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Verordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten auf dem aktuellen Stand

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass von Arbeitsstätten keine Gefährdungen für die Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dies ist mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verbindlich vorgeschrieben. Zur Konkretisierung der Verordnung werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) erarbeitet. Damit soll der Arbeitgeber bei der Anwendung und Umsetzung der Verordnung im Betrieb unterstützt werden. Die ASR geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Mit dem Fachbuch „Arbeitsstätten“ veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine aktualisierte Zusammenstellung (Stand Juli 2022) der Arbeitsstättenverordnung und der im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

Das Fachbuch enthält einige Überarbeitungen. So hat der ASTA zuletzt die ASR A1.5 „Fußböden“, die ASR A1.8 „Verkehrswege“ und die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ grundlegend überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme der bisherigen ASR A3.4/7 wurden ebenfalls aktualisiert und in die ASR A2.3, ASR A3.4 „Beleuchtung“ und ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ überführt. Die ASR A3.4/7 wurde damit aufgehoben. Zudem ist die ASR A3.4 an die 2016 in der ArbStättV geänderte Definition des Begriffs „Arbeitsplatz“ angepasst worden.

Das Fachbuch kann in Papierversion über die Adresse www.baua.de/publikationen bezogen werden.

Die Schrift enthält die Texte der ArbStättV und der ASR mit dem Stand der gemeinsamen Bekanntmachung zur Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themenkomplex Flucht- und Verkehrswege im GMBl 2022, Nr. 9–11 vom 18.03.2022. Die aktuellen Texte der ASR und Informationen zum Stand der Bekanntgabe von neuen oder überarbeiteten ASR sind aber auch auf der Homepage der BAuA kostenlos zum Download verfügbar.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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