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DGUV Vorschrift 2 in der Praxis angekommen

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Die DGUV Vorschrift 2 hat die Betriebspraxis erreicht, ein Teil der Fachkräfte für Arbeitssicherheit benötigt aber weiterhin Unterstützung bei der Umstellung. Zu diesem Ergebnis kommt der Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) nach Auswertung einer repräsentativen Mitgliederbefragung, an der im Herbst 2011 rund 800 Fachkräfte für Arbeitssicherheit teilgenommen hatten.

Danach führt bereits die Hälfte aller Befragten die sicherheitstechnische Betreuung teilweise oder ganz nach DGUV Vorschrift 2 durch. Ein weiteres Viertel befand sich zum Erhebungszeitpunkt in der Umstellung. Jeder fünfte Befragte hatte die Umsetzung noch nicht in Angriff genommen.

Information und Unterstützung sind ein wichtiger Schlüssel für die Umstellung auf die neue Vorschrift. Wer darüber verfügt, legt eher Tempo vor. Zwei Drittel aller Befragten fühlt sich bereits ausreichend informiert und benötigt keine Unterstützung mehr. Zu den wichtigsten Quellen zählen sie die Unfallversicherungsträger sowie den VDSI. Rund ein Viertel äußert noch Informations- und Unterstützungsbedarf.

Die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 setzt das Zusammenwirken aller betrieblichen Akteure voraus. 85 Prozent der befragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit hat sich während der Umstellung mit dem Arbeitgeber abgestimmt, drei Viertel mit dem Betriebsarzt. Jeder Zweite stand mit dem Betriebs- oder Personalrat im Gespräch. Die überwiegende Mehrheit berichtet von konstruktiven Gesprächen, nur fünf bis zehn Prozent von schwierigen Verläufen.

Die Neuermittlung der Aufgaben von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt hat mitunter zu veränderten Gesamteinsatzzeiten geführt. Jeder dritte Befragte verzeichnet nach Umstellung auf die neue Vorschrift eine Erhöhung, jede fünfte eine Reduzierung. Für jede zweite Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen brachte die Umstellung keine Veränderung.

Über den Nutzen der neuen Unfallverhütungsvorschrift sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit noch geteilter Meinung. Jeder dritte Befragte sieht in der neuen Vorschrift eine Stärkung der betrieblichen Präventionsarbeit, jeder fünfte eine Schwächung. Jeder Zweite glaubt an keine Auswirkungen für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. „Ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Unfallverhütungsvorschrift erlauben die Ergebnisse zweifellos eine positive Zwischenbilanz“, so Rainer von Kiparski, Vorstandsvorsitzender des VDSI und Professor am Institut für Arbeitswissenschaft und Betriebsorganisation der Universität Karlsruhe. „Sie offenbaren aber auch noch akuten Handlungsbedarf für mehr Verständnis und Akzeptanz der DGUV Vorschrift 2. Unser vorrangiges Ziel bleibt es daher, unsere Mitglieder bei der Umstellung so praxisnah und bedarfsgerecht wie möglich zu begleiten.“

Im Herbst dieses Jahres plant der Verband eine Wiederholung der Befragung. Sie soll Auskunft über die weitere Entwicklung geben und zudem die Perspektive anderer betrieblicher Akteure berücksichtigen.

Hintergrund
Am 01. Januar 2011 war die DGUV Vorschrift 2 in Kraft getreten. Als erste einheitliche Unfallverhütungsvorschrift sorgt sie für eine branchenübergreifende Gleichbehandlung von Unternehmen, öffentlichen Betrieben und Verwaltungen. Zudem soll sie den Handlungsspielraum für die betriebliche Präventionsarbeit vergrößern und das Zusammenspiel aller Beteiligten verbessern.

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