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So läuft eine Betriebsbesichtigung ab

Foto: © Kzenon – stock.adobe.com

Kleine und Kleinstunternehmen brauchen besondere Unterstützung beim Arbeitsschutz. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) legt jetzt einen Schwerpunkt auf den Arbeitsschutz in physiotherapeutischen Praxen. Das heißt: Mehr Beratung – und auch mehr Betriebsbesichtigungen. Was dabei genau passiert, darüber informiert die aktuelle Folge des BGW-Podcasts „Herzschlag“ – die erste von drei Folgen zum Thema Arbeitsschutz in Physiotherapiepraxen.

Kleine Unternehmen unterstützen

„In Kleinunternehmen hat es noch mal ganz andere Auswirkungen, wenn da beispielsweise ein Beschäftigter ausfällt“, beschreibt Thomas Freyer, Aufsichtsperson bei der BGW, die Bedeutung von Arbeitsschutz in Physiotherapiepraxen. Auch beobachte er, dass Partner wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen und Betriebsärzte häufig nicht so präsent seien wie in Großunternehmen. „Und wenn es schon an diesem Basis-Know-how fehlt, dann ist das besonders schwer.“ Die BGW werde im kommenden Jahr mehr Präsenz in Physiotherapiepraxen zeigen.

Müssen Praxen jetzt mit Überraschungsbesuchen der Berufsgenossenschaft rechnen? „Grundsätzlich auch möglich“, sagt Thomas Freyer, ergänzt aber direkt: „In der Regel ist es so, dass wir Besichtigungen vorher ankündigen.“ Zur Vorbereitung rät er Unternehmen, alle relevanten Unterlagen griffbereit zu haben. Sein Tipp: einen Arbeitsschutzordner anlegen und darin Materialien wie die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen oder das Gefahrstoffverzeichnis aufbewahren.

Termin vor Ort: Beratung inklusive

Dass die Besichtigung vor Ort kein reiner Kontrollbesuch ist, sondern zugleich ein Beratungstermin, macht die Beschreibung von Thomas Freyer deutlich: „Meistens ist es so, dass wir vorher ein Vorgespräch machen“, erzählt er. Dies sei auch eine gute Gelegenheit, um Fragen der Unternehmerinnen oder Unternehmer zu besprechen, so Freyer. „Nutzen Sie die Chance, sich vor Ort beraten zu lassen“, lautet seine Empfehlung. Im Anschluss an das Vorgespräch folgt die Begutachtung der Arbeitsplätze. „Sicherheit ist immer Chefsache“, sagt der Fachmann, aber es sei auch immer sinnvoll, wenn involvierte Beschäftigte wie zum Beispiel Sicherheitsbeauftragte dabei sind.

Kontrolliert werden beispielsweise Feuerlöscher, Rettungswege, das Erste-Hilfe-Material und das Verbandbuch. Branchenspezifisch sei unter anderem der Umgang mit Gefahrstoffen oder Hautschutzmitteln ein Thema. Außerdem werde ein Schwerpunkt auf die Sicherheit von Therapieliegen gelegt, erzählt Thomas Freyer, denn hier sei es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen bis hin zu Todesfällen gekommen. Dabei gehe es auch um die Frage, ob externe Beschäftigte wie Reinigungskräfte ausreichend über die Gefahren und über Schutzmaßnahmen informiert werden. Nach der Begehung werden die Ergebnisse in einem Nachgespräch zusammengefasst.

Wie geht es danach weiter?

„Nach der Betriebsbesichtigung gibt es von uns ein Schreiben, in dem die Mängel zusammengefasst werden, auch mit möglichen Maßnahmen hinterlegt, wie man die beseitigen kann“, erläutert Freyer den weiteren Ablauf. Bei Fragen oder Schwierigkeiten mit den notwendigen Arbeitsschutznachbesserungen rät der Fachmann dazu, frühzeitig mit der BGW Kontakt aufzunehmen. „Im besten Fall ist es natürlich so, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer uns vor Ablauf dieser Frist einfach die Beseitigung aller Mängel schriftlich mitteilt.“


Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)


Die Podcastfolge mit vielen
zusätzlichen Tipps gibt es auf www.bgw-online.de/podcast82.

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