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Gewalt am Arbeitsplatz

Gewalt am Arbeitsplatz

Silvester Siegmann

Schaut man in die Kriminalitätsstatistik 2016 so muss man feststellen, dass Gewaltdelikte deutlich zugenommen haben. Überdurchschnittliche Zuwächse gab es bei Mord und Totschlag: Es wurde ein Plus von 14,3 Prozent registriert, bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung lag der Anstieg bei 12,8 Prozent. Alarmierend auch, dass Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte „massiv“ zugenommen haben. Mag man bei diesen Zahlen im ersten Moment noch denken „schlimm, wie unsere Gesellschaft verroht, aber das ist ein gesellschaftliches Problem und keines am Arbeitsplatz“, so irrt man. Nach aktuellen Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Arbeitsunfallbericht 2016 erlitten 10.432 Beschäftigte einen meldepflichtigen Arbeitsunfall während einer betrieblichen Tätigkeit durch die Einwirkung von physischer oder psychischer Gewalt. Insgesamt liegt der Anteil der Gewaltunfälle durch Personen an allen meldepflichtigen Arbeitsunfällen „nur“ bei 1,4 Prozent. Das ist aber zugleich eine Zunahme um rund 22 Prozent in den vergangenen fünf Jahren. Gut 31 Prozent (3.252) aller Übergriffe auf Beschäftigte ereigneten sich 2016 in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Dabei darf man auch nicht vergessen, dass in die Unfallstatistik nur Fälle eingehen, die mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit verursachen. Die Zahl der Betroffenen von nicht meldepflichtigen Gewaltereignissen ist wesentlich höher. Das ist sicherlich ausreichend, um es für den Arbeitsschutz zum Thema zu machen. Sicherlich ist der Anstieg der Gewalt eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung, die aber eben auch auf den Arbeitsplatz „durchschlägt“ und das im wahrsten Sinne des Wortes.

Aber wie können Gefährdungen durch gewalttätige Personen und Belastungen durch Aggression und Beschimpfung minimiert werden? Auch darauf muss man Antworten finden und das Thema in einer Gefährdungsbeurteilung angehen. Fragen wie „Gibt es öfter gefährliche Alleinarbeit?“, „Wie können Personen-Notsignal-Anlagen eingerichtet werden?“ oder „Ist für Erstbetreuung und die Nachsorge gesorgt?“ wollen dort beantwortet werden.

Es wäre vermessen in einem Editorial Lösungen für dieses komplexe Thema anbieten zu wollen. Aber es soll zum Nachdenken anregen und vielleicht setzen Sie dann dieses Thema bei der nächsten ASA-Sitzung auf die Tagesordnung.

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