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Herzlichen Glückwunsch zum 50. Geburtstag liebes ASiG!

Foto: Quelle: S. Siegmann

Das „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG, Ausfertigungsdatum: 12.12.1973)“ wurde nach einem intensiven Entstehungsprozess vor mittlerweile 50 Jahren erlassen, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in Deutschland zu gewährleisten. Es regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit, definiert deren Aufgaben und betrieblichen Positionen und fordert die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Inkrafttreten war am 1. Dezember 1974: „Dieses Gesetz, ausgenommen § 14 und § 21, tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden zwölften Kalendermonats in Kraft. § 14 und § 21 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft“ (§23 ASiG). Ab diesem Zeitpunkt hatten Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Arbeitsmediziner zur Beratung und Betreuung zum Schutz der Beschäftigten zu bestellen. Der Düsseldorfer Familienkonzern Henkel stellte sogar bereits 1927 erste hauptamtliche Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit ein, handelte dabei aber aus eigenem Interesse und nicht auf Basis einer rechtlichen Regelung.

In den vergangenen 50 Jahren hat das ASiG eine entscheidende Rolle bei der Förderung sicherer Arbeitsbedingungen und dem Schutz der Arbeitnehmer gespielt.

Aber wie das so mit dem Alter ist: Die ersten grauen Haare schimmern durch und mit vielen neuen Entwicklungen fällt es einem langsam schwer Schritt zu halten. Man ist zwar noch ziemlich rüstig, aber hier und da zwickt es schon ein wenig. Man fängt dann an, über einen Jungbrunnen nachzudenken.

Unserem ASiG geht es da nicht anders. Es wird zwar durch eine konkretisierende DGUV Vorschrift 2 immer wieder etwas auf dem Laufenden gehalten, aber in den Grundfesten knackt es schon ein wenig. Erstaunlich wie lange es sich bewährt und sehr gute Dienste geleistet hat. Wie lange noch? Das wird die Zeit zeigen. Wir dürfen gespannt sein und werden Sie als unsere Leser auf dem Laufenden halten.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

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