05_Originalarbeit

(Selbst-)Einschätzungen von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zum Stand der Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Betreuungssituation in ihrer Praxis

Einleitung

Physiotherapie ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten beraten und unterstützen Menschen u. a. bei der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung ihrer Beweglichkeit und anderer körperlicher Funktionen (BERUFENET – Berufsinformationen einfach finden (arbeitsagentur.de)).

Laut Bundesagentur für Arbeit waren am 31. März 2022 165.600 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Bereich Physiotherapie in Deutschland tätig (1).1 Der überwiegende Teil der Beschäftigten war zwischen 25 – 55 Jahren alt (72,1%) und weiblich (75,6%). Mehr als die Hälfte der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (52,1%) waren in Teilzeit beschäftigt, Tendenz steigend2.

Vorliegende Studien weisen darauf hin, dass Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten im Rahmen ihrer Tätigkeit verschiedenen Gefährdungen und Belastungsfaktoren begegnen, die sich negativ auf die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit auswirken können (2), (3), (4). Als Schwerpunkte benennt z. B. Stoll (2019) in ihrer Untersuchung zu „arbeitsbedingten Beschwerden und Erkrankungen in der Physiotherapie“ muskuloskelettale Beschwerden (v.a. aufgrund manueller Therapietechniken), gefolgt von psychosozialen Beschwerden, Hauterkrankungen und Infektionen.

Um potenziellen Gesundheitsgefahren im Praxisbetrieb möglichst vorausschauend entgegenzuwirken, sind Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, wie andere Arbeitgeber auch, zur Schaffung und Aufrechterhaltung sicherheits- und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingung verpflichtet. Beschäftigt die Praxisinhaberin / der Praxisinhaber Personal, so muss sie / er sich bei dieser Aufgabe von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen (5), (6). Abhängig von der Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten) stehen aktuell drei Betreuungsformen zur Auswahl (Tabelle 1) (7).

Regional verfügbare Ansprechpartner / Berater können die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber z. B. auf der Webseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) abrufen3. Darüber hinaus stellt die BGW auf ihrer Webseite branchenspezifische Informationen zum Thema Sicherheit und Gesundheit sowie Arbeitshilfsmitteln, z. B. Dokumentationsvorlagen zur Gefährdungsbeurteilung kostenlos zur Verfügung.

Konkrete branchenspezifische Informationen über die Akzeptanz und die Compliance bzw. den Umsetzungstand arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben in Physiotherapiepraxen liegen nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor. Vor diesem Hintergrund sollen die im Rahmen dieser Untersuchung durchgeführten Befragungen von Praxisinhaberinnen/Praxisinhabern und Beschäftigten einen Beitrag dazu leisten, die vorhandenen Wissenslücken zu verkleinern und ggf. benötigten Unterstützungsbedarf sichtbar zu machen. Im Einzelnen werden die folgenden Leitfragen beantwortet.

  1. In welcher Form erfolgt die bisherige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung?
  2. Wie zufrieden sind die Praxisinhaberinnen/ Praxisinhaber und die Beschäftigten mit der Art und Weise der Betreuung?
  3. Gibt es für die Praxis eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung?
  4. Welche Arbeit-/Gesundheitsschutzthemen erachten Praxisinhaber und Beschäftigte als besonders wichtig für ihre Tätigkeit?

Methode

Die Datenerhebung erfolgte im September/Oktober 2022 im Rahmen einer deutschlandweiten Online-Querschnittserhebung. Der eingesetzte Fragebogen wurde eigens für diese Untersuchung – auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben u. a. ASiG, DGUV V2 sowie verfügbaren branchenspezifische Informationen z. B. BGW Schrift zur Gefährdungsbeurteilung in therapeutischen Praxen (BGW 04–05–030) – entwickelt. Im Mittelpunkt standen Fragen zur bisherigen/gegenwärtigen Betreuungssituation und zur Bedeutung zentraler Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen für die eigene Tätigkeit in der Praxis. Um sicherzustellen, dass diejenigen Aspekte, die für das Forschungsanliegen von Relevanz sind, thematisiert werden, wurden Praxis-Experten (Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure, Praxisinhaber, Physiotherapeuten) an der Fragebogenerstellung maßgeblich beteiligt. Der finale Fragebogen umfasste 34 Fragen mit unterschiedlichen Antwortformaten (Single Choice, Multiple Choice, Freitext). Sämtliche Angaben waren freiwillig.

Die Rekrutierung erfolgte über das Netzwerk eines (an der Fragebogenentwicklung beteiligten) Praxisinhabers und eine reichweitenstarke, deutschsprachige Facebook-Gruppe für Physiotherapeuten (Physiotherapie Deutschland, 32.195 Mitglieder). Zur Teilnahme eingeladen wurden Inhaberinnen und Inhaber von Physiotherapiepraxen, Praxisleitungen sowie beschäftigte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Über einen im Einladungs- und Aufklärungsschreiben enthaltenen Link gelangten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die spezielle Befragungswebseite. Für die Befragung wurde die Software LimeSurvey (Online-Umfrage-Applikation) in der Version 3.28.29 genutzt. Applikation und Datenbank waren im Rechenzentrum der Universitätsmedizin Mainz gehostet. Die Befragung erfolgte anonym.

In die Datenanalyse wurden ausschließlich vollständig abgeschlossene/bearbeitete Fragebögen einbezogen. Die Befragungsergebnisse wurden deskriptiv ausgewertet. Bei der Beantwortung der einzelnen Untersuchungsfragen wurden die Antworten der Praxisinhaber und Praxisleiter den Antworten der angestellten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten gegenübergestellt, um evtl. vorhandene abweichende Ansichten, Beurteilungen und/oder Wissensunterschiede sichtbar zu machen.

Ergebnisse

Zwischen 22.08.2022 – 05.09.2022 nahmen insgesamt 165 Personen an der Onlinebefragung teil. Bis auf Thüringen kam aus jedem Bundesland mindestens eine Rückmeldung.4 Zwei Drittel (66,7%) der Befragungsteilnehmerinnen und –teilnehmer waren in einer Praxis mit maximal 10 Beschäftigten tätig. 23,6% arbeiteten in Praxen mit bis zu 50 Beschäftigten, 2,4% in Praxen mit 50 Beschäftigten. 7,5% der Befragten machten keine Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in ihrer Praxis. Einen Gesamtüberblick über die soziodemographischen Merkmale des Studienkollektivs gibt Tabelle 2.

Angaben zur aktuellen Betreuungssituation

51,9% der Praxisinhaber und Praxisleiter berichteten, dass ihre Praxis derzeit arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut wird. Abbildung 1 stellt die Antworten der Praxisinhaber/-Leiter und der Beschäftigten zur Betreuungssituation vergleichend gegenüber.

Auf die Frage: „Wie erfolgt die bisherige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung?“ antworteten 28,9% der Praxisinhaber, dass sie für ihre Praxis/Praxen das Modell der Regelbetreuung gewählt haben, 21,6% wurden bzw. werden alternativ bedarfsorientiert betreut5. Insgesamt 49,5% wussten diese Frage nicht zu beantworten (2,1%) oder machten hierzu keine Angaben (47,4%).

Dass sie bereits persönlichen Kontakt mit dem für die Praxis bestellten Betriebsarzt hatten, gaben gerade einmal 16,7% der Praxisinhaber und Praxisleiter und 7,1% der befragten Beschäftigten an (Abbildung 2). Als etwas intensiverer/häufiger – zumindest auf der Ebene Praxisinhaber und Praxisleiter – wurde der persönliche Kontakt mit dem zuständigen Sicherheitsingenieur/der Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnet/ zurückgemeldet (Abbildung 3).

Zufriedenheit mit der aktuellen Betreuungssituation

Hinsichtlich der allgemeinen Zufriedenheit mit der Art und Weise der Betreuung zeigt sich ein geteiltes Bild (Abbildung 4). Insgesamt 51,9 % der Praxisinhaber und Praxisleiter waren bzw. sind mit der aktuellen Betreuungssituation (eher) zufrieden. 48,1 % machten hierzu keine Angaben. Auf der Seite der Beschäftigten waren 5,4 % eher unzufrieden mit der Betreuungssituation, 3,6 % konnten diese nicht beurteilen und 91,1 % machten keine Angaben.

Stand der Gefährdungsbeurteilung und Relevanz arbeitsmedizinischer / sicherheits-technischer Themen

Die Ausgangsbasis für eine angemessene und zielgerichtete arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Präventionsarbeit bilden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Etwas mehr als die Hälfte (51,9 %) der Praxisinhaber und Praxisleiter berichtete, dass für die eigene Praxis eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt (Abbildung 5)6. Von den Praxen mit einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung waren bzw. sind 76,7 % arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut. Die Mehrheit der befragten Beschäftigten beantworteten die Frage nach dem Vorhandensein einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung in ihrer Praxis mit „nein“ (30,4 %), „ich weiß nicht“ (39,3 %) oder machten hierzu keine Angaben (17,9 %).

Ergänzend zu der Frage nach der Gefährdungsbeurteilung wurden alle Befragungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gebeten, ausgewählte Themen aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheit nach ihrer Relevanz für die eigene Tätigkeit in ihrer Praxis zu bewerten. Den inhaltlichen Orientierungsrahmen bildete die BGW-Broschüre „Gefährdungsbeurteilung in therapeutischen Praxen“ (BGW 04–05–030). Unter den top drei Nennungen befanden sich die Themen „Hygiene“ gefolgt von „Infektionsschutz“ und „Erste Hilfe“ (Abbildung 6).

Abschließend wurden die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, wie auch die beschäftigten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten um ihre Einschätzung zu einer angemessenen Einsatzzeit für die Präventionsarbeit (unter Berücksichtigung der vorweg genannten Arbeits-/Gesundheitsschutzthemen – Abbildung 6) gebeten. Auf die konkrete Frage: „Wieviel Zeit (Stunden pro Jahr) würdest Du für das Thema Sicherheit und Gesundheit in Deiner Praxis als angemessen betrachten?“ gaben die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber im Median 10 Sunden und die Beschäftigten 11 Stunden an (Abbildung 7). Die „Ausreißerantworten“ außen vor gelassen, reicht die Spannbreite der als angemessen betrachteten Zeiten auf Seiten der Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber von einer Stunde bis zu 52 Stunden pro Jahr (Beschäftigte: 2 – 40 Stunden pro Jahr).

Zusammenfassung und Diskussion

Im September/Oktober 2022 wurden Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, sowie angestellte Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zur Situation und Umsetzung der Arbeitssicherheit, dem betrieblichen Gesundheitsschutz sowie der Betreuung ihrer Praxen befragt. An der deutschlandweiten Onlinebefragung beteiligten sich insgesamt 164 Personen (n= 97 Praxisinhaberinhaberinnen/-inhaber, n= 11 Praxisleiterinnen/-leiter, n= 56 Angestellte).

Festzustellen war, dass Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz sowohl aus Sicht der Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber als auch aus Sicht der beschäftigten Physiotherapeuten prinzipiell eine hohe Bedeutung haben. Dass die eigene Praxis derzeit (rechtskonform gem. ASiG, DGUV Vorschrift 2) arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreut wird, bestätigte indes nur ca. jeder / jede zweite Praxisinhaber/-inhaberin, Praxisleiterinnen/-leiter. Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung lag ebenfalls bei der Hälfte der Praxen vor.

Bei der Bewertung der Studienergebnisse ist zu beachten, dass bei der relativ geringen Teilnehmerzahl Selektionseffekte und eine Verzerrung der Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden können. Es ist zu vermuten, dass an der bundesweiten Befragung eher Praxen bzw. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen teilgenommen haben, die an der Thematik Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz besonders interessiert waren. Die Ergebnisse können daher nicht als repräsentativ für die gesamte Branche gewertet werden. Ggf. sind die tatsächlichen Betreuungszahlen sowie die durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen (sogar) deutlich geringer als die Ergebnisse der hier vorgestellten Befragung.

Angesichts der Themen- und Aufgabenvielfalt im Arbeits- und Gesundheitsschutz lassen sich die Herausforderungen erahnen, die von den verantwortlichen Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern im Rahmen der gesetzlich geregelten Präventionsarbeit bewältigt werden müssen. Betrachtet man beispielsweise die Anzeigen auf den Verdacht einer Berufskrankheit in therapeutischen Praxen bei der BGW fällt bei der Wichtigkeit der aufgelisteten Präventionsthemen auf, dass das Thema Hauterkrankungen (gehört zu den am häufigsten gestellten Verdachtsanzeigen) bei den Befragten einen eher geringen Stellenwert gegenüber anderen Themen einnimmt. Diese Ergebnisse zeigen, dass der Hautschutz in den physiotherapeutischen Praxen zukünftig noch besser thematisiert werden sollte.

Auch die Themen Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Vorsorge und das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) haben nach Ansicht der Befragten eine nur nachgeordnete Relevanz. Gerade bezüglich der Gefährdungsbeurteilung, die zum einen verpflichtend vorgeschrieben ist und zum anderen die Grundlage für zielgerichtete Präventionsmaßnahmen darstellt, muss das Bewusstsein der verantwortlichen Praxisinhaberinhaberinnen und Praxisinhabern verstärkt werden. Entsprechende Unterstützungsangebote sollten noch stärker beworben werden. Ggf. sollte überlegt werden, hierzu eine Kampagne in den physiotherapeutischen Praxen zu starten.

In Gesprächen am Rande der Befragung wurde auch immer wieder zurückgemeldet, dass die Sinnhaftigkeit der aktuellen Betreuung teilweise nicht wahrgenommen wird, sondern eher als finanzielle und zeitliche Belastung angesehen wird. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt es sich, dass die verantwortlichen Akteure bei der Planung und praktischen Umsetzung erforderlicher Maßnahmen fachkundig und den individuellen Bedürfnissen angepasst beraten bzw. unterstützt werden. Sinn und Zweckmäßigkeit der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes sollten bei Veranstaltungen und in den (Print)Medien der entsprechenden Verbände verstärkt dargestellt werden. Auch regelmäßig wiederkehrende Informationen und Aufklärung der Praxisinhaberinnen und –inhaber durch z.B. die BGW wären sehr sinnvoll.

Speziell für Praxen mit 50 Beschäftigten (trifft auf 90,3% des Teilenehmerkollektivs zu) sieht die DGUV Vorschrift 2 die Möglichkeit zur alternativen bedarfsorientierte Betreuung vor. Für 52% der befragten Praxisinhaber, die auf die Frage „Wie erfolgt die bisherige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung?“ keine Antwort gaben, wäre das alternative Betreuungsmodell (gem. BGW Definition) ein guter und zielführender Lösungsansatz.

Aufgabe der Anbieter für eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von therapeutischen Praxen muss es sein, ihr Angebot an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen. Digitale bzw. Online-Beratungsangebote können ggf. als ergänzende Methode die Betreuung erleichtern. Insbesondere wären hierfür Videosprechstunden sowie Online-Beratungen und -Besprechungen geeignet. Ggf. können auch virtuelle Begehung und Online-Unterweisungen die Betreuung vor Ort in den Praxen unterstützen.

Literaturverzeichnis

Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt in Zahlen – Beschäftigungsstatistik. [Online]
31. 03 2022. [Zitat vom: 16. 10 2022.]
https://statistik.arbeitsagentur.de/.

Arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen in der Physiotherapie. Stoll, Sophie. s.l. : Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York, 2019. https://doi.org/10.1055/a-1033–5613 .

Work-related exposures and disorders among physical therapists: experiences and beliefs of professional representatives assessed using a qualitative approach. Girbig, M., Freiberg, A., Deckert, S., Druschke, D., Kopkow, C., Nienhaus, A., & Seidler, A. s.l. : Journal of Occupational Medicine and Toxicology, 12(1), 1–9., 2017. DOI 10.1186/s12995–016–0147–0.

Work-related musculoskeletal disorders among physical therapists: A systematic review. J Back Musculoskelet Rehabil. ;29(3):417–28. Vieira ER, Schneider P, Guidera C, Gadotti IC, Brunt D. 2016. doi: 10.3233/BMR-150649..

Bundesministerium der Justiz. Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. [Online] 12. 12 1973. [Zitat vom: 16. 10 2022.] https://www.gesetze-im-internet.de/asig/.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Unfallverhütungsvorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (1. Januar 2011). DGUV Vorschrift 2. [Online] [Zitat vom: 16. 10 2022.] https://www.bgw-online.de/resource/blob/13906/aac3525391db6610dd8a1c4731b8a95f/dguv-vorschrift2-betriebsaerzte-und-fachkraefte-fuer-arbeitssicherheit-data.pdf.

Reinke, Christian. Die DGUV Vorschrift 2 Eine Chance für eine bessere Prävention? [Online] 2012. https://www.gesundheitsdienstportal.de/files/01-Die-DGUV-Vorschrift-2-Eine-Chance-f%C3%BCr-eine-bessere-Pr%C3%A4vention.pdf.

Reinke, Christian. Die DGUV Vorschrift 2 Eine Chance für eine bessere Prävention? [Online] [Zitat vom: 16. 10 2022.] https://www.gesundheitsdienstportal.de/files/01-Die-DGUV-
Vorschrift-2-Eine-Chance-f%C3%BCr-eine-bessere-Pr%C3%A4vention.pdf.

1 Nach einer Anfrage von physio.de beim GKV-Spitzenverband gab es im Mai 2022 40.113 zugelassene Physiotherapiepraxen in Deutschland (Quelle:
physio.de, 05.05.2022).

2 Bundesagentur für Arbeit – Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, geprüfte Stichtagserhebung Dez. 2013 – Dez. 2021

3 Kooperationspartner – bgw-online: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/arbeitsschutzbetreuung/kooperationspartner-innen-schulungstermine

4 Die meisten Rückmeldungen erfolgten aus Bayern (n= 49), gefolgt von Rheinland-Pfalz (34), Nordrhein-Westfalen (23), Baden-Württemberg (16), Hessen (15), Niedersachsen (12), Saarland und Sachsen (jeweils 4), Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 2), Brandenburg und Bremen (jeweils 1 Rückmeldung).

5 Nebenbefund: Speziell für Praxen 50 Beschäftigte (trifft auf 90,3% des Teilenehmerkollektivs zu) sieht die DGUV Vorschrift 2 die Möglichkeit zur alternativen bedarfsorientierte Betreuung vor. Für 52% der Praxisinhaber, die auf die Frage „Wie erfolgt die bisherige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung?“ keine Antwort gaben, wäre das alternative Betreuungsmodell (gem. BGW Definition) interessant.

6 Der Begriff Gefährdungsbeurteilung wurde im Fragebogen gem. „Glossar BGW Orga-Check“ definiert (Quelle: bgw-online.de, zuletzt geprüft 27.07.2022).

Aktuelle Ausgabe

Partnermagazine

Akademie

Partner