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Sachgerechtes Lüften senkt Infektionsrisiko

Am 16. September 2020 hat die Bundesregierung eine „Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften“ beschlossen, denn in der kalten Jahreszeit wird regelmäßiges und richtiges Lüften noch wichtiger für den Infektionsschutz. An der Erarbeitung der Maßnahmenempfehlungen war auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beteiligt. Sie hat jetzt den baua: Fokus „Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie“ veröffentlicht. Er beschreibt vertiefend
die wissenschaftliche Erkenntnislage zum infektionsschutzgerechten Lüften. Zudem gibt er konkrete Handlungsempfehlungen zur Lüftung sowie eine angepasste Ausführung und Betriebsweise von raumlufttechnischen Anlagen.

Sachgerechtes Lüften senkt zusammen mit weiteren Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko. Dies kann bereits durch freies Lüften über Fenster und Türen geschehen. Mit Bezug auf die Arbeitsstättenregel ASR A3.6 „Lüftung“ wird beispielsweise ein kontinuierliches Lüften oder eine Stoßlüftung empfohlen. Beim Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) können verschiedene Maßnahmen das Infektionsrisiko verringern: So ist die Außenluftzufuhr durch Anpassung der Betriebsparameter weitestgehend zu erhöhen, idealerweise mit 100 Prozent Außenluft. Außerdem können die vorgesehenen regelmäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten wie etwa Filterwechsel helfen, das Infektionsrisiko zu senken. Des Weiteren kann auch eine Aufrüstung von RLT-Anlagen sinnvoll sein, wie beispielsweise durch Einbau höherer Filterklassen. Mobile Luftreiniger mit wirksamen Methoden können kurzfristig als ergänzende Maßnahme sinnvoll sein, wenn keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht. Sie erfordern einen sachgerechten Einsatz, können jedoch ausreichende Lüftungsmaßnahmen nicht ersetzen.

In der Praxis sind Lüftungskonzepte, Anlagentechnik und Betriebsweisen sehr verschieden und richten sich an individuellen Anforderungen aus. Zwar ist eine übergreifende Konkretisierung nur eingeschränkt möglich, jedoch gibt der baua: Fokus hierzu grundsätzliche Handlungsempfehlungen. Differenzierte branchenspezifische Beschreibungen durch Unfallversicherungsträger und weitere Beteiligte können hier zusätzliche Unterstützung geben.

Erste Erkenntnisse zur Lüftung als Schutzmaßnahme flossen in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ein. Zur Aufarbeitung des Themengebietes wurde unter Federführung der BAuA, begleitet durch das Bundesarbeitsministerium, das Bundesgesundheitsministerium und das Bundeskanzleramt ein Expertenaustausch durchgeführt. Die Empfehlung der Bundesregierung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ fasst dessen Erkenntnisse zusammen. Der baua: Fokus greift die in diesem Zusammenhang relevanten Leitfragen auf, erläutert Hintergründe und Zusammenhänge und gibt zudem Hinweise auf geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz durch sachgerechtes Lüften.


baua: Fokus „Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie“; Stefan Voß, Annina Gritzki, Kersten Bux; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2020; 21 Seiten; DOI: 10.21934/baua:
fokus20200918. Den baua: Fokus gibt es im PDF-Format unter www.baua.de/publikationen.

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