Fehlt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt im Betrieb, dann verpflichtet das Entgeltfortzahlungsgesetz den Arbeitgeber zur Fortzahlung des Gehalts. Das gilt auch dann, wenn ein Unternehmen erst ab dem dritten Krankheitstag die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt. Für ein......

