02_Betrieblicher Infektionsschutz

Dauerhafte gesundheitliche Folgeschäden?

Foto: © Norbert ? stock.adobe.com

Die Abgeordnete Katja Kipping (DIE LINKE.) stellte folgende Frage: Sind der Bundesregierung bei Menschen, die nach einer Covid-19-Erkrankung inzwischen als genesend gelten, Fälle von gesundheitlichen Folgeschäden bekannt, die womöglich dauerhaft sind, und wenn ja, welche Folgeschäden in welcher Anzahl?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 5. Mai 2020:

Bislang liegen nur wenige belastbare Informationen zu möglichen Folgeerkrankungen und Spätkomplikationen nach einer COVID-19-Erkrankung vor. Das Robert Koch-Institut (RKI) weist auf erste wissenschaftlche Studien hin, die über neurologische Symptome und Erkrankungen berichten, die darauf schließen lassen, dass u. a. Langzeitfolgen auftreten können, die das zentrale Nervensystem betreffen (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2).

Darüber hinaus wird auf verschiedene Studien hingewiesen, die eine relativ große Bandbreite an Hauterscheinungen wie
z. B. Rötungen und Knötchenbildung beschrieben: In seltenen Fällen sind schwere Durchblutungsstörungen an den Akren erwähnt. Zunehmend werden auch verschiedene Herz-Kreislauf-Komplikationen und Folgeerkrankungen berichtet, die u. a. mit einer pathologisch erhöhten Blutgerinnung bei schweren COVID-19-Verläufen in Zusammenhang stehen. Das kann auch mit einem erhöhten Risiko für venöse Thromboembolien, u. a. in den unteren Extremitäten, und möglichen Folgeschäden sowie mit Lungenembolien und Schlaganfällen einhergehen. Zudem können sowohl schwere Infektionen der Atemwege mit Pneumonien sowie folgende invasive Beatmungen zu nachhaltigen Einschränkungen der Lungenfunktion führen.

Grundsätzlich gilt, dass bei dem relativ hohen Anteil von intensivpflichtigen und beatmungsbedürftigen Patientinnen und Patienten (teilweise invasiv und über einen längeren Zeitraum) auch mit Spätfolgen im Sinne von langen Rehabilitationszeiten und möglicherweise bleibenden Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Das gilt umso mehr für ältere Betroffene, bei denen häufiger schwere Krankheitsverläufe beobachtet werden.


Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode
Drucksache 19/19021 vom 07.05.2020

Aktuelle Ausgabe

Partnermagazine

Akademie

Partner