeigneten Anschlageinrichtungen gemeint. Auch ein Rettungskonzept und entsprechendes Gerät gehören dazu.

Prüfung und Zertifizierung der Durchsturzsicherheit

„Falls ein Betreten des Daches mit Lichtbändern oder Lichtkuppeln unumgänglich ist, so sollten diese auf Durchsturzsicherheit geprüft und zertifiziert sein“, sagt Andreas Kaivers von der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Bauwesen: „Aber auch durchsturzsichere Lichtkuppeln und Lichtbänder dürfen nicht zweckentfremdet belastet werden. Bei einer Mittagspause auf dem Dach kann ich mich also keinesfalls auf die Lichtkuppel setzen und davon ausgehen, dass sie tragfähig ist.“

Die durchsturzsicheren Produkte erkennt man beispielsweise an dem DGUV Test Prüfzeichen „Durchsturzsicher“. Wichtig ist auch die Beachtung der Herstellervorgaben. Es gibt allerdings keine gesetzliche Verpflichtung für die Hersteller, ihre Produkte auf Durchsturzsicherheit prüfen zu lassen.

Hintergrund

Bei der Prüfung auf Durchsturzsicherheit wird ein 50 Kilogramm schwerer Prüfkörper (ein mit Glaskugeln befüllter Sack) in freiem Fall aus 1,20 Meter Höhe auf das Prüfmuster (Lichtkuppel/Lichtband/Durchsturzgitter/Netz/Sicherungssystem) fallen gelassen. Wird der Prüfkörper gehalten, werden weitere 50 kg als Gewicht hinzugefügt. Die statische Last von 100 kg muss für 15 Minuten gehalten werden. Dabei dürfen keine Öffnungen entstehen, durch die eine Prüfkugel mit 30 cm im Durchmesser hindurch passt. Sind alle Anforderungen des DGUV Test Prüfgrundsatzes GS-BAU-18 erfüllt, erhält das Prüfmuster das DGUV Test Prüfzeichen „Durchsturzsicher“. Teilweise wird eine zertifizierte Durchsturzsicherheit in Ausschreibungen für Bauvorhaben gefordert.


Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(BG BAU)

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