Kategorie - 08_PASiG

08_PASiG

„Gute Praxis“ am Handlauf

Es gibt Unternehmen, die haben die Benutzung eines Handlaufs beim Begehen einer Treppe zur strafbewehrten Pflicht erklärt. Wer eine Treppe begeht, ohne den Handlauf zu benutzen, riskiert eine Abmahnung. Andere Unternehmen haben sich dazu durchgerungen diese Verhaltensvorgabe......

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