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Arbeitsanforderungen in der ambulanten Pflege

Fast eine Million pflegebedürftige Menschen werden laut Statistischem Bundesamt durch oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst zu Hause versorgt. Um „von Haus zu Haus“ zu kommen, legen Pflegende täglich 40 Kilometer vor allem mit dem PKW zurück. Neben der Mobilität spielt auch die zeitliche Flexibilität eine wichtige Rolle. So werden Beschäftigte in der ambulanten Pflege durchschnittlich viermal pro Monat während der Freizeit von ihrer Arbeitsstelle kontaktiert. Führungskräfte werden sogar fast siebenmal pro Monat in ihrer Freizeit angesprochen. Dies sind Ergebnisse aus einer aktuellen bundesweiten Online-Befragung ambulant Pflegender, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt im baua: Faktenblatt „Ambulante Pflege in Deutschland: Mobil und flexibel“ veröffentlicht hat.

Die Online-Erhebung zeigt, dass atypische Arbeitszeiten wie Schicht- und Wochenendarbeit sowie hohe zeitliche Flexibilitätsanforderungen kennzeichnend für die Arbeit in der ambulanten Pflege sind. 62 Prozent der Befragten gaben an, im Schichtdienst zu arbeiten. Bei den Befragten mit Leitungsfunktion sind es deutlich weniger (31 Prozent). Der Wechsel von Früh- und Spätschicht ist dabei der am häufigsten benannte Schichttyp. Zudem berichten 11 Prozent der direkt ambulant Pflegenden und 14 Prozent der Leitungskräfte, dass Dienstplanänderungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, beispielsweise durch Krankheitsfälle, bei ihrem Pflegedienst „immer“ vorkommen. 44 Prozent der direkt Pflegenden und 43 Prozent der Leitungskräfte geben an, „oft“ von Dienstplanveränderungen betroffen zu sein.

Insgesamt sind direkt Pflegende häufiger von Schichtdienst, geteilten Diensten und Dienstplanänderungen betroffen als ihre Führungskräfte. Diese werden jedoch häufiger in ihrer Freizeit kontaktiert als direkt Pflegende. Verlässliche Dienstpläne, ausreichende Erholungsphasen, Ersatzruhetage für Wochenend- oder Feiertagsarbeit, ein vorwärtsrotierendes Schichtsystem und Stellvertreterregelungen können hier Entlastung bringen.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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