Präventionsgesetz

Impfungen jetzt auch im Betrieb möglich

Das Interview führte Prof. Rose

Frau Knoche, wie in der Presse zu lesen war, hat die BAHN-BKK mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) einen Vertrag über Schutzimpfungen durch Betriebsärzte geschlossen. Worum geht es bei diesem Vertrag?

Hanka Knoche: Der Vertrag ist auf der Grundlage des Präventionsgesetzes geschlossen. Dieses hat unter anderem als Ziel, den Zugang zu Schutzimpfungen zu erleichtern, um die Impfquote in der Bevölkerung dadurch zu erhöhen, dass Impfungen unkompliziert durch den Betriebsarzt erfolgen können.

Welche Vorteile hat der Vertrag für die Versicherten?

Hanka Knoche: Für die Kundinnen und Kunden der BAHN-BKK liegt der Vorteil klar auf der Hand: Alle Impfungen, egal ob gesetzliche oder eine der vielen zusätzlichen Satzungsleistungen, können direkt im Unternehmen durch den am Vertrag teilnehmenden Betriebsarzt durchgeführt werden. Der Weg in die Praxis entfällt. Abgerechnet wird direkt mit der BAHN-BKK. Und auch der Eintrag in die elektronische Patientenakte ist inklusive.

Wir stellen schon fest, dass viele Versicherte bei den Themen Prävention und Vorsorge immer ein bisschen Motivation durch ihre Krankenkasse benötigen. Der Zugang zu solchen Leistungen sollte dann natürlich auch so einfach wie möglich sein.

Und wie profitiert der Arbeitgeber?

Hanka Knoche: Als Betriebskrankenkasse mit Präventionsschwerpunkt ist für uns ganz klar, dass eine ganzheitlich ausgerichtete Gesundheitsvorsorge nicht am Arbeitsplatz aufhört. Hier verbringen die Beschäftigten ja auch einen nicht unwesentlichen Teil des Tages. Wir unterstützen die Arbeitgeber in diesem Bereich seit jeher mit vielen Angeboten wie dem betrieblichen Gesundheitsmanagement. Die Impfungen durch Betriebsärzte sind ein weiterer sinnvoller Baustein in unserem systemischen Ansatz.

Als Präventionskasse tut die BAHN-BKK alles dafür, dass ihre Mitglieder gar nicht erst krank werden. Davon profitiert natürlich auch der Arbeitgeber.

Wie viele Betriebsärzte nehmen an dem Vertrag teil?

Hanka Knoche: Dem Vertrag müssen die Betriebsärzte beitreten. Fomal erfolgt die Einschreibung über unseren Vertragspartner DGAUM.Da der Vertrag mit fairen Konditionen und einer schlanken Administration ein attraktives Angebot darstellt, gehen wir von einer regen Beteiligung unter den Betriebsärzten aus.

Noch interessanter wird der Vertrag für die Betriebsärzte, wenn mehr Beschäftigte der Unternehmen einbezogen werden können. Andere Krankenkassen sind daher herzlich eingeladen, dem Vertrag der BAHN-BKK beizutreten.

Der Vertrag mit der DGAUM war aber nicht der erste Vertrag der BAHN-BKK zu diesem Thema.

Hanka Knoche: Das ist richtig. Als Gesundheitsspezialistin für den Verkehrsmarkt und als Unternehmenskasse der Deutschen Bahn AG hat die BAHN-BKK bereits unmittelbar nach In-Kraft-Treten des Präventionsgesetzes einen Vertrag mit der ias-Gruppe, dem Betriebsärztlichen Dienst der Deutschen Bahn AG, geschlossen, der speziell auf dieses Segment zugeschnitten war. Wir freuen uns, dass uns mit den beiden Verträgen eine bundesweite und flächendeckende Versorgung gelungen ist.

Herzlichen Dank für das Interview, Frau Knoche.

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