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Bürokratie messbar machen

Der Bürokratiekostenindex (BKI) soll die bürokratische Belastung der Unternehmen greifbar machen und zeigt, wie diese sich im Zeitverlauf entwickelt. Dabei zielt der BKI auf die Aufwände bei der Erledigung des klassischen „Papierkram“ ab. Dazu gehören das Stellen von Anträgen, Durchführen von Meldungen, Kennzeichnungen, Meldungen zu Statistiken oder die Erbringung von Nachweisen. Die Bürokratiekosten sind somit als Teilbereich des Erfüllungsaufwands zu verstehen. Er umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung bundesrechtlicher Vorschriften entstehen. Ergänzend zum klassischen „Papierkram“ werden im Erfüllungsaufwand also auch Aufwände berücksichtigt, die zum Beispiel durch Überwachungsmaßnahmen, Anpassungen von internen Prozessabläufen und Beschaffungen von Waren- und Sachleistungen entstehen.

Im Blickfeld stehen also Belastungen, die in Unternehmen entstehen, wenn diese aufgrund bundesrechtlicher Regelungen „Daten oder sonstige Informationen beschaffen, übermitteln oder verfügbar halten müssen“ (§ 2 Abs. 2 NKRG). Diese Pflichten werden Informationspflichten genannt. Um die entstehenden Belastungen für Unternehmen abzubilden, beschloss die Bundesregierung 2012 als Teil des Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ die Einführung des BKI. Die Basis des BKI bilden die Bürokratiekosten der Wirtschaft zum 1. Januar 2012. Bringt die Bundesregierung rechtliche Regelungen auf den Weg, die die Unternehmen zukünftig von Bürokratiekosten entlasten, so sinkt der BKI. Beschließt sie Regelungen, die neue bürokratische Belastungen für Unternehmen schaffen, führt dies zu steigenden BKI-Werten.

Das Statistische Bundesamt aktualisiert den BKI im Internet zu Beginn eines Quartals für das Vorquartal. Darüber hinaus erfasst und veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Bürokratiekosten und ihre Entwicklung für alle Informationspflichten in der öffentlich zugänglichen Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands – OnDEA.

Seit 2006 wird außerdem das Belastungsbarometer geführt. Dieses ist als Subindex des BKI zu verstehen und bildet den bürokratischen Aufwand der Wirtschaft ab, der durch die Erfüllung von Pflichten der amtlichen Statistik entsteht.


Statistisches Bundesamt

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