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Montgomery: „Wir lernen aus Fehlern“

„Fehler passieren, auch in der Medizin. Wir kehren diese Fehler aber nicht unter den Tisch, sondern wir lernen aus ihnen und wir setzen uns dafür ein, dass den betroffenen Patienten schnellstmöglich geholfen wird. Man muss die Zahl der festgestellten schwerwiegenden Behandlungsfehler aber im Verhältnis zur Gesamtzahl der rund 18 Millionen Behandlungsfälle in den Krankenhäusern und mehr als 540 Millionen allein im vertragsärztlichen Bereich sehen. Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel, und dennoch müssen wir sehen, dass sich die Zahl dieser Behandlungsfehler im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Behandlungsfälle im Promillebereich bewegt. Zu beachten ist auch, dass der Verdacht auf einen Behandlungsfehler noch kein Behandlungsfehler ist. Wirklich schlimm ist es, wenn der Behandlungsfehler mit Pfusch gleichgesetzt wird. Pfusch ist vorsätzlich, aber Ärzte schädigen Patienten nicht vorsätzlich. Wir wollen auch nicht vertuschen, ganz im Gegenteil. Wir setzen uns für Transparenz ein.

Ob es der AOK allerdings wirklich um die Sache geht, darf bezweifelt werden. Vielmehr handelt es sich wohl um das durchsichtige politische Manöver, das Thema mit Negativschlagzeilen zu besetzen. Statt der üblichen Vorwurfspolitik hätten wir gerne von den AOK-Verantwortlichen gehört, was ihr Bundesverband ernsthaft unternimmt, um die Probleme zu mildern. Die deutsche Ärzteschaft ist das Problem frühzeitig und offensiv angegangen. Auf vielen Ärztetagen haben wir uns intensiv mit der Patientensicherheit auseinandergesetzt.

Wir waren Initiatoren und sind Protagonisten dieses Themas. Es wäre deshalb sehr bedauerlich, wenn die AOK das Thema Patientensicherheit erneut missbraucht, um dem Thema „Pay for Performance“ eine kassenseitige Wendung zu geben.

Im Übrigen sei auf die gute und seit Jahren akzeptierte Arbeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern hingewiesen. Wie aus der Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer hervorgeht, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern im Jahr 2012 insgesamt 7.578 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet. Dabei lag in 2.280 Fällen ein Behandlungsfehler vor. In den Krankenhäusern sank die Zahl der nachgewiesenen Fehler bei Kniegelenkarthrose (65 Fälle) und Unterarmfrakturen (55 Fälle) leicht ab.“

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