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Rehabilitanden stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

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Glück im Unglück: Wer auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung in einem Krankenhaus behandelt wird und dort verunglückt, ist gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.

Was kaum jemand weiß: Im Krankenhaus bzw. in der Reha-Klinik sind über die gesetzliche Unfallversicherung VBG alle Tätigkeiten versichert, die im Zusammenhang mit der Behandlung oder der medizinischen Rehabilitation stehen. Dies gilt zum Beispiel für die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie den Weg von zu Hause zum Krankenhaus und zurück. Die VBG sorgt mit einer optimalen ärztlichen und therapeutischen Behandlung für eine schnelle Wiederherstellung der Gesundheit. Für die von Ärzten oder Therapeuten verursachten Behandlungsfehler besteht allerdings kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Nach einem Unfall sollten Patienten oder ihre Angehörigen umgehend das Personal des Krankenhauses verständigen. Nur dann kann die VBG zeitnah die Versicherungsleistungen erbringen. Fragen zum Unfallversicherungsschutz beantworten die Ansprechpersonen der VBG-Bezirksverwaltungen gerne am Telefon. Die nächstgelegene VBG-Bezirksverwaltung ist auf der Website www.vbg.de durch Angabe der eigenen Postleitzahl schnell zu finden.

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.vbg.de (Suchwort: „Rehabilitanden“).

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