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Die Arbeitsmedizinische Assistenz – was lange währt, wird endlich gut

Das Jahr 1999 – liebe Kolleginnen und Kollegen – war ein exponiertes „Arbeitsschutz-Jahr“ in Deutschland. In diesem Jahr (vor fast 10 Jahren) war das Arbeitssicherheits-Gesetz 25 Jahre in Kraft und die Empfehlung der ILO (Nr. 112) „Leitlinie und Grundsatz bezügl. der Rolle der betriebsärztlichen Dienste“ wurde 40 Jahre alt (ersetzt durch die „Empfehlung 171“ vom 26.06.85 in Ergänzung des Übereinkommens über die betriebsärztlichen Dienste von 1985). In diesem Jahr traten eine Fülle neuer UVV’en auf der Basis des Arbeitsschutzgesetzes für die Vollbetreuung aller Betriebe und Verwaltungen in Kraft und auf der A & A in Düsseldorf war das besondere Augenmerk auf den künftigen Bedarf an Präventionsdienstleistungen im Spiegel der Änderungen der Arbeitsverhältnisse, des Strukturwandels, der demographischen Entwicklung und des gesellschaftlichen Wertewandels gerichtet.

In diesem Jahr beging der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte sein 50-jähriges-, und der VAF sein 25-jähriges Bestehen, zu dem er – als Mitbegründer – erstmals die europäische Vereinigung des arbeitsmedizinischen Assistenzpersonals (FOHNEU) als Gast nach Deutschland (Düsseldorf) eingeladen hatte.

1999 schrieben wir: „Wir sind fest davon überzeugt, dass am Ende unseres zweiten 25-jährigen Bestehens der Weg vom Heilgehilfen bis zum/r Arbeitsmedizinischen Assistenten/in mit Fachbezeichnung erfolgreich beschritten sein wird.“

Dieser Zeitpunkt scheint nun erreicht – „AMA“ und Arbeitsmedizinische Assistenz sind angekommen – und ein wichtiger Punkt unseres Satzungsprogramms erfüllt. Auf diesem langen Weg, vom Hinterzimmer zum Internet, dabei belächelt, bekämpft und kopiert, sind unsere Identitätsbegriffe gesetzt und anerkannt.

Vielfalt bemüht zwar die Orientierung, sie schärft aber den Blick, wenn man sich mit ihr beschäftigt. Unsere Zielsetzung ist der Inhalt, und der soll den Zeitgeist überstehen.

Für diese Zielsetzung haben wir immer die Aktivitäten aller begrüßt; hierdurch wurde Öffentlichkeit hergestellt, wurden die Betroffenen sensibilisiert und letztendlich wurde der Begriff der arbeitsmedizinischen Assistenz konstituiert.

Die sogenannte „Bonner-Arbeitsgemeinschaft“ bekräftigte die Findung einer einheitlichen Fachbezeichnung für das Personal, was auch eine Aufgabe unseres Berufsverbandes sei, sowie die Bestätigung der Sachkunde durch den Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte.

Da diese Aufgaben seinerzeit unterblieben, sind wir, um das Anliegen voranzubringen, für eine Übergangszeit „in die Bresche gesprungen“. Dabei haben wir auch immer ein mögliches Dekretieren oder Sanktionieren unserer Kolleginnen und Kollegen seitens dritter kritisch hinterfragt. Auch das ist unsere Aufgabe, und dafür machten wir uns mangels gemeinsamer Gespräche gern auch mal unbeliebt. Unser Vermögen ist unsere soziale Sicherheit; und wenn der verschlankte Staat keine Einzelvorschriften mehr vorgeben will und sie der Subsidiarität überlässt, so ist nicht einzusehen, dass unser Berufsbildungsgesetz für eine Gruppe der Bevölkerung nicht gelten soll.

Ärzte und Personal arbeiten täglich zusammen und gemeinsames Vorgehen setzt Abstimmung voraus. Ein gutes Beispiel gibt hier z.B. die BÄK im Vernehmen mit allen Fachberufen im Gesundheitswesen.

Erfreut und positiv aufgenommen haben wir nunmehr die Übernahme der Vergabe des/r Arbeitsmedizinsichen Assistenten/in durch den Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. Dies ist sowohl in unserem Sinne als auch im Sinne der Zielsetzung der „Bonner ArGe“. Die Kriterien für dem Erwerb dieser Fachbezeichnung setzt dabei natürlich die Stelle, die sie vergibt.

An der Vergabe unserer Sachkundebescheinigung auf der Basis der Absolvierung der vierwöchigen Rahmenplankurse und der Vergabe des/r „Arbeitsmedizinischen Assistenten/in – VAF e.V.“, auf der Basis vier weiterer Wochenkurse (insgesamt acht Kurse), ändert sich zurzeit nichts.

Der VAF und der VDBW befinden sich zurzeit im positiven Gespräch über ein gemeinsames weiteres Vorgehen; über das Ergebnis werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Begriffe und Inhalte sind nun gesetzt und anerkannt, der auszufüllende Weg muss weiterbeschritten werden und dabei gibt es noch genug Arbeit für uns: Der letzte Punkt unseres Sachprogramms ist noch lange nicht erreicht. Es gilt, das Pflänzchen zu bewahren, das wir vor über 20 Jahren gesetzt haben und das nun in der gemeinsamen Verantwortung der Beteiligten liegt. Machen wir uns nichts vor: Wir sprechen hier von der Entwicklung angemessener, mit qualifiziertem Personal ausgestatteter Strukturen. Wir sprechen vom Fachpersonal mit spezieller Ausbildung in seinem Sachgebiet im Sinne der „ILO-Empfehlung 171“, bewegen uns aber auf der Ebene der Fortbildung, nicht der berufsstatus-bildenden Weiterbildung. Fortbildung als Orientierung von Neuerungen und Wissenswertes im bereits bestehenden Tätigkeitsbereich und als Möglichkeit des Erfahrungsaustausches ist zwar auch eine Komponente der Qualität, beinhaltet aber eine vorangestellte originäre Berufsausbildung.

Es muss selbstverpflichtend sein, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zur Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist, jedoch ist dabei mehr als nur funktionales Anwendungswissen gefordert.

Wir hoffen, dass diese Entwicklung endlich einer exotischen Berufsstruktur ein Ende setzt, eine weitere Verunsicherung vermeidet und ein überschaubarer Weg beschritten wird. Jungen fortbildungswilligen Kolleginnen und Kollegen bleiben dann eine enttäuschende Tragfähigkeit ihrer bisherigen Anstrengungen und eine weitere berufliche Sackgasse erspart.

Weihnachten ist das Fest der Wünsche; mögen die unseren im vorstehenden Sinne in Erfüllung gehen.

Wir danken allen, die uns im vergangenen Jahr begleitet haben und wünschen Ihnen ruhige Festtage und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

VAF e.V.

H. Schwertner

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