Präventionsgesetz

DGAUM schließt bundesweite Verträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte

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Den bundesweit ersten Selektivvertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte haben die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die BARMER abgeschlossen. Ab 1. Januar 2019 wird es erstmals möglich, dass Betriebsärzte Impfungen im Betrieb durchführen und damit ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen können. Mit dem Vertrag beschreiten DGAUM und BARMER im Selektivvertragsbereich Neuland. Die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte ist wichtiger Bestandteil des Präventionsgesetzes. Ziel ist es, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gerade das Setting Arbeitsplatz dafür zu nutzen.

Schutzimpfungen durch Betriebsärzte ist Teil des Präventionsgesetzes

Für die gesetzliche Krankenversicherung regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) die Rahmenbedingungen für die primäre Prävention der Versicherten durch Schutzimpfungen. Diese gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Das Präventionsgesetz hat es darüber hinaus den dafür verantwortlichen Akteuren zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu Impfungen zu erleichtern. Daher stellt die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte einen wichtigen Bestandteil des Präventionsgesetzes dar. Ziel ist es, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gerade das Setting Arbeitsplatz dafür zu nutzen. Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung gegenüber den Krankenkassen festgelegt, mit den Betriebsärzten Verträge über die Impfleistung und deren Vergütung abzuschließen. In Streitfällen ist dafür sogar ein Schiedsverfahren vorgesehen.

Arbeitswelt für Prävention nutzen

Seit dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz besteht ein gesellschaftlicher Konsens, den wachsenden Herausforderungen durch die rasche Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen mit der Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention zu begegnen. Die Lebens- und Arbeitswelt in Betrieben, Unternehmen und bei öffentlichen Arbeitgebern stellt mit mehr als 44 Millionen Beschäftigten das größte Präventionssetting dar. DGAUM und BARMER haben daher in Kooperation beschlossen dieses Potenzial zu nutzen und neue innovative Konzepte zu entwickeln. Im Feld der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention nimmt die BARMER damit eine Vorreiterrolle ein. Mit rund 9,2 Millionen Versicherten ist sie eine der größten Krankenkassen in Deutschland.

Einen weiteren bundesweiten Selektivvertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte haben die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die BAHN-BKK abgeschlossen, der zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die BAHN-BKK ist mit rund 680.000 Versicherten eine der größten betrieblichen Krankenversicherer in Deutschland. Als bundesweit geöffnete Krankenkasse bietet die BAHN-BKK Versicherungsleistungen und Präventionsangebote sowohl für Geschäftskunden und Privatkunden an. Auch dieser Vertragsabschluss ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Betriebsärzte ihren im Rahmen des sog. Präventionsgesetzes einen flächendeckenden Versorgungsauftrag im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen und aktiv an der Erhöhung der Durchimpfungsquote in der Bevölkerung mitwirken sollen. Grundlage dafür ist jetzt eine vertragliche Regelung, in der Regelungen von § 132e SGB V (Versorgung mit Schutzimpfungen) mit Bestimmungen von § 140a SGB V (Besondere Versorgung) verbunden sind. Dieser rechtliche Lösungsansatz von DGAUM und BAHN-BKK ist im Selektivvertragsbereich völlig neu und zeichnet sich zudem dadurch aus, dass neben den gesetzlichen Impfleistungen auch Satzungsleistungen der BAHN-BKK bedacht sind.

 

Schutzimpfungen durch Betriebsärzte: Vorteile für Versicherte

Das Präventionsgesetz hat es den dafür verantwortlichen Akteuren zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu Impfungen zu erleichtern. Daher stellt die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte einen wichtigen Bestandteil des Präventionsgesetzes dar. Ziel ist es, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gerade das Setting Arbeitsplatz dafür zu nutzen, wenn diese Impfungen durch die Ständige Impfkommission (STIKO) für diese Beschäftigten empfohlen sind und nicht auf Grund einer speziellen Arbeitsplatzgefährdung zu Lasten des jeweiligen Arbeitgebers zu veranlassen wären. Der Gesetzgeber hat in § 132e SGB V die Verpflichtung gegenüber den Krankenkassen festgelegt, mit den Betriebsärzten Verträge über die Impfleistung und deren Vergütung abzuschließen. In Streitfällen ist dafür sogar ein Schiedsverfahren vorgesehen. Für die Versicherten der BAHN-BKK liegt der Vorteil dieses Vertragsabschlusses mit der DGAUM klar auf der Hand: Alle Impfungen, gleich ob gesetzliche oder eine der vielen zusätzlichen Satzungsleistungen, können direkt im Betrieb oder im Unternehmen durch den am Vertrag teilnehmenden Betriebsarzt durchgeführt werden. Der Weg in die Praxis entfällt. Abgerechnet wird direkt mit der BAHN-BKK. Und auch der Eintrag in die elektronische Patientenakte ist inklusive. Für die DGAUM nimmt die BAHN-BKK im Feld der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention eine Vorreiterrolle ein.

 

Vorteile für Betriebsärzte

Mit der HELMSAUER GRUPPE hat die DGAUM einen externen Abrechnungsdienstleister gefunden, der mit seinem Leistungsangebot hervorragend zum Anforderungsprofil passt und über langjährige Erfahrungen im Feld der Abrechnungen von Selektivverträgen verfügt. Unter dem Namen DGAUM-Selekt können die am Selektivvertrag teilnehmenden Betriebsärzte den kompletten Abrechnungsservice nutzen: eine eigene Softwarelösung zur Leistungserfassung, ein geschütztes Onlineportal für Abrechnung und Information der Ärzte mit Datenupload sowie ein eigenes Kompetenzcenter für Beratung und Support. Außerdem bietet das Abrechnungsportal von HELMSAUER die Möglichkeit, Privatliquidationen abzurechnen. Gerade bei Impfkampagnen im Betrieb können die dort für Selbstzahler bzw. Privatpatienten erbrachten ärztlichen Impfleistungen und gestellten Impfstoffe dann zeitnah für Betriebsärzte vergütet werden. Die DGAUM-Mitgliedschaft ist für die Nutzung von DGAUM-Selekt keine Voraussetzung, allerdings erhalten Mitglieder deutliche Preisvorteile bei den Bearbeitungsgebühren.

Weitere Infos unter: https://www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte

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