Arbeitsschutz

Rückengesundheit: Führungskräfte sind Vorbilder

Führungskräfte sollten bei der Prävention von Rückenbelastungen mit gutem Beispiel voran gehen. Darauf weisen die Träger der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ hin.

„Führungskräfte sind Vorbilder für ihre Mitarbeiter“, sagt Benjamin Heyers, Referatsleiter Personal bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. „Nehmen sie selbst an Angeboten wie Rückenschulen, Massagen oder Gesundheitstagen teil, kann dies die Akzeptanz der Belegshaft für solche Maßnahmen deutlich erhöhen.“ Zudem sollten Führungskräfte ihr Team ausdrücklich zur Teilnahme an solchen Aktionen auffordern, regelmäßig auf Rückenbelastungen bei der Arbeit ansprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. „So kann zum Beispiel eine Mitarbeiterbefragung mehr Aufschluss darüber geben, wo der Schuh drückt und welche Angebote noch fehlen.“

Auch Unternehmensführung gefragt
Damit dies gelingt, müssen die betrieblichen Rahmenbedingungen stimmen: Hier ist die Unterstützung durch die Unternehmensführung und das Personalmanagement gefragt. In regelmäßigen Führungskräftetrainings können sie etwa sicherstellen, dass das Thema Rückengesundheit bei den Vorgesetzten einen höheren Stellenwert erhält. Zudem schärfen sie ihren Blick für die Gefährdungen im Betrieb. „Vielen Führungskräften ist nicht bewusst, dass sie für die Sicherheit und Gesundheit ihres Teams bei der Arbeit mit verantwortlich sind“, erläutert Heyers.

Um die Rückengesundheit ihrer Beschäftigten zu verbessern, steht Unternehmen eine Fülle von Maßnahmen zur Verfügung. Diese leiten sich individuell aus der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ab. So können etwa ergonomisch geformte Arbeitsmöbel oder technische Hilfsmittel für Entlastung sorgen. Auch organisatorische Maßnahmen können helfen, etwa regelmäßige Bewegungspausen bei Arbeiten in Zwangshalungen, wie am Bildschirmarbeitsplatz. Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Planung und Umsetzung von Maßnahmen erhalten Unternehmen innerbetrieblich Hilfestellung durch ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und ihren Betriebsarzt. Gerne berät sie auch ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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