Diese Vorsorgeuntersuchung dient der Erkennung versteckter oder bereits vorhandener Krankheiten, die eine gesundheitliche Gefährdung der Sportlerinnen und Sportler darstellen können. Sie hilft, gesundheitliche Risiken zu vermindern und ermöglicht die optimale Sportausübung.
Die empfohlenen Untersuchungen auf internistischem und orthopädischem Fachgebiet sind Minimalanforderungen. Altersabhängig wird der Umfang der Untersuchung differenziert:
Angaben und Untersuchungen für alle Sportlerinnen und Sportler:
Familienanamnese, eigene Krankheitsvorgeschichte, Risikofaktoren, Angaben zur Behinderung und zur Sportart, Körpergröße und -gewicht (beim Arzt gemessen), internistischer und orthopädischer Status, Blutdruck, Herzfrequenz, Ruhe-EKG
Zusatzuntersuchungen ab dem 35. Lebensjahr:
Laboruntersuchung kleines Blutbild, Blutzucker, Cholesterin
Zusatzuntersuchung ab dem
40. Lebensjahr:
Belastungs-EKG
Bei Vorliegen von Risikofaktoren, ernsthaften eigenen Vorerkrankungen oder in der Familie, bei klinischer Symptomatik und abhängig von der Behinderung und der ausgeübten sportlichen Aktivität werden gegebenenfalls weitere Untersuchungen erforderlich. Die Entscheidung darüber trifft der untersuchende Arzt.
Bei unauffälligen Untersuchungsbefunden und bescheinigter Sporttauglichkeit ist das gesundheitliche Risiko zwar vermindert, eine absolute Sicherheit kann jedoch nie gewährleistet werden.
Eingenommene Medikamente und angewandte medizinische Methoden sind auf Dopingrelevanz zu überprüfen (www.nadamed.de). Müssen aus therapeutischen Gründen Medikamente eingenommen werden, die auf der aktuellen Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) stehen, so muss darüber ein schriftlicher Nachweis bei einer Dopingkontrolle vorgelegt und in Kopie abgegeben werden. National startende Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit benötigen in der Regel ein Attest (nicht älter als 12 Monate!) zur Abgabe bei einer Dopingkontrolle! Für Athleten im Testpool gilt die uneingeschränkte TUE-Pflicht. Das Attest muss mindestens Angaben zum Medikament, dem Verabreichungsgrund, der Dosierung und den Verabreichungsbeginn beinhalten. Bei Unsicherheiten steht die Nationale Anti Doping Agentur (www.nada.de) oder das Referat Medizin/Anti-Doping im DBS gerne zur Verfügung.
Die Bescheinigung der Sporttauglichkeit hat ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von 12 Monaten.
Die Kosten der sportärztlichen Untersuchung, der Laboruntersuchung und weiterer erforderlicher technisch/apparativer Untersuchungen sowie die Attestierung der Sporttauglichkeit werden vom DBS nicht übernommen (Ausnahme: Nominierung und Entsendung zu internationalen Wettkämpfen durch den DBS). Sie sind von jeder Sportlerin/jedem Sportler selbst zu tragen.
Die untersuchenden Ärzte werden gebeten, ihre Rechnung nach GOÄ mit dem einfachen Gebührensatz zu erstellen. Als Anhaltspunkte dienen die Ziffern 1 (Beratung 4,66 €), 8 (Untersuchung des Ganzkörperstatus 15,15 €), 70 (Bescheinigung 2,33 €), 250 (Blutentnahme 2,33 €) 651 (Ruhe-EKG 14,75 €) oder 652 (Ruhe- und Belastungs-EKG 25,94 €) sowie die Laborwerte 3550 (kleines Blutbild 3,50 €), 3560 (Blutzucker 2,33 €) und 3562 (Cholesterin 2,33 €).
Die zu erwartenden Kosten dieser Sportgesundheitsuntersuchung belaufen sich ohne zusätzlich erforderliche Untersuchungen auf 36,89 € bis zum 35. Lebensjahr, ab dem 35. Lebensjahr auf 47,38 € und ab dem 40. Lebensjahr auf 58,57 €.
Bei einer Nominierung und Entsendung zu internationalen Wettkämpfen durch den DBS gelten gesonderte Bestimmungen. Der zuständige DBS-Sportarzt entscheidet letztendlich über eine Nominierung aus medizinischer Sicht. Der vollständig ausgefüllte Untersuchungsbogen mit Attestierung des Ergebnisses ist als Kopie dem zuständigen DBS-Sportarzt zu senden. Der Sportler / die Sportlerin behält das Original. Es dürfen keine Ergänzungen oder Änderungen vorgenommen werden (Urkundenfälschung). Sie führen zum Ausschluss des Sportlers / der Sportlerin vom Wettkampfbetrieb.
Anlage: Untersuchungsbogen