Arbeitsschutz

Fachbezeichnung: Arbeitsmedizinische Assistenz

Nachdem nun auch der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. die Fachanerkennung seines Assistenzpersonals in sein Programm aufgenommen hat, mehren sich ungeduldige, aber berechtigte Anfragen nach einer öffentlich-rechtlichen Berufsanerkennung.

Nachdem nun auch der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. die Fachanerkennung seines Assistenzpersonals in sein Programm aufgenommen hat, mehren sich ungeduldige, aber berechtigte Anfragen nach einer öffentlich-rechtlichen Berufsanerkennung.

Wenn diese Forderung auf dem augenblicklichen Arbeitsmarkt politisch zurzeit nicht ganz glücklich erscheint, so beinhaltet dieser Wunsch doch den dritten und letzten Punkt unseres Sachprogramms, den es als Aufgabe zu gestalten gilt. Von der Richtlinie des Europäischen Parlaments (2005/36/EG) über die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungen in den Berufen sind wir noch weit entfernt. Auch die zeitlich bis 2017 begrenzten Modellklauseln in den Berufsgesetzen der Bundesländer (Bundestag vom Juli 2009), wonach die Ausbildung für Gesundheitsberufe den Hochschulen zugeordnet werden können, treffen uns nicht, da keine „Berufszulassung“ vorhanden. Die Akademisierung bestimmter Berufe ist sachlich zwar nicht immer angezeigt; wenn aber mit den Betroffenen auf gleicher Höhe nicht gesprochen, sondern über sie entschieden wird, müssen andere Wege beschritten werden. Multiple Vermittlungshemmnisse sind nicht mehr zu verwerten; was mich hier persönlich vom Glauben abhält, sind die Verhaltensweisen, weniger die Äußerungen sogenannter relevanter Gesprächspartner. Und von der Hoffnung alleine kann man nicht leben, sie ist bekanntlich die grausamste aller Tugenden.

Qualifiziertes arbeitsmedizinisches Assistenzpersonal leistet einen wichtigen Beitrag für die effektive Leistungserbringung durch den Betriebsarzt und stellt damit einen Qualitätsfaktor dar. Die fachliche Kompetenz ist nicht nur auf die Untersuchungsmedizin beschränkt. Benötigt werden neben fachlichen und methodischen Kompetenzen auch soziale Kompetenzen für den Umgang mit anderen betrieblichen Partnern. Durch die DGUV Vorschrift 2 wird die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Gefährdungsbeurteilung zu betriebsspezifischen Belangen hin gewichtet; und hierbei tauchen Fragen auf, die beantwortet werden müssen. Wenn die Aus-, Fort- und Weiterbildung ähnlich die dem Anforderungsprofil des Betriebsarztes gefordert ist, muss ebenso auf dieser Ebene ein entsprechendes Anforderungsbild mit abzuleitenden Qualifikationsanforderungen entwickelt werden, das die Schnittstellen zwischen betriebsärztlicher Tätigkeit und der des Assistenzpersonals beschreibt.

Epidemiologie in unseren Stundenplänen? Weit entfernt; Basiswissen und Determinanten des Berufskrankheitengeschehens scheinen nur etwas für denArzt zu sein. Die medizinischen Fakultäten sollten sich öffnen, die Ausbildung auf Augenhöhe ermöglichen unter Beibehaltung der ureigensten ärztlichen Aufgaben. Es muss eine echte Zusammenführung aller Beteiligten im Arbeitsfeld geben; nicht immer nach dem Motto: Wenn wir nicht weiterkommen, schaffen wir einen neuen Gesundheitsberuf, statt vorhandene Potenziale zu nutzen. Das bedeutet mitnichten Substitution via Ausbildung und Berufsausübung, auch wenn der sogenannte „Arztvorbehalt“ in Deutschland weiter reicht als in vielen anderen Ländern; es wird auch gefordert mit Blick über unsere Grenzen und der künftigen wachsenden Bedeutung im weiteren Unterstützungs- und Delegationsbereich bestimmter Aufgaben des Betriebsarztes, wie die vergleichbare Entwicklung im Miteinander von Ärzten und anderen Gesundheitsberufen zeigt.

Der „Internationale Ethikkodex“ für Berufstätige auf dem Gebiet Arbeit und Gesundheit (ICOH) schließt alle Berufsgruppen und alle Berufstätigen ein, die auf dem Gebiet des medizinischen und technischen Arbeitsschutzes tätig sind.

Bewusst wird hier eine große Zielgruppe verschiedener Berufe auf eine gemeinsame Aufgabe festgelegt, die bei der Durchführung ihrer Aufgaben regelbare Vorgehensweisen und ethische Einstellung beeinflussen sollen. Hierbei sind Kommunikation und eine intakte Wahrnehmungsfähigkeit Vorbedingungen für eine kooperative Verhaltensweise beim Informationsaustausch. Aber das muss gelernt sein.

Das Europäische Parlament weist in seiner Entschließung zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (2004/2205 (INI)) darauf hin, dass die Präventionskultur durch eine stärkere Einbeziehung von Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in die Grundausbildung, Programme für Auszubildende und die Weiterbildung gestärkt werden muss.

Unsere ethisch-moralische Verhaltensweise lautet nicht: Markt, Börse, Geld, Gewinn, Wachstum, Umsatz usw., sie lautet: Schutz und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Kommen wir zur Frage der Zuständigkeit: Vom „AfAMed“ haben wir in diesem Jahr in unserer Sache nichts vernommen. Die Regierung – die von uns gewählten Angestellten in Berlin – schwelgt in Subsidiarität; sie sagt zu den Ärzten: „Wir kümmern uns um Euch, und Ihr kümmert Euch um Euer Personal.“ Sie delegiert in einem für sie originären Gebiet. Wer versteht schon, dass ausgerechnet das Familienministerium zuständig für neue Berufsbilder ist? Unsere Volksvertreter scheinen überlastet; sie machen uns zurzeit vor, nicht durchzublicken; wo dort kein böser Wille ist, ist es um so gefährlicher. Sie überlassen uns den seit alters her bekannten Trägergesellschaften. Junker, Knappen, Leibeigene, Diener, Zivis, FSJ’s, FÖJ’s und Bufdis (BFD) werden immer wieder herangezüchtet zum Wohle der „im staatlichen Auftrag“ handelnden Gewinnstrebenden. Die Regierung gibt vor und der „Alte Adel“ setzt um. Allein der Blick in unsere Kliniken spricht Bände. Derweil schickt die Regierung ihre Juristen aus. Die Steuerung erfolgt duch komplizierte Gesetze und Regelwerke, das Zuhören ist bereits vorgegeben katalogisiert und im Wirtschaftsbereich rast gerade eine Nation von Buchhaltern dem Untergang entgegen, wobei unsere Intellektuellen verloren in den Armen von Industriekapitänen und kaltschnäuzigen Milliardären kreisen. Der Schutz des Individuums ist Letzteren nach dem GG ja auch nicht anvertraut.

Wir fordern Sie auf, haben Sie Mut, schreiben Sie uns oder schreiben Sie der ErgoMed / Prakt. Arb. Med.; für Kritik und Anregungen sind wir immer offen. Nur zufrieden und höflich heißt „friedhöflich“ und dort bewegt sich nichts. Und „whistle-blowers“ wollen wir auf keinen Fall heranzüchten, das macht krank.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen einen ruhigen Jahreswechsel und ein gutes und gesundes neues Jahr.

Hans Schwertner (VAF e.V.)

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