Rubriken

Neue Informationsdienste der BAuA erschienen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet zu bestimmten Themen regelmäßig Zusammenstellungen der neu erfassten Literatur aus ihrer Literaturdatenbank BAuA-LITDOK an. Diese Informationsdienste können entgeltfrei von der BAuA-Homepage www.baua.de im Bereich Bibliothek herunter geladen werden. Ab sofort stehen die Ausgaben 1/2007 im Netz.

Die zweimal jährlich erscheinenden Standard-Informationsdienste enthalten bibliografische Angaben und Kurzreferate. Sie befassen sich mit folgenden Themen: Arbeitsbedingte Erkrankungen, Arbeitsschutzrecht, Betrieblicher Gesundheitsschutz, Brand- und Explosionsschutz, Elektrosicherheit, Ergonomie, Gefahrstoffe, Lärm / Schwingungen, Menschengerechte Anwendung neuer Technologien, Sicherheitstechnik, Sozialer Arbeitsschutz / Arbeitszeit sowie Transport und Verkehr.

Darüber hinaus informiert die Bibliothek der BAuA an gleicher Stelle mit Sonderinformationsdiensten über die aktuellen Themen Altersgerechte Arbeit, Büroarbeit, Nanotechnologie / Ultrafeinstaub, Pflegepersonal sowie Psychische Arbeitsbelastungen.

Extrem erhöhtes Krebspotenzial von Rapsöl als Kraftstoff

Statt teureren Biodiesel aus Raps in den Tank zu füllen, verwenden immer mehr Großabnehmer das günstigere Ausgangsprodukt Rapsöl. Aber die Verbrennung dieses Naturproduktes schadet langfristig nicht nur dem Fahrzeug, sondern vor allem der Gesundheit. Untersuchungen von Dr. Jürgen Bünger, Arbeitsmediziner am BGFA, und seinen Kollegen der Universität Göttingen, der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft und der Hochschule Coburg zeigten bereits: Das Krebspotenzial der Abgase von Rapsöl als Kraftstoff ist gegenüber herkömmlichem Diesel um das Zehnfache erhöht. Jetzt fanden sie heraus, dass ein „weiterentwickeltes“, in der Stoffbeschaffenheit geändertes Rapsöl ein noch schlechteres Ergebnis erzielt. Im ersten Teil der Untersuchungen verglichen die Wissenschaftler um Dr. Jürgen Bünger, Arbeitsmediziner am Berufsgenossenschaftlichen Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin in Bochum, die Emissionen eines LkW-Dieselmotors beim Betrieb von Mineralöldiesel, Biodiesel und Rapsöl auf ihre erbsubstanzschädigende Wirkung hin. Diese ist indirekt auch ein Maß für das Krebspotenzial der Abgase. Während das Krebspotenzial bei der Verbrennung von Diesel und Biodiesel auf einem gleich niedrigen Niveau lag, war das von Rapsöl um das Zehnfache erhöht. Die Wissenschaftler vermuteten den Grund in der hohen Viskosität von Rapsöl.

In einem weiteren Versuch testeten sie ein weiterentwickeltes Rapsöl, das weniger zähflüssig ist. Das Ergebnis war überraschend: Das Krebspotenzial dieser Sorte lag sogar um das 30-fache über dem Niveau von Diesel und Biodiesel. „Ein völlig unerwarteter Effekt“, meint Dr. Jürgen Bünger, „ausschlaggebend scheint also nicht die Viskosität von Rapsöl zu sein“. Was nun für das erhöhte Krebspotenzial verantwortlich ist, erarbeiten die Wissenschaftler in einem weiteren Projekt. In diese Arbeit werden Ingenieure, Ärzte und Chemiker eingebunden, um die vermutlich sehr komplexen Zusammenhänge zu klären.

Fest steht: Durch die Verwendung von Rapsöl als Kraftstoff sind vor allem Arbeitnehmer wie Berufskraftfahrer gesundheitlich gefährdet, die täglich den Emissionen ausgesetzt sind. Generell sind aber auch Arbeitsplätze betroffen, an denen Dieselmotoren unter einer Überdachung, in Hallen oder unter Tage genutzt werden. Dort atmen die Beschäftigten die Abgase direkt ein.Die Untersuchungen zeigen: Auch Bioprodukte müssen auf ihre Gesundheitsrisiken untersucht werden.

Unfallversicherung für konsequenten Nichtraucherschutz „Gesundheitsschutz ist nicht teilbar“

Die gesetzliche Unfallversicherung spricht sich für einen konsequenten Schutz der Nichtraucher in allen Arbeitsbereichen aus. „Gesundheitsschutz ist nicht teilbar“, betont Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Der HVBG und der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) als Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung seien deshalb gegen unterschiedliche Regelungen für Restaurants und Gaststätten. „Die Gesundheit der Arbeitnehmer ist in beiden Bereichen gleich schützenswert.“ Beide Verbände appellieren außerdem an den Gesetzgeber, keine unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern zuzulassen. „Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer darf doch nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand arbeitet“, bekräftigt Prof. Hartmut Weber-Falkensammer, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK).

Mit der Arbeitsstättenverordnung habe die Bundesregierung vor zwei Jahren den ersten Schritt zu einem wirksamen Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz getan. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Bei der Umsetzung dieser Aufgabe beraten und unterstützen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Unternehmen. Leider mache die Arbeitsstättenverordnung noch eine wichtige Einschränkung, die insbesondere in Restaurants und Gaststätten greift.

Dass Passivrauchen die Gesundheit gefährdet, könne nicht mehr bestritten werden. Es geht dabei nach Meinung vieler Experten nicht nur um mögliche Krebs-, sondern auch um Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen. „Wir würden es deshalb sehr begrüßen, wenn diese Lücke beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten jetzt geschlossen wird“, unterstreichen die Verbandschefs.

Gesetzliche Unfallversicherung: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wollen gemeinsamen Spitzenverband schaffen

Weitere Fusionen und eine neue Lastenverteilung sollen Unfallversicherung langfristig finanziell stabil machen

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen haben beschlossen, zum 1. Juli 2007 einen gemeinsamen Spitzenverband für die gesetzliche Unfallversicherung zu schaffen. Der neue Verband soll aus der Fusion des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) hervorgehen und den Namen „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ tragen. Das teilten HVBG und BUK heute auf ihrer Pressekonferenz in Berlin mit. Der Zusammenschluss der Verbände ist Teil eines Konzepts, mit dem die Selbstverwaltung aus Arbeitgebern und Versicherten die Strukturen der Unfallversicherung an veränderte Rahmenbedingungen anpassen wollen. Dazu zählen auch weitere Fusionen unter Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie neue Mechanismen, um in der gewerblichen Unfallversicherung die Lasten zwischen den Branchen zu verteilen.

„Wir schaffen damit die Basis für eine moderne Unfallversicherung in Deutschland“, erklärten HVBG-Hauptgeschäftsführer Joachim Breuer und BUK-Geschäftsführer Hartmut Weber-Falkensammer. „Das Konzept berücksichtigt die zentrale Rolle der Prävention für die Unfallversicherung und unterscheidet sich damit eindeutig vom Eckpunktepapier, das Bund und Länder im Juni 2006 vorgelegt haben.“

Die Mitglieder des neuen Verbandes sichern rund 70 Millionen Menschen in Deutschland – Arbeitnehmer, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige – gegen die Folgen von Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfällen ab. Gleichzeitig werden rund 3,7 Millionen Unternehmen und Einrichtungen von der Haftung für eben diese Folgen freigestellt.

Zahl der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften soll weiter sinken

Die Zahl der Berufsgenossenschaften soll sich von derzeit noch 26 auf 9 im Jahr 2012 verringern. HVBG-Hauptgeschäftsführer Breuer: „Diese Struktur spiegelt eine reale und moderne Branchengliederung wider. Weitere Konzentrationen wären dagegen der Anfang vom Ende der branchenspezifischen Prävention. Sie lösen zudem nicht die Probleme, die der Strukturwandel mit sich bringt.“

Auch die Zahl der Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände soll weiter abnehmen. „Der Fusionsprozess bei unseren Mitgliedern hat schon frühzeitig eingesetzt; von ehedem 54 Unfallversicherungsträgern ist die Zahl auf derzeit 32 gesunken und wird noch weiter sinken. sagte BUK-Geschäftsführer Prof. Weber-Falkensammer. „Die Ortsnähe – ein großes Plus der gegenwärtigen Struktur – soll aber gewährleistet bleiben.“

Berufsgenossenschaften wollen Lasten neu verteilen

Die Berufsgenossenschaften schlagen weiterhin vor, die Belastungen zwischen den Branchen neu zu verteilen. Der Grund: Der Strukturwandel führt in den Branchen des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes dazu, dass eine abnehmende Zahl von Unternehmen die Belastung für Renten aus wirtschaftlich besseren Tagen tragen muss. „Gerecht ist ein neues System dann, wenn es Rentenlasten aus früheren Zeiten solidarisch verteilt“, so Breuer, „und zeitnah den Verursacher mit den Kosten aus neuen Unfällen und Erkrankungen belastet.“

Das Konzept der Selbstverwaltung sieht genau das vor: Jede Berufsgenossenschaft trägt zunächst nur Rentenlasten in einer Höhe, die der Zahl der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in ihrer Branche entspricht. „Die Philosophie ähnelt einem System mit Kapitaldeckung.“ Was über diese Belastung hinausgehe – die so genannte Überaltlast – trage dagegen die Solidargemeinschaft aller Berufsgenossenschaften. Stärker belastet würden zum Beispiel folglich Verwaltungs- und Gesundheitsbranche, entlastet die Produktionssektoren. Breuer: „Diese Lösung fördert die Prävention, denn wer viele Unfälle verursacht, spürt das sofort. Das neue System gibt der Solidarität einen festen Rahmen und ist zukunftsfest, da es auf Strukturveränderungen sofort reagiert.“ Eine zielgenaue Belastung trage zudem dazu bei, die Branchenvielfalt zu erhalten. „Davon profitiert der Standort Deutschland insgesamt.“

Staatliche Übernahmeversuche wie die im Eckpunktepapier vorgesehene Verkörperschaftung des gemeinsamen Spitzenverbandes lehnten die beiden Verbandschefs als „staatlichen Dirigismus“ ab: „Arbeitgeber und Versicherte haben ihre Handlungsfähigkeit bewiesen, konkrete Vorschläge liegen auf dem Tisch.“ Die Selbstverwaltung bestehe darauf, dass die Politik ihr Wort von der „Vorfahrt für die Selbstverwaltung“ nun auch einhalte.

Mehr zum Konzept der Reformen bei Unfallkassen und gewerblichen Berufsgenossenschaften erklären Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und Professor Dr. Hartmut Weber-Falkensammer, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) in einem Statement.

Berufsgenossenschaften: Sicherer Umgang mit Quarz im Überblick

Die Quarzstaublungenerkrankung war 1929 eine der ersten deutschen Berufskrankheiten. Heute werden pro Jahr immer noch mehr als 1.000 Silikosen als Berufskrankheit anerkannt. Lungengängiger Quarzstaub wird inzwischen national und international auch als krebserzeugend bewertet. Zum sicheren Umgang mit Quarz am Arbeitsplatz liefert jetzt das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (BGIA) ein aktuelles und umfangreiches Nachschlagewerk: Der neue Report enthält neben Informationen rund um Eigenschaften, Vorkommen und Verwendung von Quarz, Hinweise auf potenzielle Gesundheitsgefahren sowie Angaben zu Vorschriften, Regeln, Mess- und Analyseverfahren. Er richtet sich vorrangig an alle, die mit der Prävention von Berufskrankheiten auf betrieblicher wie institutioneller Ebene befasst sind: von der Fachkraft für Arbeitssicherheit bis hin zum Arbeitsmediziner und Epidemiologen.

Kernstück des Berichts sind etwa 100.000 Messwerte aus 600 Arbeitsbereichen, ergänzt um Einzelheiten zu Tätigkeit, Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen. Die Messdaten sind nach Branchen und Arbeitsbereichen gegliedert und beschreiben den Stand der Technik im Umgang mit Quarz. „ Der Stand der Technik ist eine wichtige Orientierungshilfe für den Anwender, nachdem mit der neuen Gefahrstoffverordnung der Grenzwert weggefallen ist“ , erläutert Dr. Markus Mattenklott vom BGIA die Bedeutung des Reports. Zu wissen, welche Verfahren, Geräte bzw. Produkte eine möglichst geringe Quarzstaubemission gewährleisten und wie hoch diese ausfiele, sei wesentlich für die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen. Der Quarzexperte weiß auch, dass das Thema Quarzstaub nicht der Vergangenheit angehört: „ Quarz finden wir immer noch in nahezu jeder Branche; vorrangig in der Steine und Erden-Industrie und im Baubereich, aber beispielsweise auch als Füllstoff in der Gummi-, Kunststoff- und Farbindustrie oder als Rohstoff in der chemischen und keramischen Industrie beziehungsweise als Schwingquarz in der Elektrotechnik oder in Gießereien.“ Neben dem Wert für die praktische Prävention bietet der Bericht auch eine wichtige Datengrundlage für alle, die sich mit der Frage nach Grenz- und Schwellenwerten oder mit der Anerkennung quarzstaubbedingter Berufskrankheiten befassen. Der BGIA-Report steht im Internet zur Verfügung, weitere Informationen zum Thema unter: www.gefahrstoffe.de/gest/currentissue.php.

Berufsgenossenschaften: Kühlschmierstoffe endlich wirksam erfassen

Kühlschmierstoffe (KSS) zu erfassen und die Beschäftigten vor ihren schädlichen Auswirkungen zu schützen, war bisher nicht einfach. Dies soll ein neuer Report des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) ändern, der praktische Hinweise und wissenschaftliche Erkenntnisse zu KSS enthält. Er richtet sich an alle, die Anlagen planen, bauen, und betreiben, in denen KSS zum Einsatz kommen oder mit denen KSS beseitigt werden sollen. Der Bericht ist das Ergebnis eines gemeinsamen Forschungsprojekts mit der Industrie. Er beschreibt unter anderem, wie Erfassungs- und Abscheidesysteme aber auch Werkzeugmaschinen gestaltet sein müssen, um den Arbeitsbereich mit möglichst geringen KSS-Konzentrationen zu belasten.

Deutschland verbraucht jährlich etwa eine Million Tonnen KSS in rund 200.000 vornehmlich kleineren und mittleren Betrieben. Hauptabnehmer sind die metallbe- und verarbeitende Industrie und die Glasindustrie; hier vermindern die Stoffe den Werkzeugverschleiß und erhöhen Produktionsgeschwindigkeit und Produktqualität. Gleichzeitig sind KSS Gefahrstoffe, die Atemwegserkrankungen verursachen und krebserzeugende und toxische Stoffe freisetzen können. „An circa vier Millionen Arbeitplätzen kommen Menschen potenziell mit diesen Gefahrstoffen in Berührung“, erläutert Dr. Horst Kleine vom BGIA die Bedeutung von KSS für den Arbeitsschutz. Berufsgenossenschaftlichen Untersuchungen zufolge erfüllten vorhandene Absaug- und Abscheideinrichtungen zum Schutz der Beschäftigten ihre Funktion jedoch in weniger als der Hälfte aller Fälle ausreichend. „Wir haben uns deshalb mit Herstellern und Betreibern zusammengesetzt, um Schwachpunkte in der bestehenden Technik zu identifizieren und für Verbesserungen zu sorgen“, beschreibt der Chemiker die gemeinsame Initiative von Arbeitsschützern, Forschern und Industrie.

Neben eher forschungstheoretischen Teilen, in denen die Partikelgrößenverteilung in KSS-Emissionen und der Einfluss von Verdunstung auf die Emissionshöhe untersucht wurden, umfasste das Kooperationsprojekt auch sehr praxisorientierte Aufgaben: entwickeln eines Prüfstandes für KSS-Abscheider, optimieren der Emissions-Erfassung innerhalb der Werkzeugmaschinen, empfehlen geeigneter organisatorischer und lufttechnischer Maßnahmen in KSS-belasteten Arbeitsbereichen, erarbeiten von Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen. Die Ergebnisse dieser und vieler anderer Arbeiten stellten die Projektbeteiligten im Rahmen einer Fachveranstaltung vor. Der Report fasst die Beiträge zusammen und legt damit die Grundlagen, um Erfassungssysteme und Abscheider für KSS zukünftig nach höchsten Sicherheitsanforderungen zu gestalten.

Neben dem BGIA waren an dem Kooperationsprojekt beteiligt: Berufsgenossenschaftlicher Fachausschuss Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau (FA MFS), Universität Stuttgart, Universität Karlsruhe, RWTH Aachen, Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und VDMA-Fachgremien.

Aktuelle Ausgabe

Partnermagazine

Akademie

Partner