Arbeitsschutz

Arbeitsschutz in der Zeitarbeit

Einleitung

Im Folgenden wird die in der BGI 5020 festgelegte Terminologie verwendet. So spricht man vom Zeitarbeitnehmer, Disponenten, Entleiher und Verleiher. Des Weiteren findet nur die maskuline Form Verwendung, ohne eine Diskriminierung der Mitarbeiterinnen, egal in welcher Funktion oder Position, vornehmen zu wollen.

Zeitarbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass Mitarbeiter, die bei einem Unternehmen, dem Zeitarbeitsunternehmen, angestellt sind, zur Arbeitsleistung an ein anderes Unternehmen, dem Entleiher, überlassen werden.

Damit hat dieser Mitarbeiter faktisch zwei Arbeitgeber, beide sind für ihn verantwortlich. Aufgrund dessen sind im Arbeitsschutz einige Besonderheiten zu beachten. Da die Zeitarbeitnehmer beim Entleiher im Einsatz sind, ist ein direkter Zugriff, anders als bei einem stationären Unternehmen, in der Regel nicht so ohne weiters möglich ist,

Es gibt, bis auf wenige Ausnahmen, keine speziellen Regelungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit. Vorhandene Vorschriften müssen entsprechend sinnfällig interpretiert und umgesetzt werden. Oder es müssen komplett neue Wege beschritten werden, um die Zeitarbeitnehmer ausreichend zu schützen, gerade hier bieten sich hervorragende Möglichkeiten.

Mit einer entsprechenden Kreativität können Maßnahmen entwickelt, implementiert und umgesetzt werden, die die Unfallzahlen und die damit verbundenen Kosten durchaus auf ein Niveau senken können, das dem anderer Branchen der gewerblichen Wirtschaft nicht nachsteht. Zeitarbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Zeitarbeitnehmer beim Entleiher immer wieder auf anderen Arbeitsplätzen mit anderen Tätigkeiten und anderen Gefährdungen eingesetzt werden. Häufig geschehen diese Tätigkeitswechsel sehr schnell, so dass die Zeitarbeitnehmer nicht die Chance haben ihren Arbeitsplatz so gut kennen zu lernen, um sich dort genau so sicher bewegen können wie die Stammmitarbeiter. Das birgt erhebliche Risiken, es gibt aber auch Chancen für die Arbeitssicherheit.

Das Ziel aller Bemühungen ist, die Arbeitnehmerüberlassung so sicher und erfolgreich wie möglich zu gestalten. Zum Wohle aller, vorrangig aber zum Wohle der überlassenen Mitarbeiter. Arbeitsschutz in der Zeitarbeit setzt an anderen Stellen an als in Produktionsbetrieben mit ihren Maschinen und Anlagen. Ein Kernpunkt ist der eigentliche Dispositionsprozess. Hier wird der Arbeitsschutz ständig beachtet und ist integraler Bestandteil. Nachfolgend wird beschrieben, wie die beiden beteiligten Unternehmen zusammenwirken können, um die Überlassung sicher zu gestalten.

Damit der Vorgang der Arbeitnehmerüberlassung möglichst reibungslos und damit auch unfallfrei, das heißt sicher und erfolgreich, gestaltet werden kann, müssen Verleiher und Entleiher intensiv zusammenarbeiten. Im Folgenden lässt sich erkennen, dass durchaus auch Synergieeffekte erzielt werden können.

Aufgaben des Disponenten

Innerhalb der Zeitarbeitsunternehmen ist es die Aufgabe der Disponenten, die nötigen Informationen zu sammeln und anhand dieser zu entscheiden, welcher Zeitarbeitnehmer der Beste ist, um den in Rede stehenden Auftrag zu besetzen. Dazu sind umfassende Kenntnisse, besonders des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung beim Entleiher erforderlich.

Häufiger Ansprechpartner des Disponenten beim Entleiher ist der Personalreferent oder ein ähnlicher Mitarbeiter des Entleiher-Unternehmens. Dieser kennt den Arbeitsplatz, für den ein Mitarbeiter gesucht wird, gar nicht oder nicht ausreichend. Kaum ein Personalreferent weiß etwas vom Arbeitsschutz in seinem Unternehmen und wie er dort umgesetzt wird, da dies nicht zu seinen vordringlichen Aufgaben gehört. Das beginnt bereits mit ganz banalen Dingen. Wird beispielsweise ein Schweißer gesucht und der Disponent fragt nach, welche Schweißverfahren eingesetzt werden, ist der Personalreferent häufig überfordert, da er diese in der Regel nicht kennt. Bessere Ansprechpartner wären der Meister oder Leiter der Organisationseinheit, für die ein Zeitarbeitnehmer gesucht wird. Diese kennen die Arbeitsverfahren, meistens auch die Arbeitssicherheit und können dem Disponenten Rede und Antwort stehen.

Ein guter Disponent wird sich den Arbeitsplatz vorher ansehen wollen, um so einen realistischen Einblick zu bekommen, welche Tätigkeiten sein Zeitarbeitnehmer verrichten soll und welche Nebenaufgaben damit verbunden sind. Auch zum Arbeitsschutz wird er den Status quo aufnehmen, so zum Beispiel: sind die Fluchtwege gekennzeichnet, ist ein Erste Hilfe Kasten vorhanden, wo hängen die Feuerlöscher?

Als Beispiel nennt Michael Kloth einen einfachen Lagerarbeiter, wie er täglich angefordert wird. Vor Ort erkennt der Disponent, ob beispielsweise ein Gabelstapler, und wenn ja, welcher Typ, bewegt werden muss. Das kann für die Auswahl des Zeitarbeitnehmers entscheidend sein. Er erkennt ebenfalls, wo dieser Stapler gegebenenfalls eingesetzt wird. Er berücksichtigt die Unterschiede, soll er nur in einer Halle fahren oder zum Be- und Entladen von Lkws auch auf dem Betriebshof. Benötigt dieser Lagerhelfer einen Staplerschein, muss er zusätzlich den öffentlichen Führerschein besitzen, und wenn ja, welche Klasse? Hat er die nötige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25?

Hier ist eine entscheidende Aufgabe des entleihenden Kundenunternehmens die Weitergabe der erforderlichen Informationen. Für den Verleiher bietet es sich natürlich unmittelbar an, auf die für das Entleiher-Unternehmen zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit zurück zu greifen, da diese in der Regel die Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt hat und die Gefährdungen sowie die Maßnahmen zu deren Abwehr genau kennt. Die Betriebsanweisungen stammen in der Regel ebenfalls von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, sie ist der Fachmann, kennt sich aus und verfügt über die relevanten Informationen.

Die Zeitarbeitsunternehmen wählen ihre Disponenten sorgfältig aus und bereiten sie auf ihre Aufgaben gut vor. Trotzdem fällt die Entscheidung, welche Informationen für sie tatsächlich wichtig und notwendig sind, nicht leicht. Hierfür kann es vielfältige Ursachen geben. Vielleicht kennt sich der Disponent mit dem Arbeitsverfahren nicht ausreichend aus und kann die damit verbundenen Gefahren nicht abschätzen. Hier bietet es sich an, seine Fachkraft für Arbeitssicherheit einzuschalten. Der Vorteil für beide Unternehmen liegt klar auf der Hand: Beide Fachkräfte für Arbeitssicherheit sprechen die gleiche Sprache, sie verständigen sich auf einer Ebene und können somit schnell und effektiv Informationen austauschen. So wird der Disponent bei seiner Arbeit fachlich unterstützt und auch entlastet.

Ebenso sinnvoll ist aber auch der Informationsaustausch vom Zeitarbeits- zum Entleiher-Unternehmen. Die Erfahrung zeigt, dass sich nach gewisser Zeit eine Art „Betriebsblindheit“ einstellt. Bestimmte Dinge werden nicht mehr wahrgenommen. Hier kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Zeitarbeitunternehmens als externer Ratgeber dem Entleiher durchaus Hilfestellung leisten und Hinweise geben, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auch der eigenen Mitarbeiter zu verbessern.

Hat der Disponent nun, sei es durch seinen persönlichen Besuch, den seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit oder durch den Ansprechpartner beim Entleiher, die notwendigen Informationen erhalten, sucht er den passenden Zeitarbeitnehmer aus.

Jetzt stellen sich erneut Fragen;

Stimmt seine Qualifikation mit der Kundenanforderung überein und ist er körperlich und geistig geeignet?

Passt er in das soziale Umfeld des Kunden?

Das ist nur eine kleine Auswahl an Fragen, die der Disponent ebenfalls berücksichtigen muss.

Vorbereitung und Ausrüstung des Arbeitnehmers

Natürlich spielen auch noch andere Aspekte eine möglicherweise wichtige Rolle. Ist vom Zeitarbeitnehmer für einen Montage-Einsatz Werkzeug mitzubringen und welches in welcher Qualität wird benötigt? Welches Werkzeug stellt der Entleiher und welches das Zeitarbeitsunternehmen? Diese Fragen müssen im Vorfeld zwischen Ent- und Verleiher geklärt werden.

Außerdem muss geklärt werden, welche persönliche Schutzausrüstung für diesen Einsatz erforderlich ist, und darüber hinaus, wer diese PSA stellt. Spezielle persönliche Schutzausrüstung wird in der Regel das Entleiher-Unternehmen stellen, da diese von den eigenen Mitarbeitern ebenfalls benutzt wird.

Das Zeitarbeitsunternehmen wird seinen Zeitarbeitnehmer mit einfachen persönlichen Schutzausrüstungen ausstatten, die er häufig, also nicht nur bei diesem aktuellen Einsatz benutzt. Hierzu zählen beispielsweise Sicherheitsschuhe, unter Umständen ein Schutzhelm, Schutzbrille und Schutzhandschuhe. Für die Auswahl der richtigen persönlichen Schutzausrüstung benötigt auch hier der Disponent die Informationen vom Entleiher. Möglicherweise weiß aber der Entleiher gar nicht, um beim Beispiel Schutzhandschuhe zu bleiben, welche tatsächlich für die Tätigkeiten in seinem Betrieb sinnvoll sind. Hier wiederum kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Zeitarbeitsunternehmens mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen auch anderer Arbeitsplätze bei anderen Entleihern sinnvollen Input geben.

Nachdem alle diese Fragen geklärt sind, muss noch festgelegt werden, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für diesen Einsatz erforderlich sind. Auch hierfür sind die Informationen des Entleihers unerlässlich, schließlich weiß der Entleiher am Besten, welche Untersuchungen auch für seine eigenen Mitarbeiter erforderlich sind und auf welche verzichtet werden kann.

Vertragliche Abmachungen

An diesem Punkt des Überlassungsprozesses müssen alle Informationen zusammengefasst werden. Alle Aspekte werden, als Grundlage für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Verleiher und Zeitarbeitsunternehmen schriftlich fixiert und in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag übernommen. In diesem Vertrag ist im Einzelnen aufgeführt:

· Was soll der Mitarbeiter tun,

· welche Qualifikation benötigt er dafür,

· gibt es besondere Merkmale der Tätigkeit,

· welche PSA ist erforderlich und wer stellt sie,

· welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind erforderlich und wer veranlasst sie.

Vorbereitung und Beginn des Einsatzes

Dem Disponenten obliegt es nun, seinen Mitarbeiter auf den Einsatz optimal vorzubereiten. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen werden, wenn nötig, veranlasst, durchgeführt und dokumentiert, die nötige PSA wird ausgegeben und der Mitarbeiter unterwiesen. Die Unterweisung kann allerdings nur so gut sein, wie die Informationen die der Disponent im Vorfeld erhalten hat. Diese Einsatzunterweisung entbindet den Entleiher allerdings nicht von seiner Pflicht, den Zeitarbeitnehmer vor Aufnahme der Arbeit in die Tätigkeit, die damit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu deren Abwehr einzuweisen.

Aus den Gefährdungsbeurteilungen, die als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen durchgeführt wurden, ergeben sich die Betriebsanweisungen, an Hand derer alle Mitarbeiter, auch die Zeitarbeitnehmer, zu unterweisen sind.

Der Einsatz beim Entleiher beginnt und der Disponent begleitet den Zeitarbeitnehmer idealerweise am ersten Tag zu seinem neuen Job. Dies verschafft ihm die Möglichkeit, sich noch einmal zu vergewissern, ob wirklich alles richtig aufgenommen wurde und er den passenden Zeitarbeitnehmer ausgesucht hat.

Der Zeitarbeitnehmer bleibt nach wie vor Mitarbeiter des Zeitarbeitsunternehmens, auch wenn er beim Entleiher im Einsatz ist. Der Disponent wird sich weiterhin um ihn kümmern und sich im Laufe der Überlassung die Arbeitsbereiche, in denen sein Mitarbeiter eingesetzt ist, ansehen. Damit versetzt er sich selbst in die Lage, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend reagieren zu können. Aber auch hier benötigt der Disponent die Unterstützung des Enleiherunternehmens, das ihm die nötigen Informationen zur Verfügung stellen muss.

Nicht immer ist es leider möglich, sich den Arbeitsplatz vor Einsatzbeginn anzusehen. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig. Umso wichtiger ist es, den Arbeitsplatz nach Überlassungsbeginn zu besichtigen. Die gleichen Aspekte, wie vor Überlassungsbeginn, gelten allerdings auch jetzt. Was spricht dagegen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des Entleihers und die des Zeitarbeitsunternehmens zusammenzubringen, damit auf dieser Ebene ein Austausch stattfinden kann?

Das entlastet den Disponenten und sichert dem Entleiher einen höheren Grad an Zufriedenheit, da Informationen gezielter weitergeleitet werden und die Überlassung sicherer und damit erfolgreicher gestaltet werden kann.

Wie sieht es denn in der Praxis aus? Der Zeitarbeitnehmer ist im Entleiher-Unternehmen im Einsatz, dort wo die Gefährdungen existieren und die Arbeitsunfälle geschehen. Also macht es doch Sinn, dass sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Zeitarbeitsunternehmens die Arbeitsplätze ansieht. Damit ist eine sichere und erfolgreiche Gestaltung des Einsatzes möglich! Laden Sie als Vertreter des Entleiherunternehmens doch einmal die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des Zeitarbeitsunternehmens ein; sie werden möglicherweise erstaunt sein, welche Informationen sie Ihnen geben können.

Umsetzung des Arbeitnehmers während der Entleihphase

Gerade weil Zeitarbeit eine flexible Arbeitsform ist, kann es passieren, dass ein Zeitarbeitnehmer nicht nur auf dem Arbeitsplatz eingesetzt wird für den er bestellt wurde, sondern auch schon einmal auf einem anderen.

· Aber, stimmt dann noch die Qualifikation des Zeitarbeitnehmers,

· gibt es zusätzliche Gefährdungen bei der neuen Tätigkeit?

· Vielleicht soll der Mitarbeiter nun in Höhe arbeiten,

· ist er dafür überhaupt geeignet und ist er schwindelfrei?

· Benötigt er zusätzliche oder andere persönliche Schutzausrüstung und sind möglicherweise weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nötig?

· Wie sieht das neue soziale Umfeld aus, entspricht es dem alten, oder findet sich ein türkischer Mitarbeiter plötzlich in einer Gruppe Griechen wieder?

Diese Fragen sind im Vorfeld einer Umsetzung zu beantworten.

Eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz erfordert die gleichen Abstimmungen wie ganz am Anfang des Überlassungsprozesses. Auch hier sollten sich die Fachkräfte für Arbeitssicherheit untereinander verständigen, um diese Überlassung auch weiterhin sicher und damit erfolgreich zu gestalten.

Nacharbeit nach dem Einsatz

Nach Beendigung des Einsatzes werden sich die beteiligten Parteien darüber austauschen, ob der Einsatz reibungslos verlaufen ist oder wo es eventuelle Verbesserungspotenziale gibt. Das Thema „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ sollte unbedingt ebenfalls erörtert werden. Ein abschließendes Gespräch, zu dem die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beider Unternehmen hinzugezogen werden sollten, liefert notwendige Informationen, um durch Hinweise zukünftige Überlassungen noch sicherer und damit erfolgreicher zu gestalten.

Fazit

Auch wenn der Arbeitsschutz in der Zeitarbeit schwer umzusetzen ist und mit den klassischen Formen nicht viel gemein hat, ist er doch keine Hexerei; er muss allerdings in den Überlassungsprozess voll integriert sein. Alle wichtigen Aspekte wie Qualifikation, arbeitsmedizinische Vorsorge, persönliche Schutzausrüstungen und Unterweisungen müssen zwischen Zeitarbeits- und Entleiherunternehmen einvernehmlich geklärt werden.

An diesem zentralen Punkt, nämlich der Zusammenarbeit zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Entleiherunternehmen zum Wohle aller, bleibt festzustellen, wie wichtig der Informationsaustausch auf fachlicher Ebene ist. Dazu sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowohl des Entleihers als auch der Zeitarbeitsunternehmen bestens geeignet.

Also Disponenten: FASi fragen!

Also Kunden: FASi hinzuziehen!

Laden Sie die FASi des Zeitarbeitsunternehmens einmal zu sich ein!

Michael Kloth

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