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10. Bundesweiter Betriebsärztetag – Das Original 17. – 18.05.2014 in Kassel

Dr. med. Uwe Ricken

10. Bundesweiter Betriebsärztetag – Das Original – 17. bis 18.05.2014
Der 10. BÄT wird in Kassel im Südflügel des Kulturbahnhofs veranstaltet. Auch der 10. BÄT wird durch die RG-GmbH organisiert. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.

Der BÄT findet in bewährter Weise am Samstag und Sonntag statt, um allen selbstständigen Arbeitsmedizinern die Möglichkeit zu geben, teilzunehmen – Selbstständige und Freiberufler lassen ungerne an Werktagen ihre arbeitsmedizinische Praxis oder ihren regionalen AMD im Stich.

Die drohende Selbstabschaffung der Arbeitsmedizin
Am 31.12.2011 waren 53 % der Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin und der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin älter als 60 Jahre, 39 % waren sogar über 65 Jahre alt. Auf dem 115. Deutschen Ärztetag wurde beschlossen, dass die Arbeitsmedizin und die betriebsärztliche Betreuung zu einer zentralen Säule der Gesundheitsvorsorge ausgebaut werden soll. Die DGUV Vorschrift 2 fordert ebenfalls erweiterte Aufgabengebiete für Betriebsärzte. Die Vorschläge der DGAUM und des VDBW zur Novellierung der Musterweiterbildungsordnung „Arbeitsmedizin“ (MWBOA) lässt keinen Ausweg aus diesem Dilemma erkennen. Quelle: ErgoMed/Prakt. Arb.med. 4/2013 (37) 4. Das vollständige Editorial der letzten Ausgabe dieser Zeitschrift und die offizielle Stellungnahme des BsAfB-Vorstands zur Novellierung der (Muster)Weiterbildungsordnung „Arbeitsmedizin“ finden Sie in der ErgoMed / Praktische Arbeitsmedizin und auf der BsAfB-Homepage: www.bsafb.de > Verband > Neue Weiterbildungsordnung

Der Text wurde zur offenen Diskussion gestellt: www.arbeitsmedizinforum.de

20. bis 21. September 2013 in Bonn
Die Jahrestagung war auch dieses Jahr wieder gut besucht. Der BsAfB erkennt die Reisemedizin als sehr wichtiges Teilgebiet der Arbeitsmedizin an. Er ist eines der ersten beiden institutionellen Mitglieder der DFR. Seit Jahren ist der BsAfB im DFR-Vorstand repräsentiert. Im neu gegründeten wissenschaftlichen Beirat ist jetzt zusätzlich unser Schriftleiter und BsAfB-Mitglied Prof. Dirk-Matthias Rose vertreten. Die nächste DFR-Jahrestagung findet am 26. und 27. September 2014 in Nürnberg statt.

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft
Der Text der Novellierung der ArbMedVV steht ab dem 25. April auf der Homepage des Bundesrates zur Verfügung (Drucksache 327/13). Die Bundesregierung hat die neue ArbMedVV am 24.April 2013 verabschiedet. Der Bundesrat hat der Novellierung am 20.09. mit kleinen Änderungen zugestimmt. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die neue ArbMedVV in Kraft.

www.bundesrat.de/to-914
Im Beschluss lesen Sie: „Die Rechtslage ist heute schon eindeutig. Hinsichtlich körperlicher oder klinischer Untersuchungen besteht keine Duldungspflicht und damit auch kein Untersuchungszwang.“ Zum § 6 Absatz1Satz 4 ArbMedVV wird ausgeführt: „Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden.“

Auch wenn es im Beschluss heißt, dass die Rechtslage schon heute eindeutig sei, so wurden bisher bei der Durchführung einer Pflichtuntersuchung häufig „keine gesundheitlichen Bedenken“ bescheinigt, wenn die Untersuchung bzw. Blutentnahme abgelehnt wurde. Bei der neuen Pflichtvorsorge wird auch nicht mehr „keine gesundheitlichen Bedenken“ bescheinigt, sondern nur „…, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält auch die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist.“

Es gibt also bedeutende Änderungen in der arbeitsmedizinischen Praxis. Jeder arbeitsmedizinisch Tätige sollte sich umgehend mit den Änderungen vertraut machen.

Uwe Ricken

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