Sonstiges

Grobprofessiogramm „Verwaltungsfachangestellte/r“

Verwaltungsfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist gemäß Bundesagentur für Arbeit dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Recht und öffentliche Verwaltung zugeordnet und hat sich seit 1940 in den Bereichen Kirche, Staat, Handwerk zunächst differenziert entwickelt. Ab 1979 wurde die Ausbildung durch eine Rechtsverordnung vereinheitlicht. Entsprechend der fortschreitenden Differenzierung und Vervollkommnung der öffentlichen Verwaltungen sind Tätigkeitsmerkmale und Ausbildungsinhalte der bei Bund, Ländern und Gemeinden beschäftigten Angestellten sukzessive angepasst worden1.

0. Begriffe
Sick Building Syndrom
Komplex unspezifische Gesundheitsbeschwerden, die sich beim Aufenthalt in Innenräumen einstellen können3. Sie äußern sich u.a. in rheumatischen und Atembeschwerden, Glieder- und Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen und Konzentrationsstörungen. Mögliche Ursachen sind bspw. mangelhafte Luftführung und unzureichender Luftwechsel, Schimmel, Allergene, sensibilisierende und Gefahrstoffe.

Asthenopie
Mangelnde Ausdauer und Schwäche beim Nahsehen. Klinische Symptome sind u.a. Kopfschmerzen, schnelle Ermüdung, Verschwimmen der Schrift. Optische bzw. akkomodative A. liegt vor, wenn die Ursache im optischen System des Auges begründet ist und von muskulärer A. spricht man, wenn Störungen oder Schwächen im Zusammenspiel der äußeren Augenmuskeln nachweisbar sind5.

1. Geltungsbereich
Der Beruf Verwaltungsfachangestellte/r wird im Öffentlichen Dienst in folgenden Ebenen ausgebildet und wirksam1:
• Bundesverwaltung,
• Landesverwaltung,
• Kommunalverwaltung,
• Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern,
• Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Die Verwaltungsfachangestellten üben überwiegend praktische Tätigkeiten mittleren Schwierigkeitsgrades aus. Nach innen gerichtete Aufgaben haben organisatorischen, ordnenden Charakter und basieren auf Richtlinien, Verfügungen und Anweisungen. Nach außen gerichtete Aufgaben erfordern ständige Kontakte zu anderen Behörden, zu den Bürgern, zur Wirtschaft und zu anderen Stellen.
Tätigkeitsbereiche der Verwaltungsangestellten sind u.a.:
• Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen des Bundes, der Länder und Gemeinden,
• Prüfen von Sachverhalten und Erarbeiten von Verwaltungsentscheidungen auf Grundlage von Rechtsvorschriften,
• Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen,
• Bearbeitung von Personalangelegenheiten,
• Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen, z.B. für Investitionsförderung für Unternehmen,
• Auskünfte und Beratungsleistungen für Bürger,
• Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten im Bereich der Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung,
• Beratung selbstständiger Unternehmen auf Grundlage gewerberechtlicher Bestimmungen,
• Verwaltungsaufgaben in der kirchlichen Finanzverwaltung, im kirchlichen Meldewesen und kirchlichen Grundstücks-, Bau- und Friedhofswesen,
• Einsatz und Handhabung moderner Informations- und Kommunikationssysteme,
• Aktenführung, Schriftverkehr, Postein- und -ausgang.

2. Arbeitszeitregime
Verwaltungsangestellte arbeiten im normalen Tagesdienst. Häufig ist gleitende Arbeitszeit üblich. Schichtarbeit spielt eine untergeordnete Rolle. Da Verwaltungstätigkeit häufig mit mehrstündiger Bildschirmarbeit gekoppelt ist, sind Kurzpausen und/oder Tätigkeitswechsel sinnvoll.

3. Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale
Folgende Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale sind charakteristisch2:
• Gute bis überdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten,
• ungestörtes Bewegungsspiel der Arme und Finger für das Arbeiten an Büromaschinen,
• gute Hör- und Sehfunktion, Geduld und Einfühlungsvermögen bei Tätigkeiten mit Publikumsverkehr,
• besondere Fähigkeiten zur Konzentration und Kommunikation,
• Fähigkeit zur Gruppenarbeit,
• Heben und Tragen sowie „Überkopfarbeit“ bei Tätigkeiten in Registratur und Ablage,
• gute Belastbarkeit des Bewegungsapparates, vor allem der Wirbelsäule auf Grund einer vorwiegenden Tätigkeit im Sitzen,
• mathematische Begabung für statistische Arbeiten und im IT-Bereich,
• besondere Führungsqualitäten für Angestellte in leitender Position.

4. Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen
Verwaltungstätigkeiten gehören zu den körperlich leichten Tätigkeiten. Mentale Belastung und Beanspruchung sind sehr unterschiedlich und nicht allein von der Arbeitsaufgabe, sondern auch von den gegebenen Bedingungen (bspw. Telefon und Publikumsverkehr) abhängig.
Folgende Merkmale sind charakteristisch:
• Überwiegend Arbeiten im Sitzen und dadurch bedingte statische Belastung des Bewegungsapparates mit zeitweiligen Zwangshaltungen,
• geistige Beanspruchung durch Konzentration, Genauigkeit und Verantwortung,
• psychonervale Belastung durch häufige Unterbrechungen infolge Telefon und Publikumsverkehr,
• Belästigung durch Arbeits- und Verkehrslärm, u.a. infolge Rechen- und Kommunikationstechnik sowie anliegende Straßen,
• multifaktorielle Belastung und Beanspruchung in Form des Sick Building Syndroms.
Bei Dominanz von Bildschirmarbeit können zusätzlich folgende Merkmale in Erscheinung treten:
• Schulter-Arm- bzw. Wirbelsäulen-Beschwerden, muskuläre Verspannungen,
• asthenopische Beschwerden (Augentränen, Augenbrennen, Lidflattern),
• ggf. Exposition gegenüber Gefahrstoffen durch Kopiergeräte, Laserdrucker usw..

5. Aufgaben des Sicherheitsingenieurs / Betriebsarztes

5.1 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Literatur
– Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14.08.1969 (BGBl. I S 1112), zuletzt geändert durch Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954,
– GUV-V A1 UVV Grundsätze der Prävention, 07.2004,
– GUV-V A2 UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, 12.1978 in der Fassung von 01.1997 mit Durchführungsanordnungen 10.1999,
– GUV-V A4 UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge, 01.1993 in der Fassung vom 01.1997 mit Durchführungsanordnungen vom 01.1993,
– GUV-V A5 UVV Erste Hilfe, 12.1993 in der Fassung vom 01.1997 mit Durchführungsanordnungen vom 01.1995,
– GUV-V A 6/7 UVV Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, 03.1975 in der Fassung vom 06.2003 mit Durchführungsanordnungen vom 06.2003,
– GUV-V A8 UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, 09.1994 in der Fassung vom 06.2002 mit Durchführungsanordnungen vom 06.2002,
– GUV-V B1 UVV Umgang mit Gefahrstoffen, 02.1999 mit Durchführungsanordnungen vom 02.1999,
– GUV-V B11 UVV Elektromagnetische Felder, 07.2002,
– GUV-R 131 GUV-Regel Arbeitsplätze mit künstlicher Beleuchtung und für Sicherheitsleitsysteme, in Überarbeitung, 04.1997
– GUV-I 1/425 Kaltreiniger-Merkblatt, Umgang mit lösemittelhaltigen Arbeitsstoffen zur Kaltreinigung, in Überarbeitung, 01.1988,
– GUV-I 503 Anleitung zur Ersten Hilfe, 08.2003,
– GUV-I 506 Die gesetzliche Unfallversicherung, 09.2002,
– GUV-I 511-1 Verbandbuch, 02.2005,
– GUV-I 512 Erste-Hilfe-Material, 05.1998,
– GUV-I 8532 Ausgleichsübungen am Arbeitsplatz (Faltblatt), 05.2002
– GUV-I 8541 Unterweisungsbuch, 04.2002,
– GUV-I 8550 „Wir sind für Sie da“ – Die gesetzliche Unfallversicherung der öffentlichen Hand, 08.2003,
– GUV-I 8551 Sicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Dienst, 01.2001,
– GUV-I 8555 Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, 10.1999 in der Fassung 08.2000,
– GUV-I 8562 Suchtprobleme im Betrieb – Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, 09.2004,
– GUV-I 8563 Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung im innerbetrieblichen Arbeitsschutz, 09.2002,
– GUV-I 8564 Organisation des Arbeitsschutzes – Städte und Gemeinden (Faltblatt), 02.1999,
– GUV-I 8565 Organisation des Arbeitsschutzes – Städte und Gemeinden (Broschüre), 03.2001,
– GUV-I 8566 Sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, 03.2004,
– GUV-I 8573 Sperrzeitaufkleber „Geldbestände zeitschlossgesichert“ (nach UVV Kassen, rund, 15 cm), 03.2000,
– GUV-I 8577 Aufkleber „Erste Hilfe“ (10 x 10 cm), 01.1985,
– GUV-I 8580 Aufkleber „Erste-Hilfe-Schränke“, 01.2004 (15,6 x 6cm),
– GUV-I 8581 Ärztliche Bescheinigung für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Trennsatz DIN A4 3-fach),
– GUV-I 8582 Vorsorgekartei für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (DIN A5)
– GUV-I 8590 Kommentar zur UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, 01.2001,
– GUV-I 8592 Ersthelfer, 01.2001
– GUV-I 8700 Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz, 05.1997
– GUV-I 8713 Gefährdungs-Belastungs-Katalog: Verwaltung, Büroräume (Bildschirmarbeiten), 04.2003
– GUV-I 8766 Psychische Belastungen – Checklisten für den Einstieg, 08.2004,
– Berufsgenossenschaftliche Grundsätze G 37 Bildschirmarbeitsplätze (BGI 504-37), Fassung 05.2004, in: Arbeitsmedizinische Vorsorge, HVBG Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, 3. Auflage, Gentner Verlag Stuttgart 2004,
– Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung-GefStoffV) vom 26. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1782) zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungspflichtiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes vom 02. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3777),
– Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. (Bildschirmarbeitsverordnung – BildscharbV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl I, 1841),
– TRGS 402 Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen,
– TRGS 900. Technische Regeln für Gefahrstoffe – Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz „Luftgrenzwerte“, Ausgabe Oktober 2000 (BArbBl. Heft 10/2000, mit Änderungen und Ergänzungen BArbBl. Nr. 5/2004),
– Bekanntmachung des Bundesgesundheitsamtes (BGA) 3/93 und 11/96 zu Richtwerten für die Innenraumluft

5.2 Aufgaben des Sicherheitsingenieurs
Folgende wesentliche Aufgaben obliegen dem Sicherheitsingenieur:
– Durchführung von Analysen zu vorhandenen Gefährdungen und Belastungen und ihre Beurteilung,
– Unterstützung bei Beschaffung der erforderlichen Arbeitsschutzvorschriften,
– Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln,
– Erstellen von Betriebsanweisungen und entsprechende Unterweisung der Beschäftigten,
– Beratung zur sinnvollen Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung einschließlich der Arbeitsumgebung,
– Beratung zur Kombination verschiedenartiger Aufgaben (Planen, Dateneingabe, Kontrollieren) bzw. zum Tätigkeitswechsel,
– Motivation der Beschäftigten zu einem Wechsel der Arbeitshaltungen über den Arbeitstag (Wechsel zwischen Sitzen, Stehen, Gehen) in Abhängigkeit ihrer Arbeitsaufgaben, insbesondere bei bildschirmgebundenen Tätigkeiten,
– Beurteilung der Arbeitsumgebungsbedingungen (Lärm, Klima, Beleuchtung),
– Beratung zum Brandschutz,
– Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe beim Ausüben der Tätigkeit.

5.3 Aufgaben des Betriebsarztes
Folgende Aufgaben sollte der Betriebsarzt wahrnehmen:
– Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen,
– Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs und der Arbeitsaufgaben sowie zum Arbeitsrhythmus und zur Pausenregelung,
– Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsanalyse),
– Beratung zu rehabilitativen Maßnahmen, z.B. bei erforderlichem Arbeitsplatzwechsel, zum Arbeitseinsatz nach längerer Erkrankung, zur Eingliederung bei Behinderung,
– Durchführung von allgemeinen Untersuchungen und arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen auf Grundlage der Gefährdungsanalyse,
– Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe beim Ausüben der Tätigkeit.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind:
– G 37 Bildschirmarbeitsplätze

6. Literatur

1 Bundesagentur für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/V/kurz_B7811105.html

2 Scholz J.F, Wittgens H. Arbeitsmedizinische Berufskunde, 2. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Gentner Verlag Stuttgart 1992

3 Wulf G, Sick-Building-Dyndrom (SBS) – aus der Sicht chemischer Substanzen, in: Dynamisches Arbeiten und anforderungsgerechte Arbeitsplätze im Büro (Hrsg. Rentzsch M, Kentner M) IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung, Mitteilung 20, 1996, S. 53-59

4 HVBG Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Arbeitsmedizinische Vorsorge, 3. Auflage, Gentner Verlag Stuttgart 2004

5 Schaldach H, Wörterbuch der Medizin, VEB Verlag Volk und Gesundheit Berlin, 7. unveränderte Auflage 1975

6 Beermann B, Henke N, Brennscheidt F, Windel A, Well-being in the Office, Health and Safety at Work in the Office, Federal Institute for Occupational Safety and Health Dortmund 2002

7. Checklisten
Zur Unterstützung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird der Bildschirmarbeitsplatz-Check der IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene Stiftung
(ST.Karlsruhe@ias-stiftung.de) empfohlen. Die inhaltliche Gliederung dieser Checkliste ist Anlage 1 zu entnehmen.

Anschrift des Verfassers:
Prof. Dr.-Ing. habil. M. Rentzsch
Leiter Sparte Forschung
IAS Institut für Arbeits- und
Sozialhygiene Stiftung
Allee der Kosmonauten 47, 12681 Berlin

M. Rentzsch

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