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Montgomery: Online-Praxen sind kein Ersatz für direkten Patienten-Arzt-Kontakt

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente über Online-Praxen einen Riegel vorschiebt.“ So kommentierte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, die Entscheidung des Bundeskabinetts, das Arzneimittelgesetz entsprechend zu ändern. Demnach soll die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Verschreibung nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde. Der BÄK-Präsident wies darauf hin, dass es dem Arzt schon jetzt berufsrechtlich verboten ist, einen Patienten zu behandeln, ohne dass er persönlich und physisch in Kontakt mit ihm getreten ist. „Behandlungen und Diagnosen ausschließlich über das Telefon oder über das Internet reichen einfach nicht aus. Sie können zu Fehldiagnosen führen und Patienten gefährden. Dass nun eine gesetzliche Klarstellung erfolgen soll, sorgt für noch mehr Rechtssicherheit auf diesem Gebiet.“

In einer Handreichung für Ärzte hat die Bundesärztekammer Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung zusammengestellt. Darin weist sie unter anderem darauf hin, dass eine Beratung oder eine Behandlung nur dann zu einem bestimmten Anteil unter Einsatz von Print-und Kommunikationsmedien erfolgen kann, wenn in erforderlichem Maß der persönliche Kontakt zwischen Patient und Arzt sichergestellt ist.

Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Absatz 4 MBO-Ä (Fernbehandlung):

http://www.bundesaerztekammer.de/ fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Recht/2015–12–11_Hinweise _und_Erlaeuterungen_zur_ Fernbehandlung.pdf

Bundesärztekammer

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