Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich
Haftungsprivilegierung interner – angestellter – Beauftragter
Nur Arbeitnehmer „genießen“ nach Arbeitsunfällen das sogenannte „Haftungsprivileg“ (siehe Kasten „Auszug aus dem 7. Sozialgesetzbuch …“):
Erstens ist die......