Rubriken

Die Schriftleitung heißt Sie herzlich im Jahr 2015 willkommen!

Die Handlungsfelder von Sicherheit und Gesundheit mit ihren zahlreichen Regelungen sind sehr umfangreich und mitentscheidend für die Compliance der Betriebe. Zunehmende Bedeutung erlangt die Beachtung der Compliance für die Vorstände und Geschäftsführer mit dem neuen Standard ISO 19600:2014 „Compliance management systems — Guidelines“, dem globalen Compliance Management Standard. Diese sind der eigenen Gesellschaft gegenüber zivilrechtlich schadenersatzpflichtig, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Dies ergibt sich für Vorstände einer Aktiengesellschaft aus § 93 Abs. 2 AktG bzw. für Geschäftsführer einer GmbH aus § 43 Abs. 2 GmbHG. Ein fehlendes oder mangelhaft überwachtes Compliance-System im Unternehmen kann eine solche Pflichtverletzung darstellen (siehe z. B. das Urteil des LG München I vom 10.12.2013 (Az. 5 HK O 1387/10)). Im Vergleich zum Prüfstandard IDW PS 980 der Wirtschaftsprüfer wirkt die ISO inhaltlich aufgeräumter, übersichtlicher und verständlicher.

Das Jahr 2015 wird für die Entscheider und die Akteure von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieben viele neue bzw. neugefasste Regelungen bringen. Die z. T. darin enthaltenen risikobasierten Ansätze werden einen neuen Blick in den Handlungsfeldern von Sicherheit, Gesundheit, Betriebssicherheitsmanagement usw. einfordern.

Die Überarbeitung vieler Regelungen hin zu einer verstärkten Risikobetrachtung wird zahlreiche Veränderungen mit sich bringen und den Wandel verstärken hin zu einer Risikozentrierung. Auch wenn sich Deutschland noch schwer tut mit einer DIN-Norm zum Risikomanagement (i. S. der ISO 31000 „Risk Management – Principles and guidelines“) hält die risikogesteuerte Bewertung in den Betrieben Einzug durch die Hintertür. So wird z. B. auf Basis des im Mai 2014 erschienen Draft International Standard (DIS), dem ISO/DIS 9001:2014–07 „Qualitätsmanagementsysteme-Anforderungen“, der prozessorientierte Ansatz innerhalb der Basisnorm des Qualitätsmanagements natürlich beibehalten, aber es wird „risikobasiertes Denken“ gefordert. Betriebe müssen zukünftig alle Risiken ermitteln, die das Erreichen von Produkt- und Prozesszielen beeinflussen können. Sie müssen Maßnahmen planen, um diesen Risiken entgegenzutreten und die Wirksamkeit bewerten. Dazu zählen auch die Risiken im Bereich von Sicherheit und Gesundheit. Die Kenntnis der aktuellen Anforderungen, die es zu beurteilen und erfüllen gilt, ist hierbei eine Grundvoraussetzung. Dieser risikobasierte Denkansatz wird auch der anstehenden VDI-Richtlinie 4055 „Betriebssicherheitsmanagement“ zu Grunde liegen.

Die zukünftige risikoadäquate Tarifierung der Betriebe durch Versicherungen und Banken wird diese Entwicklung verstärken. Basel II (III) und seine Bedeutung für die Betriebe – und somit auch für die Betriebe des Gesundheitswesens – sollten wir alle kennen. Jeder Betrieb, der sich Geschäftskapital beschaffen möchte, muss sich einem „von außen“ oktroyierten Rating stellen. Dabei fließen Sicherheit und Gesundheit in das Ratingurteil ein, auch wenn ihr konkreter Einfluss auf die Kreditzinsen kaum exakt in Prozentpunkten auszudrücken ist.

Einen ähnlichen Prozess wie bei den Banken wird es auch bei den Versicherungen geben: Solvency II wird zukünftig ein Thema auch für Sicherheit und Gesundheit.

Der Trend geht immer stärker zur risikoadäquaten Gestaltung und Tarifierung von Versicherungs- und Bankprodukten. Die genauere Analyse und stärkere Berücksichtigung der individuellen Risikosituation des Kunden rücken somit in den Mittelpunkt. Dabei können Sicherheit und Gesundheit als Bestandteile des Risikomanagements erneut eine wichtige Rolle einnehmen.

Viele werden jetzt sicherlich an Johann Wolfgang von Goethe denken: „Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten“. Andere werden sich auch fragen, wann der Betrieb dann da noch Geld verdienen soll.

Aber keine Angst: Die Internationale Arbeitsorganisation hat eine Rangliste der Wettbewerbsfähigkeit (auf der Grundlage der Ranglisten des Institute for Management Development in Lausanne „IMD business school” Schweiz) in Kombination mit den Ranglisten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erstellt. Es wurde deutlich, dass Länder, die in Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit investieren, auch ein besseres Ranking in der Wettbewerbsfähigkeit erreichen. Dies liefert zumindest einen guten Hinweis, dass Volkswirtschaften mit geringeren Standards für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nicht wettbewerbsfähiger sind und dass Investitionen in Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nicht auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit gehen.

Silvester Siegmann

Aktuelle Ausgabe

Partnermagazine

Akademie

Partner