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Medizinische Betreuung von Menschen mit Behinderung im Wettkampf- und Leistungssport

Foto: © M. Siegmund – stock.adobe.com

Der Deutsche Behindertensportverband e. V. (DBS), gleichzeitig Nationales Paralympisches Committee Germany (NPC) ist einer von vielen Spitzenverbänden des Sports in Deutschland. Er unterscheidet sich jedoch in einigen nicht unwesentlichen Punkten von einem Sportfachverband, der sich um die Förderung und der Organisation einer Sportart bemüht. Dabei ist als Unterscheidungsmerkmal sicherlich die Behinderung der Sportler als erstes zu nennen. Unterschiede ergeben sich aber auch aus der Verantwortung für eine Vielzahl von Sportarten.

Die Behinderungen der Menschen, die in diesem Verband organisiert sind und Wettkampf- und Leistungssport treiben, sind bereits seit der Gründung des Verbandes der Grund gewesen, eine umfassende medizinische Betreuung sicherzustellen. Der DBS macht diese besondere Verantwortung auch in seinen Strukturen deutlich. Die Kommission Medizin behandelt im Auftrag des Präsidiums die besonderen Aufgaben in der medizinischen Betreuung des Behindertensports. Aufgaben der Medizin im DBS sind:

  1. Gewährleistung einer Organisationsform, die die Sportgesundheit und medizinische Tauglichkeit der Athleten für den Wettkampf- und Leistungssport sicherstellt.
  2. Sportmedizinische Unterstützung der Abteilungen/Fachbereiche bei der dopingfreien Leistungsverbesserung ihrer Sportler und Unterstützung der Athleten bei der Realisierung der Anforderungen der Anti-Doping-Regelwerke.
  3. Unterstützung in Fragen der Klassifizierung.
  4. Die vorgenannten Punkte können nur von für die Abteilungen zuständigen DBS-Sportärzten erfüllt werden, die vom Leitenden DBS-Sportarzt Leistungssport offiziell anerkannt wurden.

Zu 1. Gewährleistung einer Organisationsform, die die Sportgesundheit und medizinische Tauglichkeit der Athleten für den Wettkampf- und Leistungssport sicherstellt

Im Leistungssport international und national üblich ist die regelmäßige medizinische Überprüfung der Sporttauglichkeit, die 12 Monate Gültigkeit hat. Für den DBS ist es aber viel wichtiger, über die reine Sporttauglichkeit die Tauglichkeit zum Wettkampf- und Leistungssport sicherzustellen. Dies ergibt sich aus der Verantwortung gegenüber den Athleten und den betreuenden Trainer. Aber auch Fragen der Haftungsverantwortung des DBS spielen dabei eine wichtige Rolle. Für die Trainingsbetreuung der Nationalmannschaftsathleten hat der Cheftrainer bzw. die Abteilungs-/Fachbereichsleitung die Verantwortung, die sich in ihrem Bereich um notwendige Experten für das Training und die medizinische Betreuung kümmern muss. Die Beurteilung der aktuellen Trainings- und Wettkampftauglichkeit obliegt der Verantwortung des DBS-Sportarztes. Es bedarf einer Standardisierung und Qualitätskontrolle insbesondere in den medizinischen Belangen. Für den Bereich der Sportgesundheit und Wettkampftauglichkeit hat sich die Medizinische Kommission darauf verständigt, folgende zwingende Vorgaben zu machen.

(1) Die Sporttauglichkeit muss – unabhängig vom Kaderstatus – durch einen approbierten Arzt nachgewiesen werden. Dies erfolgt für die zur Nominierung vorgesehenen Athleten in den paralympischen Sportarten an einem anerkannten Institut für Leistungsdiagnostik. Für alle übrigen Sportler, die vom DBS zu internationalen Wettkämpfen entsendet werden, wurde zur Standardisierung der Minimalanforderungen für die Untersuchung auf internistischem und orthopädischem Fachgebiet ein Untersuchungsbogen entwickelt (als Anlage 1 beigefügt). Der Umfang der Untersuchung ist altersabhängig differenziert. Der DBS-Sportarzt erhält Kopien der Untersuchungsergebnisse und berät die Sportler hinsichtlich ihrer individuellen Befunde.

(2) Die aktuelle Wettkampf- und Trainingstauglichkeit ist durch einen approbierten DBS-Sportarzt zu bescheinigen, der die Aktiven und die Wettkampf- und Trainingssituation in der Abteilung bzw. in dem Fachbereich sportartspezifisch beurteilen kann. Dies gilt ausnahmslos für die Nationalmannschaftsathleten. Die Abteilung/der Fachbereich ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Sportarzt vorzuschlagen, der durch den Leitenden Sportarzt Leistungssport berufen wird. Die Kommission Medizin im DBS ist den Abteilungen/Fachbereichen bei der fachlichen Beurteilung und Rekrutierung möglicher Ärzte behilflich. Die fachliche Qualifikation des voll approbierten Arztes ist durch die Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ nachzuweisen, in Ausnahmefällen auch die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung.

Physiotherapeuten müssen ausreichend qualifiziert sein. Sie sollen entweder die DOSB-Lizenz als Sportphysiotherapeut erworben haben oder behinderungsspezifische Qualifikationen besitzen und nachweisen. Der Einsatz als Masseur/med. Bademeister im DBS ist nur durch Nachweis der erworbenen DOSB-Lizenz als Sportphysiotherapeut möglich.

(3) Die Cheftrainer sind dafür verantwortlich, einmal jährlich dem Referenten Medizin in der DBS-Geschäftsstelle eine Aufstellung über den aktuellen Stand der Sportgesundheit aller Nationalmannschaftsathleten, die am Wettkampf- und Trainingsbetrieb teilnehmen, vorzulegen. Termin ist Ende Februar eines jeden Jahres (spätestens 3 Monate vor einem internationalen Einsatz, organisiert durch den DBS) entsprechend der Checkliste für Abteilungen (Handbuch E.4.1). Nach diesem Zeitpunkt neu in die Nationalmannschaft aufgenommene Athleten sind nationalmannschaftsintern zu dokumentieren und bei der nächsten fälligen Meldung einzureichen.

Im Rahmen der Meldung zur Teilnahme an internationalen Wettkampfveranstaltungen bzw. nationalen mit internationaler Beteiligung, die der DBS beschickt, ergibt sich weiterer Handlungsbedarf:

(3.1) Mit der Abgabe der jährlichen Meldung zur Wettkampf- und Trainingstauglichkeit bis Ende Februar soll, soweit absehbar – spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung –, auch die mögliche Teilnahme an einer vom DBS zu beschickenden internationalen Wettkampfmaßnahme dem Referenten Medizin angegeben werden. Nach diesem Hinweis werden durch den Referenten Medizin Berechtigungsscheine zur Durchführung einer sportmedizinischen Untersuchung an einem DOSB-lizensierten Bundesleistungs-Institut in der für die Sportart festgelegten Untersuchung versandt. Dies soll zu einer Entzerrung bei der Vorbereitung, Meldung und Entsendung zu internationalen Veranstaltungen durch den DBS führen.

(3.2) Die im Meldeprozess etablierten Nominierungsbögen sind von dem DBS-Sportarzt zu unterschreiben, der für die Abteilung/dem Fachbereich die Ergebnisse der leistungssportmedizinischen Untersuchungen ausgewertet hat und die Nationalmannschaftsathleten in der Trainings- und Wettkampfsituation kennt. Mit der Freigabe = Unterschrift gibt der DBS-Sportarzt dem Referenten Medizin in der DBS-Geschäftsstelle die den Sportler betreffenden Daten zur Dokumentation gemäß der Anlage bekannt. Entsprechend den Nominierungskriterien ist eine Teilnahme an einer internationalen Veranstaltung ohne Unterschrift eines autorisierten DBS-Sportarztes nicht möglich.

Zu 2. Sportmedizinische Unterstützung der Abteilungen und Fachbereiche bei der dopingfreien Leistungsverbesserung und Unterstützung der Athleten bei der Realisierung der Anforderungen der Anti-Doping-Regelwerke

Der mögliche Nutzen einer sportmedizinischen Unterstützung des Trainings durch sportmedizinische und physiologische Trainingstests und Beratung wird je nach Sportart unterschiedlich eingeschätzt und organisiert. Ärzte, die in den Abteilungen und Fachbereichen solche Aufgaben übernehmen, werden durch den Leitenden DBS- Sportarzt Leistungssport im DBS und die Kommission Medizin unterstützt.

Wie für alle Spitzensportverbände ist es auch für den DBS eine besondere Aufgabe, Menschen mit Behinderungen bei den Erfordernissen der Anti-Doping-Regularien zu unterstützen. Insbesondere die in vielen Fällen regelmäßige, aber auch akute Medikamenteneinnahme macht dies für den DBS zu einer besonderen Herausforderung. Dabei ist eine aktive Beratung und Betreuung zu sichern. Zur Realisierung ist es notwendig, vergleichbar mit der Meldung der Sportgesundheit, auch eine regelmäßige und aktuelle Meldung der eingenommenen Medikamente durchzuführen. Diese Meldung bezieht sich auf alle Sportler, die im Wettkampf – und Trainingsbetrieb des DBS aktiv sind.

Zusammen mit der Meldung der Sportgesundheit bis Ende Februar muss die Abteilung/der Fachbereich eine aktuelle Medikamentenliste für jeden betroffenen Athleten an den jeweiligen DBS-Sportarzt oder an den Referenten Medizin in der DBS-Geschäftsstelle schicken. Bei Änderungen sind diese aktuell an die gleiche Stelle weiterzuleiten und es ist eine Änderungsmeldung vorzunehmen. Die Daten sind nach Datenschutzrichtlinien gesichert aufzubewahren.

Zu 3. Unterstützung der Medizin bei Fragen der Klassifizierung

Bei der Entwicklung der Klassifizierungssysteme im Behindertensport gibt es eine klare Tendenz zu einer an der Funktion und weniger an der Diagnose orientierten Einstufung in Wettkampfklassen. Von daher ist es entsprechend der Klassifizierungsordnung des DBS Aufgabe der Abteilung/des Fachbereichs, die notwendigen Spezialisten für eine wirkungsvolle nationale Klassifizierung bereitzustellen. Für den Bereich Sehgeschädigte sind augenärztliche Berater und nationale Klassifizierer benannt. Für den Bereich der Menschen mit geistiger Behinderung liegt national die Zuständigkeit beim Landesverband nach Vorgabe des DBS (nationale Klassifizierungsskala) und international beim National Eligibility Committee (NEC) des DBS.

Anlage 1: DBS-Sportgesundheitsuntersuchung (Erläuterungen und Untersuchungsbogen)

Zusätzliche Anlage: Haftungserklärung

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