09_Nachhaltigkeit

Auf dem Weg ins Paradies?

TOP-Prinzip und Eigensicherheit
Bei Festlegung und Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber folgende Rangfolge zu beachten:

S – Substitution

T – Technische Schutzmaßnahmen

O – Organisatorische Schutzmaßnahmen

P – Persönliche Schutzmaßnahmen

Die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Priorität der Auswahl nehmen von oben (S) nach unten (P) ab. Unter dem STOP-Prinzip ist zu verstehen, dass bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen grundsätzlich diese Maßnahmenhierarchie zu beachten ist. Dies gilt für Gesundheitsgefährdungen und auch zum Beispiel für Brand- und Explosionsgefährdungen.

Oftmals wird erst durch eine Kombination1 verschiedener Maßnahmen eine ausreichende Sicherheit erreicht und gewährleistet. Diese Erkenntnis ist unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit besonders bei der Bereitstellung neuer Arbeitsstätten von Bedeutung.

Im Lebenszyklus (LC) einer Arbeitsstätte – aus dem wir hier nur die drei Phasen Planung, Bau und Betrieb erwähnen wollen – können derartige Kombinationslösungen im Hinblick auf diese drei Phasen durchaus unterschiedlich realisiert werden.

Wir wollen mit einer TOP-Kombinationslösung für einen bestimmten Raum der geplanten Arbeitsstätte ein bestimmtes Sicherheitsniveau im späteren Betrieb erreichen und haben uns darauf festgelegt, dies mit baulich-technischen, technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zu erreichen.

Es gibt zwei extreme Varianten, wie wir diese Maßnahmen auf die Phasen Planung/Bau und Betrieb aufteilen können.

  • Alle vorgesehenen baulich-technischen und technischen Maßnahmen werden geplant und gebaut, und der spätere Betreiber oder Nutzer ergänzt die Kombination mit den noch notwendigen organisatorischen Maßnahmen.
  • Geplant und gebaut werden nur die baulich-technischen Maßnahmen. Die technischen Maßnahmen werden aus Budget-Gründen auf die Gefahr hin zurückgestellt, dass sie auch der Betreiber oder Nutzer nicht nachrüstet, sondern durch intensivierte und umfangreichere organisatorische Maßnahmen kompensiert.

Im ersten Fall wird eine Arbeitsstätte mit hoher Eigensicherheit zum Betreiben übergeben; Im zweiten Fall krankt die Lösung an einer defizitären Eigensicherheit, die bis zum notwendigen Sicherheitsniveau über den gesamten Lebenszyklus (LC) hinweg auf Kosten der Ressourcen des Betreibers oder der Nutzer nachgebessert werden muss. Die hohe Eigensicherheit einer Arbeitsstätte ist deshalb auch ein starkes Nachhaltigkeitskriterium.

Die Eigensicherheit der Arbeitsstätte ist auch Bestandteil des intrinsischen2 Sicherheitskonzepts für Laboratorien3. Im Labor wird wegen der Vielfalt verschiedener Tätigkeiten mit verschiedensten Gefahrstoffen ein intrinsisches Sicherheitskonzept verfolgt, welches durch den Bau, die Einrichtung, die Verfahren, den Betrieb und die Geräte realisiert wird.

Die intrinsische Sicherheit von Laboratorien hängt vor allem stark von Bau und Ausrüstung ab.

Deshalb ist bei der Auftragsvergabe zu prüfen, ob bei den Planern (Architekten, Ingenieuren) eine ausreichende Fachkunde hinsichtlich der Regularien zur Arbeitssicherheit, insbesondere zur Gefahrstoffverordnung, vorliegt.

Mit der Forderung, dass die Planer die Folgen der Wechselwirkung zwischen Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Komfort und Nachhaltigkeit beurteilen können sollten, stellt die DGUV Information 213-850 einen unübersehbaren Nachhaltigkeitsanspruch an den Bau von Laborgebäuden, der im Anhang 54 detailliert konkretisiert wird.

Nachhaltige Lösungen für
bestimmte Anwendungsfälle

Tatsächlich sind für einige betriebliche Ausgangssituationen bereits unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten erarbeitete Lösungen abrufbar und schnell anwendbar. Zwei solcher Lösungspools werden hier vorgestellt:

die aus der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen begründeten BVT-Merkblätter zur besten verfügbaren Technik und die verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) nach TRGS 4205.

Beste verfügbare Technik (BVT/BAT)

Die Industrieemissionsrichtlinie bildet die Grundlage für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen.

Zur Vereinheitlichung europäischer Umweltstandards werden Emissionsminderungstechniken und verbindliche Emissionsbandbreiten für verschiedene Branchen in Merkblättern der besten verfügbaren Techniken (BVT) zusammengefasst und festgelegt.

BVT-Merkblätter tragen unter anderem entscheidend dazu bei, dass sich in der EU konvergente und wirksame Immissions- und Gewässerschutzstandards herausbilden, welche eine gesunde Umwelt und die Nachhaltigkeitsanstrengungen an industriellen Standorten stark forcieren.

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)

VSK geben dem Arbeitgeber für definierte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen praxisgerechte Festlegungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Sie enthalten eine Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen und Festlegungen zu ihrer Wirksamkeitskontrolle, mit denen sichergestellt wird, dass

  • die Arbeitsplatzgrenzwerte gemäß TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ oder
  • bei Stoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert die im VSK genannten Beurteilungsmaßstäbe6 eingehalten werden.

Soweit dort Arbeitsverfahren beschrieben werden, welche die Expositionen im Nahbereich bei Arbeiten im Freien minimieren, werden dadurch auch emissionsarme Verfahren im Sinne des BImSchG thematisiert.

Neben den erhöhten Schutzwirkungen gegenüber Menschen und Umwelt tragen VSK auch zur Steigerung der betrieblichen Effizienz und Produktivität bei. Sie eignen sich deshalb ebenfalls als Baustein betrieblicher Nachhaltigkeit.

Die bisher vom Ausschuss für Gefahrstoffe anerkannten VSK sind per URL-Link aus dem Anhang der TRGS 4207 abrufbar.

Standards, Zertifizierung und Managementsysteme

Jedes Unternehmen konzentriert sich zunächst auf seine Kernaufgaben. Nebenziele oder Querschnittfunktionen wie Arbeitsschutz oder Nachhaltigkeit sollen aber trotzdem wirksam eingebunden, ihre Wirksamkeit nachgewiesen und ihre erfolgreiche Umsetzung organisiert und dokumentiert werden.

Zu diesem Zweck werden verschiedene Instrumente eingesetzt, welche einerseits zur Ermittlung normativer Anforderungen und zum Erfolgsnachweis verwendet werden, andererseits auch dabei helfen, die neuen Aufgaben effizient in die betrieblichen Abläufe einzupassen.

Compliance- und Konformitätsanforderungen

Die Ermittlung normativer Anforderungen für sichere und gesunde Arbeitsplätze oder einen nachhaltigen Betrieb sollte grundsätzlich zusammen erfolgen. Aus den Beispielen in 1.3 wird sichtbar, wie groß der sachliche und fachliche Überlappungsbereich zwischen verbindlichen Regeln aus beiden Bereichen ist – und es wäre ungeschickt, diese Redundanzen erst nach einer getrennten Ermittlung herauszuarbeiten und wieder zu reduzieren.

Zwar gibt es eine Reihe von Regelungen, die sich über mehr als eine der drei Nachhaltigkeitsdimensionen erstrecken und insoweit bereits eine „innere Abstimmung“ zwischen der ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimension für den Weg der Zielerreichung vorgenommen haben. Dies kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei der Mehrzahl gesetzlicher Vorgaben und Technischer Regeln im Arbeitsschutz immer noch um „eindimensionale“ Regeln handelt, welche die ökologische Dimension völlig außen vor lassen und die ökonomische Dimension meist nur über den Anwendungsvorbehalt einer Zumutbarkeitsklausel berücksichtigen.

In diesem Fall wird der Unterschied zwischen gesetzlichen und technischen Regeln beziehungsweise Normen wichtig.

  • Gesetze und Verordnungen müssen immer mit großer Regeltreue (Compliance) angewandt werden.
  • Technische Regeln geben „Musterlösungen“ zur Erreichung von in Gesetzen oder Verordnungen geforderten Schutzzielen vor, deren praktische Anwendung zur sogenannten Vermutungswirkung führt, nämlich der Annahme, dass mit einer 1:1 angewandten Musterlösung das geforderte Schutzziel tatsächlich erreicht wird, der Anwender also in Übereinstimmung mit dem Schutzziel handelt (Konformität).
  • Wie bei Gesetzen und Verordnungen liegt der verbindliche Zweck Technischer Regeln in der Erreichung des Schutzziels. Der in Technischen Regeln vorgezeigte Weg dorthin muss nicht zwingend eingehalten werden, solange der Anwender den Nachweis führen kann, dass er das Schutzziel mit mindestens vergleichbarer Wirksamkeit auch auf einem anderen Weg erreicht.

Hier eröffnet sich Handlungsspielraum für die Nachhaltigkeit. Falls die Musterlösung einer Technischen Regel ineffiziente Eingriffe in optimierte Betriebsprozesse notwendig macht oder besonders energieaufwendig ist, kann der Anwender abweichende Lösungen organisieren, die weniger betriebsstörend, ressourcenaufwendig und teuer sind, solange die gefundene Lösung mit dem Schutzziel nachweislich konform bleibt.

Die Systeme von DGNB/BNB und
EGNATON CERT

Soweit es solcher Nachweise für den Arbeitsschutz bedarf, können wir viele gesetzliche und technische Regelungen finden, deren Umsetzung durch Compliance- oder Konformitätsdokumente belegbar ist. Im Falle nachhaltiger Lösungen ist dieser Nachweis wegen der bisher wenig ausformulierten Nachhaltigkeitsziele deutlich schwieriger.

Zwar gibt es für die soziale Dimension – wie oben gezeigt – den relativ einfachen Zugang, den wir auch für die ökologische Dimension finden können. Auch die ökonomische Seite der Nachhaltigkeit lässt sich mit Zielkorridoren für betriebswirtschaftliche Kennzahlen ähnlich darstellen. Was hierbei offensichtlich fehlt, ist der integrierte Nachweis der Nachhaltigkeit.

Hier bietet sich die Möglichkeit eines geeigneten informellen Nachweisverfahrens für die Einhaltung klar formulierter Nachhaltigkeitsanforderungen durch eine Zertifizierung an.

Ein dazu taugliches Bewertungssystem wurde von DGNB8/BNB9 für Gebäude entwickelt.

Die vom Standort unabhängige Gewichtung der zertifizierten Teilaspekte summiert sich zu 100 Prozent, wie in Tabelle 1 dargestellt.

Das Ergebnis der Zertifizierung wird in vier Stufen klassifiziert und ausgezeichnet (siehe Abbildung 1). Unterhalb eines Gesamterfüllungsgrads von 35 Prozent erfolgt keine Zertifizierung mehr.

Ein weiteres Nachweissystem dieser Art ist EGNATON10 CERT11, in dessen Fokus das unmittelbare Arbeitsumfeld
der Menschen im Labor steht. Die Systemgrenze ist der Laborraum und alle Geräte, Instrumente oder Einrichtungen, die

  • als Arbeitsmittel anzusehen sind,
  • Medienverbräuche haben und
  • mit dem Gebäude technisch verbunden sind,
  • beziehungsweise deren Nutzung planungstechnisch zu berücksichtigen ist.

Diese gilt es unter der Prämisse der Nachhaltigkeit zu optimieren. Ausschreibenden Organen steht mit dem EGNATON CERT-System ein Werkzeug zur Verfügung, welches

  • die Ausschreibung nachhaltiger Laborgeräte möglich macht,
  • Nachhaltigkeit im Rahmen des BNB/DGNB-Drei-Säulenmodells versteht,
  • umfassend alle Vergabekriterien beschreibt und gewichtet,
  • transparent und neutral aufgestellt ist und
  • Vergleiche von Geräten möglich macht.

In Abstimmung mit DGNB/BNB verwendet EGNATON CERT ein vergleichbares Bewertungsschema und bietet sich deshalb als logische Ergänzung der DGNB/BNB-Gebäudezertifizierung an. Aktuell erarbeitet EGNATON CERT ein ähnlich bewertbares Zertifizierungsverfahren des nachhaltigen Betriebs von Laboratorien und Laborgebäuden.

Managementsysteme

Eine wirksame und effiziente Umsetzung betrieblicher Nachhaltigkeit bedarf einer überlegten Organisation, denn die neuen Aufgaben sollen schlank und störungsfrei in bestehende betriebliche Abläufe integriert werden. Vorhaben dieser Art sind klare Führungsaufgaben des Managements, das sich dafür zumeist eines Managementsystems bedient:

  • Ein Arbeitsschutz-Managementsystem (AMS)12 beschreibt zum Beispiel Ziele, Ressourcen, Normen, Methoden und Instrumente zur Bewältigung definierter einzelner querschnittsbezogener Arbeitsschutzaufgaben in Unternehmen.
  • Auch andere Managementsysteme (Qualität13, Umwelt14) ermöglichen es, den Ressourceneinsatz in diesem Sinne zu optimieren.
  • Das moderne Arbeitsschutzmanagement hat aber heute ebenso viel mit Qualitätsmanagement zu tun wie mit dem Risikomanagement.

Mit der Zahl verschiedener Systeme wird deshalb deren betriebliche Organisation komplexer.

Integrierte Managementsysteme bündeln Ressourcen, nutzen Synergien und schaffen hier organisatorische Erleichterung.

Dennoch fehlen noch wichtige Nachhaltigkeitsbezüge, insbesondere zur gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung. Diese Lücke wurde erst vor zehn Jahren geschlossen:

  • Die ISO 2600015 wurde als Leitfaden für gesellschaftliche Verantwortung und Nachhaltigkeit in Unternehmen veröffentlicht und nimmt damit auch die Corporate Social Responsibility (CSR) als international einheitliche Linie auf.
  • Die ISO 26000 ist als Leitfaden keine Management-Norm und damit auch nicht zertifizierbar.
  • Sie dient in unserem Zusammenhang eben lediglich als Nachhaltigkeitsergänzung in integrierten Managementsystemen.

So fehlt es bis heute an einem verlässlichen spezifischen Nachweis für das Management betrieblicher Nachhaltigkeit. Der Nachweis kann nur indirekt über die Zertifikate aus den Teilbereichen des Managementsystems geführt werden und bleibt insoweit auch unvollständig, als diese Nachweise die drei Nachhaltigkeitsdimensionen nicht konsequent zusammen und gleichgewichtig bewerten, sondern meistens nur auf eine Dimension beschränken.

Dennoch bieten integrierte Managementsysteme einen guten Ausgangspunkt für eine schrittweise Verschränkung mit den außerhalb ihrer Teilbereiche liegenden betrieblichen Zielen der Nachhaltigkeit. Die Systematik der ISO-Managementstruktur kann für eine geordnete Erweiterung in Richtung betrieblicher Nachhaltigkeit genutzt werden. Wo ein AMS bereits große Bereiche der sozialen Nachhaltigkeitsdimension organisiert, ist eine solche Erweiterung leichter möglich.

Zwischenruf

Bei einem vorläufigen Fazit kommen zu den diskutierten Gemeinsamkeiten aus den Sphären Arbeitsschutz und Nachhaltigkeit dann doch noch einige Zweifel auf:

  • Wir sollten zunächst den als sehr positiv vorausgesetzten Status von Existenz und Koexistenz von Arbeitsschutz und betrieblicher Nachhaltigkeit in deutschen Unternehmern etwas kritischer beleuchten.
  • Der mit den Nachhaltigkeitszielen verbundene Anspruch an unternehmerische Vision und Veränderungsbereitschaft gehört für große Konzerne und Global Players zu den üblichen Spielregeln und muss dort mit angemessenen Ressourcen systematisch umgesetzt werden.
  • In kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder zum Beispiel im Handwerk klafft zwischen diesem Anspruch und den Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Umsetzung häufig eine große Lücke.
  • Müssen wir befürchten, dass alle unsere zusammengetragenen Fakten über funktionierende integrierte Managementsysteme mit übernommenem Leitfaden nach ISO 26000 nur in sogenannten „Schönwetter-Szenarien“ realistisch sind und eigentlich nur auf ganz wenige Unternehmen zutreffen, deren Ertragssituation auf dem Weltmarkt besonders gut ist?
  • Zweitens gibt es aktuell eine gegenläufige Strömung: Die Nachhaltigkeitsdiskussion wurde in den letzten Jahren – bedingt durch die Brandmarkung fossiler Energieträger und eine virulenter werdende Klimakrise – wieder stark in Richtung der ökonomisch-ökologischen Synergie für Ressourcen- und Kosteneinsparungen verlagert.
  • Begriffe wie „Dekarbonisierung“ oder „Green Shift“ prägen die Diskussion.
  • Soziale Nachhaltigkeit wird dabei zum Beispiel durch die Fridays-for-future-Bewegung allenfalls noch thematisiert, wenn es um Generationengerechtigkeit bei der Nutzen- und Kostenverteilung des Wirtschaftens geht.
  • Wegen dieser neuen öffentlichen Aufmerksamkeit dringt diese Verlagerung auf die ökonomisch-ökologischen Synergien auch in das
    Verständnis nachhaltiger Betriebsweisen ein und setzt sich in den dortigen Handlungsmaximen fest.
  • Es wäre nur folgerichtig, wenn sich mittel- und langfristig auch ein Nachteil bei der Ressourcenzuweisung für den nachhaltigen Betrieb auf der
    Seite der sozialen Nachhaltigkeitsdimension im Betrieb, sprich des
    Arbeitsschutzes, ergeben würde.
  • Und drittens bleibt zu bedauern, dass in der Vergangenheit leider nicht alle für den Arbeitsschutz relevanten Entwicklungen rechtzeitig erkannt und aufgegriffen wurden, weil sie – selbst noch vage und diffus – lediglich latent existierten oder deren primäre oder sekundäre Konsequenzen für den Arbeitsschutz nicht offensichtlich waren.
  • Besonders unverständlich ist aus heutiger Sicht, dass neben dem sich langsam entwickelnden Pflänzchen einer globalen nachhaltigen Entwicklung fast gleichzeitig die Globalisierung, ihr größter und mächtigster Feind, zu einem nicht mehr zu bändigenden, monströsen und in seiner destruktiven Wirkung allgegenwärtigen Verhinderer und Vernichter nachhaltiger Ideen und Praktiken erwuchs.
  • Diese Versäumnisse holten uns in den letzten Jahren mit zunehmender Intensität ein und zeigen massive dysfunktionale Wirkungen in allen drei Nachhaltigkeitsdimensionen.
  • Möglicherweise müssen wir den Arbeitsschutz sogar wieder aus den integrativen Managementsystemen herauslösen, wenn wir ihn auf
    hohem Niveau retten wollen.

Vieles spricht jedenfalls dagegen, dass die scheinbar unauflösbare Symbiose zwischen Arbeitsschutz und Nachhaltigkeit von Dauer sein wird.

Wagen wir also im nächsten Teil 3 einen Blick in den Abgrund nach dem Motto „Wer nicht neugierig ist, erfährt nichts“.

1 Eine Kombination ist die allgemeine Zusammenstellung aller technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung von Substitutionsmöglichkeiten, um ein festgelegtes Schutzziel zu erreichen.

2 Die Begriffe „eigensicher“ und „intrinsisch“ werden hier synonym verwendet

3 DGUV Information 213-850 – Sicheres Arbeiten in Laboratorien, 3 Gefährdungsbeurteilung und Substitutionsprüfung

4 DGUV Information 213-850 Anhang 5: „Kriterien für eine fachkundige Laborplanung unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Gesundheits- und
Umweltschutz“

5 Verfahrens- u. stoffspezifische Kriterien für die Ermittlung u. Beurteilung inhalativer Exposition

6 gemäß Nummer 5.3 Absatz 1 und Nummer 5.4.2 der TRGS 402

7 Anlage zu TRGS 420 „Verzeichnis der vom AGS als VSK anerkannten standardisierten Arbeitsverfahren“

8 Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen: DGNB e.V.

9 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)

10 European Association for Sustainable Laboratories – EGNATON e.V.

11 http://www.egnaton.com/de/CERT.aspx

12 In Deutschland zuerst bekannt geworden durch das hessische ASCA (Arbeitsschutz und Sicherheitstechnischer Check in Anlagen), das bayerische
OHRIS (Occupational Health and Risk Management System) und SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren; vorwiegend in der Petro- oder Großchemie). Mit der ISO 45001 wurde die auch in Deutschland eingesetzte britische OHSAS 18001 im März 2018 zur internationalen Norm für AMS.

13 DIN EN ISO 9001:2015

14 DIN EN ISO 14002-1:2020; Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) – EG-Verordnung (Nr. 1221/ 2009, EMAS III

15 DIN ISO 26000:2011-01

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