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Gesetz zur Modernisierung der Unfallversicherung zügig umsetzen

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen das Vorhaben, die von der Selbstverwaltung eingeleitete Organisationsreform in der Unfallversicherung gesetzlich zu unterstützen. „Die Reform der Organisation trägt dazu bei, dass es auch zukünftig stabile und nachhaltige Strukturen in einem Sozialversicherungszweig gibt, der 70 Millionen Menschen in Deutschland gegen Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert“, kommentiert Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zahl der Träger zu verringern und ein neues System einzurichten, um die Altlasten der Berufsgenossenschaften zu verteilen. Laut Entwurf wird die DGUV zudem ihre Funktion als Spitzenorganisation in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins fortführen können.

Laut Gesetzentwurf soll die Zahl der Berufsgenossenschaften auf neun sinken. Die Zahl der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand auf einen Träger pro Bundesland und einen auf Bundesebene. „Wir sind auf einem guten Weg“, so Breuer. Allein für das kommende Jahr hätten Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung vier Fusionen beschlossen, die insgesamt zehn Träger betreffen.

Ein Teil der Fusionen bei den Berufsgenossenschaften hänge auch von der neuen Lastenverteilung ab. Breuer: „Manche Branchen leiden aufgrund des Strukturwandels unter besonders hohen Altlasten. Diese können bei Fusionen ein Hindernis sein.“ Die neue Lastenverteilung löse dieses Problem, indem sie durch den Strukturwandel bedingte Altlasten solidarisch verteile. „Das kann nur per Gesetz geschehen.“

Nach derzeitigem Stand der Dinge soll das Reformgesetz noch im Dezember im Kabinett beschlossen werden. Es könnte dann in 2008 von Bundestag und Bundesrat beraten werden und zum Jahresende in Kraft treten.

Fusionen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in 2008

Am 1. Januar 2008 reduziert sich die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von derzeit 25 auf 23. Die Großhandels- und Lagerei-BG (GroLa BG) fusioniert am 1. Januar mit der BG für den Einzelhandel (BGE) zur neuen Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW). Die BG der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) und die Textil- und Bekleidungs-BG (TBBG) schließen sich am 1. Januar zur Berufsgenossenschaft Elektro Textil Feinmechanik zusammen.

Die vier Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen (Landesunfallkasse NRW, Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe, Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Feuerwehrunfallkasse NRW) werden zum 1. Januar 2008 zu einer Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (NRW) fusionieren.

Die Landesunfallkasse Hamburg fusioniert mit der Unfallkasse Schleswig-Holstein am 1. Januar 2008 zur Unfallkasse Nord.

IGA-Barometer: Betriebliche Gesundheitsförderung steigert Produktivität von Kranken und Gesunden

Arbeitgeber sollten sich mit einem niedrigen Krankenstand nicht zufrieden geben. Darauf deuten Ergebnisse des IGA-Barometers 2007 hin, einer repräsentativen Telefonbefragung der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) unter 2.000 Beschäftigten. Danach machen Fehlzeiten nur einen Teil der krankheitsbedingten Produktivitätsverluste aus. Denn viele Arbeitnehmer gehen auch dann zur Arbeit, wenn sie krank sind, sehen sich aber in ihrer Leistung eingeschränkt. Ein niedriger Krankenstand könne Unternehmen daher in falscher Sicherheit wiegen, so Präventionsexperten der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung. Sie empfehlen, die Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung auch bei geringen Fehlzeiten auszubauen, da deren Wirksamkeit nachgewiesen und die Akzeptanz bei Mitarbeitern – ein weiteres Ergebnis des IGA-Barometers – sehr hoch sei.

Nach eigener Aussage hatten 27 Prozent der von der IGA Befragten zum Zeitpunkt des Interviews gesundheitliche Probleme. Jedoch gaben nur rund vier Prozent der Befragten an, in der jüngeren Vergangenheit deswegen bei der Arbeit gefehlt zu haben. Rund 16 Prozent der Befragten antworteten, dass sie trotz einer bestehenden Erkrankung zur Arbeit gehen, dort aber weniger leisten, als wenn sie gesund wären. Das ist rund jeder sechste Befragte. Nicht erhoben wurde, ob diese Einschränkungen dauerhafter oder vorübergehender Natur sind.

Pauschale Präventionsempfehlungen lassen sich nach Ansicht von Fachleuten aus diesen Erkenntnissen nicht ableiten. Während es bei Infektionskrankheiten wie Grippe am besten sei, zu Hause zu bleiben, sei dieser Rat bei vielen psychischen Erkrankungen und Rückenleiden nicht grundsätzlich richtig. Denn hier bestehen bessere Heilungschancen, wenn kranke Mitarbeiter mit fachlicher Begleitung wieder an die Arbeit herangeführt werden. Betriebliche Gesundheitsförderung und ein betrieblicher Gesundheitsschutz, der auf Früherkennung von Erkrankungen ausgerichtet ist, seien der beste Weg, um krankheitsbedingten Produktivitätsverlusten vorzubeugen.

Hohe Akzeptanz für betriebliche Gesundheitsförderung
Zwar bieten immer mehr Unternehmen ihren Beschäftigten Gesundheitsmaßnahmen wie Rückenschulen oder Programme zur Raucherentwöhnung an. In einem Drittel aller Großunternehmen und zwei Dritteln aller Kleinbetriebe spielt betriebliche Gesundheitsförderung laut IGA-Barometer jedoch keine Rolle. Fast die Hälfte der Befragten findet, ihr Unternehmen kümmere sich nicht um ihre Gesundheit.

Nach Ansicht von Experten gibt es in der Prävention am Arbeitsplatz noch ungenutzte Potenziale – gerade für Kleinunternehmen. Denn hier geben besonders viele Beschäftigte an, Gesundheitsangebote auch zu nutzen. Gleichzeitig beeinflussen solche Angebote auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter. So äußern Angestellte von Unternehmen mit betrieblicher Gesundheitsförderung wesentlich häufiger, dass sie bei ihrem Arbeitgeber bleiben wollen, als Angestellte aus Betrieben ohne Gesundheitsförderung.

Das IGA-Barometer liefert auch Hinweise, welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bei Arbeitnehmern besonders gefragt sind: Als Angebote, die sie gern in Anspruch nehmen würden, aber derzeit (offensichtlich immer noch häufig) vermissen, geben die meisten Befragten eine Rückenschule an, gefolgt von Betriebssport und Kursen zur Stressbewältigung.

Hintergrund: In der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) kooperieren gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. Ziel ist, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. Die Kooperation wird getragen vom BKK Bundesverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem AOK-Bundesverband und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband. Mehr Informationen unter

www.iga-info.de.

Neues Berufsbild: Disability Manager

In Deutschland sind nur 45 Prozent der über 55-Jährigen noch in Lohn und Brot. Das muss sich ändern, weil durch den demographischen Wandel der berufliche Nachwuchs ausbleibt. Damit ältere Arbeitnehmer im Beruf bleiben und bis 67 arbeiten können, müssen Arbeitgeber handeln. Aus diesem Bedürfnis heraus entsteht zurzeit ein ganz neues Berufsfeld: Disability Management.

„Früher war der Weg vorgezeichnet, wenn ein Beschäftigter, der über 50 war, gesundheitliche Probleme bekam: längerer Arbeitsausfall, Jobverlust, Frührente“, weiß Dr. Friedrich Mehrhoff von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Das können wir uns jedoch nicht mehr leisten. Seit 2004 sind Arbeitgeber deshalb gesetzlich verpflichtet, für ein betriebliches Eingliederungsmanagement zu sorgen, mit dem Beschäftigte, die häufig oder über längere Zeit erkrankt sind, wieder zurück ins Arbeitsleben geholt werden können.“ Ziel des Eingliederungsmanagements: zu ermöglichen, dass ältere und von Krankheit bedrohte Arbeitnehmer möglichst bis zum Rentenalter im Beruf bleiben können.

Disability Manager: Spezialisten für Früherkennung, Prävention und Rehabilitation
Der Gesetzgeber hat allerdings nicht festgelegt, wie Arbeitgeber das Eingliederungsmanagement organisieren sollen. Die DGUV hat daher die Initiative ergriffen und das international anerkannte und standardisierte „Disability Management“ in Deutschland eingeführt. Sie bildet zusammen mit anderen Bildungspartnern Disability Manager aus und verleiht geprüften Managern die Zulassung. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite www.disability-manager.de. „Disability Manager fungieren als Bindeglied zwischen allen Beteiligten“, so Mehrhoff. „Sie organisieren die Zusammenarbeit zwischen den erkrankten Arbeitnehmern, den Arbeitgebern, der Personalvertretung, Sozialversicherungen und behördlichen Stellen, Ärzten, Reha-Einrichtungen und anderen.“

Inzwischen gibt es etwa 500 Disability Manager in Deutschland. Petra Zink zum Beispiel. Für die Ford-Werke GmbH hat die Ingenieurin ein System aufgebaut, um gesundheitliche Probleme von Mitarbeitern früh zu erkennen und diese mit entsprechenden Maßnahmen einzugliedern. „Es geht darum zu bestimmen, wie wir bei gesundheitlichen Problemen die Anforderungen am Arbeitsplatz und die Fähigkeiten des Mitarbeiters so aufeinander abstimmen können, dass seine Leistungsfähigkeit erhalten bleibt.“ Zu diesem Zweck binden die einzelnen Fallmanager bei Ford in regelmäßig stattfindenden Teamsitzungen unterschiedliche Fachleute ein – zum Beispiel den Vorgesetzten, Arbeitsmediziner und den Betriebsrat.

Noch ist es schwer, die Vorteile von Disability Management auch in Zahlen zu belegen. Angaben des Bundesarbeitsministeriums zufolge kostet ein Ausfalltag einen Betrieb im Schnitt 400 Euro – wer Ausfallzeiten senkt, spart also Geld. „Zukünftig werden Unternehmen, die ein Eingliederungsmanagement nachweisen können, außerdem davon profitieren, dass sie von Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern eine Prämie oder einen Bonus erhalten können“, ergänzt Zink.

Deutschland hat Nachholbedarf bei der Beschäftigung Älterer
Nicht ohne Grund. Auf volkswirtschaftlicher Ebene bietet Disability Management ein noch viel größeres Potenzial: Die Zahl der erwerbsgeminderten Personen in Deutschland liegt bei fast zwei Millionen Menschen – rund 2,5 Prozent der Bevölkerung. Sie verursachen im Vergleich zu Arbeitnehmern, die im Erwerbsleben geblieben sind, Mehrkosten in Höhe von zehn Milliarden Euro pro Jahr an Krankenbehandlung sowie Rentenzahlungen in einer Größenordnung von über 20 Milliarden Euro. Da sich die Zahl der Erwerbspersonen bis 2040 um rund ein Viertel reduzieren wird, altert die Erwerbsbevölkerung spürbar. „Wir werden in Deutschland daher mehr ältere Menschen beschäftigen müssen“, sagt Mehrhoff. Im europäischen Vergleich bestehe hier echter Nachholbedarf: In Schweden zum Beispiel arbeiteten 70 Prozent der über 55-Jährigen. „Die Gesundheit der eigenen Belegschaft lange zu erhalten, ist vor diesem Hintergrund enorm wichtig. Ohne Disability Management sehen wir sonst tatsächlich bald alt aus.“

Weitere Informationen: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Ihre Mitglieder versichern über 70 Millionen Menschen gegen die Folgen von Arbeits-, Wege- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten. Als Unfallversicherungsträger verfügen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über umfassende Kompetenzen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten.

Weitere Informationen zum Thema:

www.disability-manager.de

Falsches Cremen kann schaden Besonders Frauen zwischen 20 und 50 von „Stewardessenkrankheit“ betroffen

Auch bei der Hautpflege gilt nicht unbedingt der Grundsatz „viel hilft viel“. Im Gegenteil: Die übermäßige Anwendung verschiedener Hautcremes kann bei Menschen mit empfindlicher Haut zu bleibenden Schäden führen. Darauf weisen die Experten der Präventionskampagne Haut von gesetzlicher Kranken- und Unfallversicherung hin.

Insbesondere dann, wenn nicht die zum Hauttyp passende Gesichtscreme verwendet wird, kann die häufig mit Konservierungs- und Duftstoffen versetzte Pflege zu hartnäckigen Pusteln und Rötungen vor allem um den Mund, aber auch im gesamten Gesichtsbereich führen. Unmittelbar um die Lippen bleibt meist ein schmaler Rand. Die Haut ist etwas geschwollen und gerötet, und sie brennt.

Die Patientinnen: Frauen in repräsentativen Berufen
Von Dermatologen wird die Erkrankung als „periorale Dermatitis“ bezeichnet. Im Volksmund ist sie allerdings unter dem Namen „Stewardessenkrankheit“ bekannt, da in erster Linie junge Frauen in repräsentativen Berufen betroffen sind. Die Patientinnen sind zwischen 20 und 50 Jahren alt und haben ein gepflegtes Auftreten. Das betrifft Flugbegleiterinnen, aber auch Verkäuferinnen, Messehostessen oder Servicepersonal. Die Erkrankung ist keinesfalls ausschließlich an einen Beruf geknüpft. Wer in seiner Freizeit großen Wert darauf legt, seine Haut regelmäßig mit verschiedenen Cremes und Kosmetika zu behandeln, ist ebenso häufig betroffen.

Ursachen und Behandlungs-Tipps
„Die periorale Dermatitis hat wahrscheinlich ihre Ursache darin, dass die normale Mikroflora der Haut – man könnte von „Haustierbakterien“ sprechen – gestört wird und sich dort krankmachende Mikroorganismen vermehren können“, so die Osnabrücker Dermatologen Prof. Nana Schürer und Prof. Swen Malte John. Durch die falsche Hautpflege entstehe ein Ungleichgewicht zwischen dem Stoffwechsel der Haut und dem der „Haustierbakterien“. Die Haut werde häufig bereits wieder belastbar, wenn dieses Gleichgewicht wieder hergestellt werde. Die Empfehlung der Haut-Experten lautet daher: Eine gute Beratung bezüglich der Hautpflege ist wichtig!

Außerdem sollte bei den Produkten auf den pH-Wert geachtet werden: Die Oberfläche der Haut hat einen pH-Wert von etwa 5 (leicht sauer), dementsprechend sollte das Pflegeprodukt ausgewählt werden. Besonders wichtig: Schon bei den ersten Anzeichen einer Hautreaktion sollten die jeweiligen Cremes abgesetzt und durch pH-optimierte Cremes ersetzt werden, die möglichst keine reizenden Stoffe enthalten.

Ist die Hauterkrankung weiter fortgeschritten, eignen sich zur Therapie bestimmte antimikrobiell wirkende Hautcremes (zum Beispiel die Wirkstoffe Erythromycin oder Metronidazol). „Kortison“ sei zur Behandlung hingegen ungeeignet, so John. Hiermit werde die Erkrankung nur kurzfristig zurückgedrängt, um sich anschließend erst recht zu verschlimmern, da der Wirkstoff das gestörte Gleichgewicht der Gesichtshaut nicht wieder herstellen kann.

Hintergrund:
Die Präventionskampagne Haut ist eine gemeinsame Aktion von gesetzlicher Kranken- und Unfallversicherung. Insgesamt werben rund 120 Krankenkassen und Unfallversicherungsträger unter dem Motto „Deine Haut. Die wichtigsten 2m2 Deines Lebens.“ dafür, das größte Organ des Menschen zu schützen. Nicht nur am Arbeitsplatz, auch bei Freizeit und Sport. Das erklärte Ziel der Kampagne lautet: „Gesunde Haut, weniger Hauterkrankungen!“

Gleichgewicht und Reibkräfte: Zur Physik des Ausgleitens Rutschhemmung von Bodenbelägen

Stürze in Eingangsbereichen sind ein Unfallschwerpunkt, der sowohl aus bautechnischer Sicht wie auch für Versicherer von Bedeutung ist. Dabei führt eingetragene Feuchtigkeit trotz normgerechter und vorschriftsmäßig verlegter Bodenbeläge häufig zum Gleichgewichtsverlust beim Gehen. Als kaum wahrnehmbarer Film verringert sie die Reibkräfte zwischen Schuhsohle und Bodenbelag.

Eine jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorgelegte Forschungsarbeit unterzog zunächst die über 70 weltweit angewandten Verfahren zur Messung der Rutschhemmung einer Beurteilung. Dabei wurden Pendelgleiter, Abrollgleiter und ein Gleitreibungsmessgerät für die Laborversuche ausgewählt. Zusätzlich zu diesen Messungen wurde die Oberflächenbeschaffenheit von insgesamt 27 verschiedenen Bodenbelägen aus fünf Produktgruppen mit Licht- und Rasterelektromikroskopischen Analysen sowie einer mechanischen 3-D-Abtastung unterzogen. Die Ergebnisse dienten als Grundlage für die Entwicklung neuer Messtechniken. Bislang fehlt eine mobil einsetzbare Methode, um Bodenbeläge mit zerstörungsfreier Messtechnik zu überprüfen. Zudem wurde die Wirksamkeit verschiedener Verfahren getestet, um die Oberflächencharakteristik der geprüften Bodenbeläge chemisch und physikalisch zu modifizieren und ihre rutschhemmenden Eigenschaften insbesondere bei feuchten und nassen Böden zu verbessern. Dazu wurden Fliesen, Feinsteinzeug und Betonwerkstein im Ursprungszustand sowie nach der Behandlung mit ätzenden Chemikalien und Laserstrahlung untersucht. Der ebenfalls untersuchte Granit wurde einer Lasermaterialbehandlung unterzogen, während das Betonsteinmaterial zusätzlich eine Nanokompositbeschichtung erhielt. Neben diesen mineralischen Bodenbelägen wurde auch Melaminharz-Laminat auf HDF getestet.

Für eine adäquate und in der Praxis brauchbare Beschreibung eines rutschfesten Untergrundes ist die einfache Messung der Tiefenrauheit nur begrenzt anwendbar. Vielmehr ist für die Messung bei der Produktion von Fliesen und anderen Bodenbelägen ein komplexes Muster von Kennzahlen betreffend Rauhigkeit, Profilbeschaffenheit und Adhäsionsverhalten anzustreben. In der Praxis – so zeigen die Untersuchungen – ist aber beispielsweise eine Kombination von Rutschhemmung mit guten Reinigungseigenschaften schwierig zu erzielen. Ätzen oder Schleifen verbessert zwar die Sicherheit, nimmt dem Boden aber den Glanz und lässt ihn leichter verschmutzen. Reinigungs- und Konservierungsarbeiten können im Übrigen alle Bemühungen um bessere Rutschhemmung zunichte machen, wenn Wachse oder ähnliche Materialien wie eine Beschichtung wirken. Ebenso erweist sich auch eine größere Rautiefe nur in Verbindung mit anderen Oberflächenmerkmalen nützlich: Bei laserstrukturiertem Feinsteinzeug zum Beispiel befinden sich noch 80 Prozent der Oberfläche im Urzustand – die Schuhsohle gleitet über die wenigen, wenn auch tiefen Löcher hinweg. Dagegen wirken sich spitze Profilerhebungen in jedem Fall günstig aus, wie sie beispielsweise durch die chemische Behandlung von Beton erreicht werden können.

Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Fb 1090 „Oberflächencharakteristik von Bodenbelägen und deren Rutschhemmung“; A. Schnell, L. Goretzki, W. P. Weinhold; 92 S.; ISBN 3–86509–649–4; EUR 12,50. Zu beziehen beim Wirtschaftsverlag NW, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven, Tel.: 0471/945 44 61, Fax 0471/945 44 88.

Europäische Kommission erteilt Marktzulassung für Cyanokit® zur Behandlung von Zyanidvergiftungen

Cyanokit® ist das erste Zyanid-Gegenmittel, das in Europa über das zentralisierte Verfahren zugelassen wurde. Cyanokit® ist das einzige Zyanid-Gegenmittel, das in der Europäischen Union, den USA und Japan zugelassen ist.

Der einzigartige Wirkmechanismus von Cyanokit® beruht auf seiner Fähigkeit, Zyanid-Ionen fest zu binden. Es kann im Krankenhaus oder bei einem Notfall vor Ort eingesetzt werden. Cyanokit® soll gemeinsam mit einer geeigneten Dekontamination oder anderen unterstützenden Massnahmen angewendet werden. Zyanidvergiftungen werden hauptsächlich durch das Einatmen von Rauch bei Bränden in geschlossenen Räumen verursacht. Weitere Ursachen können die versehentliche oder absichtliche Einnahme, das Einatmen, ein Hautkontakt bei Industrieunfällen oder terroristische Anschläge mit Zyanid sein.

Die Zulassung von Cyanokit® in Europa ist ein wichtiger Meilenstein für das in der Notfallmedizin arbeitende Fachpersonal“, sagte Roberto Gradnik, Leiter Commercial Europe bei Merck Serono. „Ihnen steht nun ein sicheres und wirksames Produkt zur Verfügung, mit dem Zyanidvergiftungen unmittelbar behandelt werden können, entweder vor Ort bei Bränden, Unfällen oder anderen Notfällen oder aber im Krankenhaus. Wir gehen davon aus, dass die europaweite Verfügbarkeit von Cyanokit® Auswirkungen auf die Überlebensrate und die Vorbeugung irreversibler neurologischer Schädigungen bei Zyanidvergiftungen haben wird.“

Die europäische Marktzulassung von Cyanokit® basiert auf Daten zur Sicherheit, die bei gesunden Erwachsenen gewonnen wurden, sowie Daten zur Wirksamkeit, die bei Erwachsenen und Kindern erhoben wurden. Dazu gehören unter anderem Daten aus drei Studien bei Personen, die bei Bränden Rauchgas eingeatmet hatten. Aus ethischen Erwägungen wurden keine kontrollierten Studien zur Wirksamkeit beim Menschen durchgeführt.

Vier unkontrollierte klinische Studien wurden bei Opfern erwiesener oder vermuteter Zyanidvergiftung durchgeführt. An diesen Studien zur Untersuchung der Wirksamkeit von Cyanokit® als Gegenmittel waren insgesamt 245 Patienten beteiligt. Von den 213 Patienten, bei denen der Ausgang bekannt war, lag die Überlebensrate bei 58 %. Von den 89 verstorbenen Patienten waren 63 zunächst mit Herzstillstand aufgefunden worden, was nahe legt, dass viele dieser Patienten höchstwahrscheinlich vor der Verabreichung von Cyanokit® irreparable Hirnschäden erlitten hatten. Von den 144 Patienten, die keinen Herzstillstand erlitten hatten und bei denen der Ausgang bekannt ist, überlebten 118 (82 %). Darüber hinaus überlebten von 34 Patienten, bei denen die Zyanidkonzentration über dem tödlichem Grenzwert (³100 mmol/l) lagen, 21 (62 %) nach Behandlung mit Cyanokit®. In Fällen, in denen neurologische Untersuchungen während des Beobachtungszeitraums möglich waren (96 der 171 Patienten, bei denen vor der Verabreichung von Cyanokit® neurologische Symptome feststellbar waren), zeigten sich bei 51 Patienten (53 %), die Cyanokit® erhielten, Verbesserungen oder eine vollständige Heilung.

Die am häufigsten auftretenden Nebenwirkungen, die mit Cyanokit® in Verbindung gebracht werden, sind eine Rotfärbung der Haut, der Schleimhäute und des Urins, die aber alle wieder verschwinden.

Klinische Daten belegen, dass Cyanokit® bei der Behandlung von Zyanidvergiftungen sehr wirksam ist, sogar bei Patienten, deren Körper Zyanidwerte aufweisen, die als äußerst toxisch einzustufen sind“, sagte Dr. Frédéric Baud, Professor für Notfallmedizin am Lariboisière-Krankenhaus der Universität VII von Paris.

Das günstige Sicherheitsprofil von Cyanokit® ist in einer Notfallsituation, die eine rasche, lebensrettende Behandlung erfordert, von grosser Bedeutung“, fügte Dr. Jean-Luc Fortin, ehemaliger medizinischer Leiter der Pariser Berufsfeuerwehr, hinzu.

Cyanokit® erhielt im Dezember 2006 die Zulassung der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA und im September 2007 die der japanischen Gesundheitsbehörde.

Der Wirkstoff in Cyanokit®, Hydroxocobalamin, ist eine Vorstufe von Vitamin B12. Hydroxocobalamin wirkt durch direkte Bindung an die Zyanid-Ionen. Dabei entsteht Cyanocobalamin, eine natürliche Form von Vitamin B12, die über den Urin ausgeschieden wird.

Vorteile dieses Ansatzes liegen darin, dass kein Methämoglobin gebildet wird und die Fähigkeit zum Sauerstofftransport im Blut des Opfers nicht vermindert wird. Aus diesem Grund ist Cyanokit® für den Einsatz bei Patienten geeignet, die Rauchgas eingeatmet haben. Zu den bei klinischen Studien am häufigsten beobachteten vorübergehend feststellbaren Nebenwirkungen gehören: rötliche Verfärbung von Haut, Schleimhäuten und Urin, erhöhter Blutdruck, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, eine verringerte Anzahl weisser Blutkörperchen sowie Reaktionen an der Einstichstelle. Auch allergische Reaktionen wurden beobachtet. Der Einsatz könnte einige klinische Laborwerte beeinflussen.

Die Anfangsdosis für Cyanokit® bei Erwachsenen liegt bei 5 g, die als intravenöse Infusion zu verabreichen ist. In Abhängigkeit von der Schwere der Vergiftung und der klinischen Reaktion kann eine zweite Dosis von 5 g bis zu einer Gesamtdosis von 10 g verabreicht werden.

Gesetzliche Unfallversicherung: Niedrigere Lärmgrenzwerte für Berufsmusiker BGIA bietet Orchestermusikern Hilfe zur Umsetzung der Lärmverordnung

Ab 15. Februar 2008 gelten auch für Musiker niedrigere Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz. Dann endet die in der Lärmverordnung vorgesehene zweijährige Ausnahmeregelung für diese Berufsgruppe. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Die Verordnung sieht vor, dass die tägliche Schallbelastung den Grenzwert von 85 Dezibel A (85 dB(A)) nicht überschreiten darf. Keine einfach zu erfüllende Forderung, wenn man bedenkt, dass der Dauerschallpegel in einem Symphonieorchester für alle Musiker höher liegt, bei bis zu 90 dB(A) und mehr. Hilfe bieten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und ihr Institut für Arbeitsschutz BGIA.

Musik ist heilsam für die Seele, aber oft ungesund für die Ohren. So erreicht die mittlere tägliche Schallbelastung eines Posaunisten in etwa den Lärmpegel, den eine Holzfräsmaschine bei ununterbrochenem Betrieb am Ohr des Benutzers erzeugen würde; die Belastung am Ohr des Geigers entspricht immerhin noch dem Geräuschpegel einer permanent betriebenen Heckenschere. Mit hörbaren Folgen: „Im Schnitt erkrankt innerhalb von zehn Jahren einer von 100 Orchestermusikern an einer berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit“, berichtet Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im BGIA.

Abhilfe ist nötig und möglich. Liedtke: „Im ersten Schritt muss versucht werden, den Lärm nah an der Quelle zu verringern. Dies erreicht man beispielsweise durch bauliche Maßnahmen, die den Orchestergraben vor die Bühne verlegen. Oder man gestaltet das Umfeld der Musiker schalldämpfend; das geht allerdings oft zu Lasten des akustischen Eindrucks im Publikum.“ Auch organisatorische Ansätze helfen, zum Beispiel indem die Orchesterbesetzung bei Aufführungen wechselt oder das Probenensemble auf die jeweils erforderlichen Instrumente begrenzt wird. Ist das nicht möglich oder ausreichend, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Hierzu zählen insbesondere durchsichtige Schallschutzschirme zwischen den Instrumentengruppen eines Orchesters.

Letztes, aber oft notwendiges Mittel ist schließlich ein persönlicher Gehörschutz. Hier erleichtert das BGIA die Auswahl mit einem einfachen Programm, das im Internet unter http://www.dguv.de/bgia/de/pra/softwa/musiker/index.html kostenlos zur Verfügung steht. Es ist auf die besonderen Bedürfnisse von Orchestermusikern zugeschnitten. Mit wenigen Mausklicks erhält der Musiker Informationen darüber, welcher Gehörschutz für sein Instrument und Tätigkeitsprofil geeignet ist. Auf Wunsch bietet das Programm zwei verschiedene Gehörschutztypen an, zum Beispiel Bügelstöpsel für die Probe und eine Otoplastik für die Aufführung. Gleichzeitig erhält der Nutzer Angaben zur wöchentlichen Schallbelastung mit und ohne Gehörschutz.

„Ein gesundes Gehör ist das Kapital jedes Berufsmusikers“, weiß Arbeitsschützer Liedtke. „Die Unfallversicherungsträger helfen, dieses Kapital zu erhalten.“

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